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Ist Cold-E-Mail-Outreach rechtlich zulässig?

Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind zwei getrennte Fragen: worauf sich die Ansprache datenschutzrechtlich stützt, wo das eigentliche Abmahnrisiko liegt, was Vakanzio dafür tut und welche Alternativen zum E-Mail-Versand es gibt.

Verfasst von Lennart Mayer

Die Frage lässt sich nicht mit Ja oder Nein beantworten, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete zusammenkommen: der Datenschutz regelt, ob Sie die Daten haben und verarbeiten dürfen, das Wettbewerbsrecht regelt, ob Sie damit werben dürfen. Datenschutzrechtlich stützt sich die Ansprache auf ein berechtigtes Interesse; das eigentliche Restrisiko liegt im Wettbewerbsrecht. Dieser Artikel erklärt, wie die Bausteine zusammenhängen und was Vakanzio tut — er ist keine Rechtsberatung, und ob Ihre konkrete Kampagne zulässig ist, kann nur Ihre eigene Rechtsberatung beurteilen.

Zwei Rechtsgebiete, die oft verwechselt werden

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Darf ich diese personenbezogenen Daten überhaupt erheben, speichern und für eine Ansprache verwenden? Es geht um die Daten.

  • UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): Darf ich diesem Empfänger eine Werbe-E-Mail schicken, ohne dass er zugestimmt hat? Es geht um die Nachricht.

  • Die beiden sind unabhängig voneinander. Eine Verarbeitung kann datenschutzrechtlich tragfähig begründet sein und die Nachricht trotzdem wettbewerbsrechtlich angreifbar bleiben — und umgekehrt.

  • Wer nur nach „DSGVO-konform" fragt, prüft deshalb nur die halbe Frage. Das ist der häufigste Denkfehler in dieser Diskussion.

Die datenschutzrechtliche Seite

  • Als Rechtsgrundlage wird das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO herangezogen. Die Begründung: Das Unternehmen hat eine Stelle öffentlich ausgeschrieben und damit einen Bedarf sichtbar gemacht, auf den sich die Ansprache konkret bezieht.

  • Es handelt sich um eine individuelle Ansprache einer Person in ihrer beruflichen Rolle, mit Bezug auf eine bestimmte offene Stelle — nicht um eine Rundmail an einen gekauften Verteiler.

  • Verwendet werden ausschließlich geschäftliche Kontaktdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen; Näheres dazu steht in der Datenschutzerklärung auf vakanzio.de.

  • Betroffene können jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch ist umzusetzen — im Produkt über die Sperrliste.

  • Das ist eine Begründung, keine Garantie. Ein berechtigtes Interesse ist immer eine Abwägung im Einzelfall, und ob sie trägt, entscheidet nicht Vakanzio.

Die wettbewerbsrechtliche Seite

  • Hier liegt das eigentliche Restrisiko. Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers können nach dem UWG abgemahnt werden — auch im Geschäftsverkehr.

  • Das gilt unabhängig vom Werkzeug. Es ist kein Vakanzio-Thema, sondern das allgemeine Risiko jeder Kaltakquise per E-Mail; mit einem anderen Anbieter oder einem eigenen Postfach ändert sich daran nichts.

  • In der Praxis kommt es vor, aber selten. Viele Personalberatungen kalkulieren es als Teil ihrer Akquisekosten ein; andere entscheiden sich bewusst gegen den E-Mail-Kanal.

  • Über Kontaktdaten aus einem Impressum wird besonders gestritten. Sie sind zwar öffentlich zugänglich, dürfen deshalb aber nicht ohne Weiteres für eine werbliche Ansprache genutzt werden. Klären Sie das vorab mit Ihrer Rechtsberatung.

  • Bekommen Sie eine Abmahnung, unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Wie Sie im Einzelnen vorgehen, steht im eigenen Artikel dazu.

Was Vakanzio macht — und was nicht

  • Nur geschäftliche, auf Zustellbarkeit geprüfte Adressen aus öffentlich zugänglichen Quellen; die Verarbeitungskette ist in der Datenschutzerklärung dokumentiert, und mit allen Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Artikel 28 DSGVO. Datenbank und Dateispeicher liegen in Frankfurt am Main innerhalb der EU.

  • Eine Sperrliste unter Einstellungen: Einzelne E-Mail-Adressen, ganze Firmen-Domains und LinkedIn-Profile lassen sich dauerhaft sperren. Wer dort steht, kann in keine Kampagne mehr eingeschrieben werden.

  • Automatischer Stopp bei Antwort: Antwortet ein Empfänger, werden die weiteren Nachrichten der Sequenz an ihn nicht mehr versendet.

  • Versand über eigene Versand-Postfächer und -Domains statt über Ihre Hauptdomain — das schützt in erster Linie Ihre Zustellbarkeit, nicht Ihre Rechtsposition.

  • Was Vakanzio nicht tut: Es prüft nicht, ob ein einzelner Empfänger angeschrieben werden darf, und übernimmt diese Bewertung nicht für Sie. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung ausdrücklich dem Kunden zu und schließen eine Haftung für Abmahnungen und Bußgelder aus.

Wenn Sie nicht automatische E-Mails versenden wollen

  • Sie können Vakanzio auch nur für die Recherche nutzen. Offene Stellen und passende Ansprechpartner finden lassen, die Liste über Exportieren herunterladen und die Ansprache manuell übernehmen.

  • Über LinkedIn statt per E-Mail: Dieser Weg wird häufig gewählt, weil das UWG-Abmahnrisiko dort in dieser Form nicht besteht. Rechnen Sie mit deutlich geringerem Volumen — pro LinkedIn-Konto lassen sich höchstens 30 Einladungen und 30 Nachrichten am Tag versenden.

  • Oder telefonisch. Die recherchierten Ansprechpartner und die zugehörige offene Stelle sind derselbe Aufhänger, den auch eine E-Mail hätte.

  • Sie können später jederzeit auf den E-Mail-Versand über die Plattform umstellen.

Melden Sie sich gern im Chat — wir helfen Ihnen weiter.

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