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Krypto-Gewinne in Smartsteuer.de eintragen

Smartsteuer.de ist der erste Anbieter von Online-Steuererklärungen, der Krypto-Assets integriert hat. Dein Blockpit-Steuerbericht und die Steuerformulare enthalten alle Werte, die du dort einträgst. Hier siehst du, welcher Wert wohin gehört und wo du ihn in Smartsteuer.de findest.

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Wert aus dem Blockpit-Bericht

Ab Steuerjahr 2025

Bis Steuerjahr 2024

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

Anlage SO, Zeile 58

Anlage SO, Zeile 49

Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)

Anlage SO, Zeile 11

Anlage SO, Zeile 10

Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug (§ 20)

Anlage KAP laut Zeilenangabe

Anlage KAP laut Zeilenangabe

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ℹ️ Gut zu wissen: Die Zeilen gelten für das jeweilige Formularjahr. Maßgeblich ist immer die Zeilenangabe in deinem Bericht.

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Ansicht und Beschreibung der Ausfüllhilfe für Steuerberichte ab 2025

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Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe ab 2025

▸ Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR trägst du in die Anlage SO, Zeile 58 ein, im Beispiel 3.402,76 €.

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▸ Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR trägst du in die Anlage SO, Zeile 11 ein, im Beispiel 9.049,55 €.

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▸ Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, überträgst du laut Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de. Eine Detailansicht findest du im letzten Bild dieses Abschnitts.

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Wo trage ich die Zahlen ab 2025 in Smartsteuer.de ein?

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

1️⃣ Öffne in deinem Smartsteuer.de-Konto Weitere Einkünfte und wähle private Veräußerungsgeschäfte - auch Krypto. Fahre dann fort.

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2️⃣ Wähle Kryptowährungen und klicke auf Weiter.

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3️⃣ Trage die Gewinne aus § 23 Private Veräußerungsgeschäfte in das Feld ein.

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Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)

1️⃣ Öffne Sonstige Einkünfte, wähle Leistungen und klicke auf Weiter.

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2️⃣ Wähle unter Leistungen die 1 und klicke auf Weiter.

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3️⃣ Wähle Leistungen und als Bezeichnung „Einnahmen aus Mining, Forging, Staking, Lending und/oder Teilnahme an Airdrops“. Trage den Wert unter Betrag ein und klicke auf Weiter.

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Kapitalerträge (§ 20 EStG)

1️⃣ Klicke auf Einkünfte › Vermietung, Kapitalvermögen, wähle Kapitalvermögen und klicke auf Weiter.

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2️⃣ Öffne Kapitalvermögen › Weiter und bearbeite die noch leere Steuerbescheinigung oder füge eine neue hinzu.

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3️⃣ Benenne die Bescheinigung, wähle Anlage KAP und klicke auf Weiter.

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4️⃣ Wähle „18-26; 41-42 Noch nicht besteuerte Kapitalerträge (z.B. Ausland)“ und klicke auf Weiter. Fülle die Werte anhand der Blockpit-KAP-Steuerformulare aus.

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Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe für Jahre bis 2024

▸ Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR gehören in die Anlage SO, Zeile 49, im Beispiel 2.622,91 €.

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▸ Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR gehören in die Anlage SO, Zeile 10, im Beispiel 18.428,97 €.

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Auf Seite 3 deines Blockpit-Reports siehst du die Aufschlüsselung der Zuflüsse, die in Zeile 10 der Anlage SO gehören:

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▸ Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, überträgst du laut Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de (Detailansicht im letzten Bild).

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Wo trage ich die Zahlen bis 2024 in Smartsteuer.de ein?

Die Werte der Anlage SO trägst du unter Private Veräußerungsgeschäfte › Handel mit Kryptowährungen ein.

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Die KAP (Kapitalerträge) gibst du so ein. Achte auf die richtige Kategorie: „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen.“

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⚠️ Typische Fehler

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✗ Zeilen aus einem anderen Steuerjahr verwendet → nimm die Zeilenangabe aus deinem aktuellen Bericht

✗ KAP in der falschen Kategorie erfasst → Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug brauchen ihre eigene Kategorie

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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