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Alle KollektionenDie E-Rechnung kommt zum 1.1.2025
Mögliche Fragen (und Antworten) der Mandant:innen an die Steuerkanzleien
Mögliche Fragen (und Antworten) der Mandant:innen an die Steuerkanzleien

Ihre Mandant:innen kommem sicher mit zahlreichen Fragen zur E-Rechnung auf Sie zu. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

E-Rechnung, was bedeutet das für mich und was muss ich tun?

  • Ab 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und lesen können.

  • E-Rechnungen gibt es vorerst in 2 Formaten:

    • ZUGFeRD

    • X-Rechnung

  • Ihr Software-Programm muss beide Formate lesen können. Beim ZUGFeRD-Format wird das kein Problem sein, denn hierbei handelt es sich um eine Sonderform einer PDF-Datei. In diese PDF-Datei ist eine XML-Datei integriert, in der die Rechnungsdaten zu finden sind.

  • Eine normale PDF-Datei ist noch keine E-Rechnung. Ab 1.1.2025 zählt eine normale PDF-Rechnung zu “Sonstigen Rechnungen”.

  • Setzen Sie sich mit Ihrem Software-Anbieter in Verbindung. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Software ab 1.1.2025 E-Rechnungen liest.

Kann ich weiterhin auf eine Papierrechnung bestehen?

  • Nein, Ihr Lieferant darf Ihnen eine E-Rechnung auch ohne Ihre Zustimmung senden. Diese müssen Sie annehmen und verarbeiten.

  • Ihr Lieferant darf Ihnen “normalen” PDF-Rechnungen (keine E-Rechnungen) nicht einfach zusenden, hierzu benötigt er Ihre Zustimmung.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen erstellen können?

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Ihrem Jahresumsatz, ab, spätestens ab 1.1.2028.

  • Aber wir raten Ihnen, zeitnah E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden. Die Empfängerseite spart durch E-Rechnung Kosten und bald werden große Unternehmen die E-Rechnung ihre Dienstleister verpflichten. Besser Sie können das bereits zeitnah.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Software-Anbieter, ab wann diese die Erstellung von E-Rechnungen anbieten. In der Regel wird das auch zum 1.1.2025 sein.

Woran erkenne ich, ob es sich bei der Rechnung um eine herkömmliche PDF-Rechnung oder um eine E-Rechnung handelt?

  1. Öffnen Sie die PDF-Rechnung mit dem Acrobat Reader.

  2. Ein blauer Kasten informiert Sie über den PDF/A-Standard. Eine E-Rechnung verlangt diesen PDF/A-Standard. Doch alleine der blaue Kasten ist noch kein Indiz für eine E-Rechnung.

  3. Klicken Sie auf die Büroklammer rechts, dann sehen Sie die eingebetteten XML-Daten. Sie können die XML-Daten mit einem normalen Editor ansehen.

  4. Wenn Sie mit der Maus doppelt auf den Dateinamen klicken, öffnen sich die Rechnungsdaten im XML-Format. Und der Aufbau dieser XML-Daten ist nach der Norm EN16931 geregelt, so dass diese Formate eigentlich europaweit lesbar sein sollten.

Mein Software-Anbieter hat zugesagt, dass über die Software ab 1.1.2025 E-Rechnung schreiben und E-Rechnung lesen funktioniert. Gibt es etwas, was ich heute schon erledigen sollte?

  1. Stimmen Sie mit Ihren Kunden ab, ob Sie diesen schon vor dem 1.1.2025 eine ZUGFeRD-Rechnung schicken können. Rein rechtlich dürfen Sie das erst ab dem 1.1.25. Doch gegen ZUGFeRD wird sich Ihr Kunde nicht wehren, denn für ihn ist das eine ganz normale PDF-Rechnung.

  2. Überprüfen Sie Ihre Kundendaten: ist bei allen Kunden die korrekte E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen hinterlegt.

  3. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die E-Rechnungspflicht.

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