Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung, sondern unsere Erfahrung aus der Arbeit mit über 800 Unternehmen. Wir übernehmen keine Haftung. Jede Konstellation ist individuell, bei Unsicherheit bitte rechtlich beraten lassen.
Worum geht's?
Wenn ein Freelancer beispielsweise 40 Stunden pro Woche bei dir arbeitet, könnte die Statusfrage relevant werden. Die 40 Stunden sind dabei nur ein Beispiel, eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Auch eine Teilzeit-Konstellation kann kritisch sein, wenn andere Indizien für eine Beschäftigung sprechen.
Behörden bewerten so eine Konstellation unter Umständen nicht mehr als echte Selbstständigkeit, auch wenn ihr es vertraglich anders vereinbart habt. Die Deutsche Rentenversicherung macht dabei immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Rückwirkend können dann Sozialabgaben fällig werden — im schlimmsten Fall samt Säumniszuschlägen, Lohnsteuernachhaftung und strafrechtlichen Konsequenzen nach § 266a StGB.
Das Ganze ist in der Praxis gut handhabbar, wenn du die Zusammenarbeit von Anfang an sauber aufsetzt.
Für wen ist das relevant?
Relevant, wenn:
Dein Unternehmen in Deutschland gemeldet ist
Die Person ebenfalls in Deutschland gemeldet ist
Es sich nicht um ein klassisches Handelsvertreterverhältnis nach § 84 HGB handelt
Nicht relevant, wenn:
Bei echten Arbeitsverhältnissen stellt sich die Frage grundsätzlich nicht.
Hinweis: Auch ein Handelsvertreterverhältnis nach § 84 HGB kann ein starkes Indiz für Selbstständigkeit sein, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung — bei sehr weisungsgebundener Durchführung kann auch hier eine Beschäftigung vorliegen.
Checkliste
Diese Punkte solltest du dir anschauen:
Arbeitet die Person auch für andere Auftraggeber?
Hat sie Freiheit bei Zeit, Ort und Arbeitsweise?
Besteht fachliche, zeitliche oder organisatorische Weisungsgebundenheit?
Nutzt sie eigene Tools und Geräte?
Trägt sie eigenes unternehmerisches Risiko?
Ist sie nicht wie ein Arbeitnehmer in deine Arbeitsorganisation eingegliedert?
Steht im Vertrag eine projektbezogene Leistung?
Tritt sie eigenständig am Markt auf?
Gibt es klar definierte Deliverables?
Kann sie Aufträge ablehnen?
Unsere Einschätzung: Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung. Mehrere kritische Faktoren können ein Hinweis darauf sein, dass die Konstellation geprüft werden sollte.
Was übrigens kein verlässlicher Schutz ist: eine eigene Gewerbeanmeldung, eine zeitliche Befristung des Vertrags oder die Art der Vergütung (Stundensatz vs. Festbetrag). Die DRV schaut auf die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit, nicht auf formale Etiketten.
Deine Alternativen
HGB — Handelsvertreter nach § 84. Eigenständiges Auftreten am Markt, Provisionsbasis. Kann insbesondere im Vertrieb eine rechtssichere Struktur sein und ist häufig klarer abgrenzbar.
Festanstellung mit Fixum + Provision. Wenn's faktisch eine Vollzeitstelle ist: angemessenes Grundgehalt mit leistungsbezogener Provision. Erfolgsorientierung bleibt erhalten, rechtlich sauber. Der Mindestlohn muss dabei selbstverständlich erfüllt sein.
Freelance bewusst projektbezogen. Klar abgegrenzte Projekte, definierte Deliverables, parallele Auftraggeber, möglichst ohne dauerhafte operative Linienfunktion. Passt für Interim- oder Consulting-Einsätze.
Ganz sichergehen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Auch präventiv beantragbar, sorgt für echte Rechtssicherheit.
Österreich und Schweiz
Das Thema gibt es dort sinngemäß auch, aber unter anderem Namen und mit anderen Zuständigkeiten:
Österreich: Abgrenzung "freier Dienstvertrag" vs. "echtes Dienstverhältnis", geprüft durch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Zusätzlich gibt es die Kategorie "neuer Selbstständiger" als eigene Form der selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Schweiz: Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet über selbstständige vs. unselbstständige Erwerbstätigkeit anhand ähnlicher Kriterien.
In beiden Ländern: bei längerfristiger Zusammenarbeit lokale Beratung holen.
