Ja. Die Vakanzensuche zieht Stellenanzeigen aus fünf Quellen, und über den Filter „Portal" im Vakanzen-Explorer legen Sie fest, welche davon in den Treffern erscheinen – zum Beispiel ausschließlich Stellen von Firmen-Karriereseiten oder ausschließlich Stellen von LinkedIn.
Welche Portale abgedeckt sind
LinkedIn
Stepstone
Indeed
Arbeitsagentur – die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Website Jobs – Stellen, die das Unternehmen direkt auf der eigenen Karriereseite beziehungsweise in seinem Bewerbermanagementsystem veröffentlicht hat, also nicht über eine Jobbörse.
Andere Portale sind nicht enthalten. Was dort und nirgendwo sonst ausgeschrieben ist, taucht in den Treffern nicht auf.
Den Portal-Filter setzen
Der Filter steht in der Filterleiste am linken Rand des Vakanzen-Explorers, unterhalb der Felder für Titel und Job-Beschreibung.
Jedes Portal ist eine Schaltfläche zum An- und Abwählen. Sie können beliebig viele gleichzeitig auswählen.
Ist kein Portal ausgewählt, werden Treffer aus allen fünf Portalen angezeigt.
In der KI-Vakanzensuche können Sie das Portal auch in Worten vorgeben, etwa „nur auf LinkedIn". Die Suche setzt dann denselben Filter, den Sie hier von Hand setzen würden.
Nur Stellen von Firmenwebsites anzeigen
Wählen Sie „Website Jobs" aus – die Trefferliste aktualisiert sich sofort und enthält dann keine Anzeigen mehr, die aus einer Jobbörse stammen.
Dasselbe funktioniert für jedes andere Portal einzeln, zum Beispiel nur LinkedIn.
Der Portal-Filter lässt sich mit allen übrigen Filtern kombinieren, etwa mit Titel, Region oder Veröffentlichungsdatum.
Ein erneuter Klick auf die Schaltfläche hebt die Auswahl wieder auf.
Woher ein einzelner Treffer stammt
Die Spalte „Portale" zeigt für jeden Treffer, auf welchen Portalen die Stelle gefunden wurde.
Mehrere Kennzeichen in einer Zeile bedeuten: dieselbe Stelle ist auf mehreren Portalen ausgeschrieben und wurde zu einem Treffer zusammengefasst.
Über der Liste steht die Anzahl der Stellen und darunter, auf wie vielen einzelnen Ausschreibungen über mehrere Jobportale diese Stellen beruhen.
Grenzen des Portal-Filters
Dieselbe Stelle auf mehreren Portalen wird zu einem Eintrag zusammengefasst. Führend ist dabei die zuletzt veröffentlichte Anzeige, und der Portal-Filter greift auf dieses führende Portal.
Ein Treffer unter „Website Jobs" ist deshalb kein Nachweis, dass die Stelle nicht zusätzlich in einer Jobbörse läuft – umgekehrt kann eine Stelle, die auf der Firmenwebsite steht, unter einem anderen Portal geführt werden.
Einzelne Portale lassen sich nicht ausschließen. Sie wählen immer aus, was Sie sehen wollen, statt zu bestimmen, was wegfallen soll.
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