In der Vakanzensuche steuert der Filter „Personaldienstleister", ob Sie nur Anzeigen echter Arbeitgeber sehen oder auch die von Personaldienstleistern (Zeitarbeits-, Personalvermittlungs- und Personalberatungsfirmen, also Ihren Wettbewerbern). Einzelne Unternehmen können Sie zusätzlich gezielt ausschließen, und falsch eingestufte Firmen können Sie selbst korrigieren.
Den Filter auf „Nur Arbeitgeber" stellen
Der Abschnitt Personaldienstleister steht in der Suchkriterien-Leiste am linken Rand des Vakanzen-Explorers und bietet drei Optionen: Alle, Nur Arbeitgeber und Nur Personaldienstleister.
Voreingestellt ist Alle — Sie sehen also zunächst beides und schließen Personaldienstleister erst mit Nur Arbeitgeber aus.
Suchen Sie über die KI-Vakanzen-Suche per Texteingabe, wird Nur Arbeitgeber automatisch als Standard gesetzt, sofern Sie nichts anderes verlangen.
Nur Personaldienstleister ist die Umkehrung und zeigt ausschließlich Anzeigen von Vermittlern — nützlich, um zu prüfen, was der Filter überhaupt aussortiert.
Wie Vakanzio Personaldienstleister erkennt
Die Einstufung hängt am Unternehmen im gemeinsamen Firmenverzeichnis und zusätzlich an der einzelnen Stellenanzeige.
Es gibt drei Quellen: die hinterlegte Branche des Unternehmens, eine KI-Einstufung beim Anreichern der Anzeige und die manuelle Markierung durch Nutzer.
Personalberatungen und Headhunter zählen mit: Die Branchenliste umfasst unter anderem „Staffing and Recruiting", „Executive Search Services", „Human Resources Services", „Temporary Help Services" und „Personaldienstleistungen / Zeitarbeit und Personalvermittlung". Sie ist bewusst weit gefasst.
Nur Arbeitgeber blendet eine Anzeige aus, sobald entweder die Anzeige selbst oder das dahinterliegende Unternehmen als Personaldienstleister eingestuft ist.
Einzelne Unternehmen gezielt ausschließen
Im Abschnitt Unternehmen lassen sich Firmen einschließen oder ausschließen — unabhängig davon, ob sie als Personaldienstleister eingestuft sind.
Wählen Sie ein Unternehmen aus den Vorschlägen, greift der Ausschluss exakt auf diese Firma.
Tippen Sie einen Namen frei ein, wird auf Teiltreffer im Firmennamen ausgeschlossen — damit erwischen Sie auch Schreibvarianten und Tochterfirmen, die denselben Namensbestandteil tragen.
Ein falsch eingestuftes Unternehmen melden
Öffnen Sie die betreffende Anzeige im Detailfenster. In der Fußzeile finden Sie den Button Als Personaldienstleister markieren.
Ist das Unternehmen bereits so eingestuft, heißt der Button stattdessen Personaldienstleister entfernen — damit korrigieren Sie einen echten Arbeitgeber zurück, der fälschlich aussortiert wurde.
Nach dem Klick meldet Ihnen eine kurze Einblendung, wie viele Anzeigen dieses Unternehmens mit angepasst wurden.
Was die Markierung bewirkt
Die Markierung setzt das Kennzeichen am Unternehmen im gemeinsamen Firmenverzeichnis — sie wirkt damit dauerhaft und nicht nur für Ihre aktuelle Suche.
Alle aktiven Anzeigen dieses Unternehmens werden in einem Zug mit umgestellt.
Eine manuelle Einstufung ist verbindlich: Weder die Branchenregel noch die KI überschreiben sie später wieder.
Warum trotzdem einzelne Personaldienstleister durchkommen
Die Branchenregel greift nur, wenn dem Unternehmen im Verzeichnis überhaupt eine Branche hinterlegt ist und diese in der Liste steht — bei unbekannter oder untypisch benannter Branche bleibt die Firma zunächst unauffällig.
Neu eingelesene Anzeigen werden erst im Zuge der Anreicherung eingestuft; bis dahin kann eine Anzeige durchrutschen.
Anzeigen, die noch keinem Unternehmen im Verzeichnis zugeordnet sind, können nur über ihre eigene Einstufung erfasst werden, nicht über die des Unternehmens.
Genau für diese Fälle ist die manuelle Markierung gedacht — jede Korrektur verbessert die Einstufung dauerhaft.
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