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Bekomme ich einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?

Ja — den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO stellt Vakanzio auf Anfrage aus, ebenso die Übersicht der Unterauftragsverarbeiter; hier steht, wie Sie beides anfordern und wie sich das zu den AGB verhält.

Verfasst von Lennart Mayer

Ja. Einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag, also den Vertrag nach Artikel 28 DSGVO — Datenschutz-Grundverordnung — zwischen Ihnen als Verantwortlichem und Vakanzio als Auftragsverarbeiter) bekommen Sie auf Anfrage. Er wird nicht automatisch mit dem Vertragsschluss ausgestellt; Sie müssen ihn also aktiv anfordern. Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Warum ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist

  • Sie entscheiden, wen Sie ansprechen — damit sind Sie für diese Daten der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

  • Vakanzio verarbeitet diese Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung. Genau diese Konstellation verlangt nach Artikel 28 DSGVO einen schriftlichen Vertrag. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten fest, dass der Anbieter insoweit ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig wird und dafür eine gesonderte Vereinbarung geschlossen wird.

  • Ob Ihr Unternehmen den Vertrag zwingend braucht und was er in Ihrem Fall abdecken muss, beurteilt Ihre eigene Datenschutz- oder Rechtsberatung.

So bekommen Sie ihn

  • Fordern Sie ihn über den Chat im Produkt an. Das ist der eingespielte Weg; alternativ nutzen Sie die Kontaktadresse, die in der Datenschutzerklärung auf vakanzio.de genannt ist.

  • Nennen Sie dabei gleich Ihre Vertragsdaten: vollständiger Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und die E-Mail-Adresse, an die der Vertrag gehen soll. Das erspart eine Rückfragerunde.

  • Sagen Sie dazu, ob Sie auch die Übersicht der Unterauftragsverarbeiter brauchen — die wird ebenfalls auf Anfrage bereitgestellt.

  • Haben Sie bereits einen Vertrag geschlossen und wissen es nicht sicher, fragen Sie im Chat nach dem Stand, bevor Sie einen zweiten anfordern.

Was ein solcher Vertrag regelt

  • Ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO hält üblicherweise fest: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die Kategorien betroffener Personen und Daten, die Weisungsbindung des Auftragsverarbeiters, Vertraulichkeit, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Umgang mit Unterauftragsverarbeitern, die Unterstützung bei Betroffenenrechten, sowie Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende und die Nachweispflichten.

  • Verbindlich ist immer der Text des Dokuments, das Sie erhalten — nicht diese Aufzählung. Lesen Sie ihn mit Ihrer Datenschutzberatung durch, bevor Sie unterschreiben.

  • Die Datenschutzerklärung auf vakanzio.de beschreibt daneben, woher die Kontaktdaten stammen und welche Rechtsgrundlage herangezogen wird. Sie ergänzt den Vertrag, ersetzt ihn aber nicht.

Die Übersicht der Unterauftragsverarbeiter

  • Es gibt sie, und Sie können sie anfordern. Die Datenschutzerklärung sagt zu: „Eine aktuelle, vollständige Übersicht unserer Auftragsverarbeiter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung."

  • Die wichtigsten stehen bereits öffentlich in der Datenschutzerklärung — namentlich die Anbieter, über die Kontaktdaten ermittelt und auf Zustellbarkeit geprüft werden, sowie die eingesetzte Hosting-Infrastruktur.

  • Mit allen Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Artikel 28 DSGVO. Datenbank und Dateispeicher liegen in Frankfurt am Main innerhalb der EU.

Was die AGB regeln

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten fest, dass der Kunde die alleinige Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Software trägt — besonders für E-Mail-Marketing und Cold-E-Mail-Kampagnen — und dass der Anbieter für Abmahnungen, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen nicht haftet.

  • Das ist kein Widerspruch zum Auftragsverarbeitungsvertrag, sondern die andere Seite derselben Rollenteilung. Der Vertrag regelt, wie Vakanzio mit den Daten umgeht. Was er nicht regeln kann, ist, wen Sie damit ansprechen und mit welcher Botschaft — diese Entscheidung treffen Sie, und deshalb liegt die Verantwortung dafür bei Ihnen.

  • Ein datenschutzkonformes Werkzeug macht eine Kampagne nicht automatisch zulässig. Die Bewertung Ihrer Kampagne gehört zu Ihrer eigenen Rechtsberatung.

  • Bekommen Sie eine Anfrage oder Beschwerde einer angeschriebenen Person, melden Sie sich im Chat. Sie erhalten die Angaben zur Verarbeitungskette, die Sie für Ihre Antwort brauchen.

Melden Sie sich gern im Chat — wir helfen Ihnen weiter.

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