Smartsteuer.de ist der erste Anbieter von Online-Steuererklärungen, der Krypto-Assets integriert hat. Dein Blockpit-Steuerbericht und die Steuerformulare enthalten alle Werte, die du dort einträgst. Hier siehst du, welcher Wert wohin gehört und wo du ihn in Smartsteuer.de findest.
Wert aus dem Blockpit-Bericht | Ab Steuerjahr 2025 | Bis Steuerjahr 2024 |
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) | Anlage SO, Zeile 58 | Anlage SO, Zeile 49 |
Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) | Anlage SO, Zeile 11 | Anlage SO, Zeile 10 |
Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug (§ 20) | Anlage KAP laut Zeilenangabe | Anlage KAP laut Zeilenangabe |
ℹ️ Gut zu wissen: Die Zeilen gelten für das jeweilige Formularjahr. Maßgeblich ist immer die Zeilenangabe in deinem Bericht.
Ansicht und Beschreibung der Ausfüllhilfe für Steuerberichte ab 2025
Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe ab 2025
▸ Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR trägst du in die Anlage SO, Zeile 58 ein, im Beispiel 3.402,76 €.
▸ Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR trägst du in die Anlage SO, Zeile 11 ein, im Beispiel 9.049,55 €.
▸ Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, überträgst du laut Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de. Eine Detailansicht findest du im letzten Bild dieses Abschnitts.
Wo trage ich die Zahlen ab 2025 in Smartsteuer.de ein?
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
1️⃣ Öffne in deinem Smartsteuer.de-Konto Weitere Einkünfte und wähle private Veräußerungsgeschäfte - auch Krypto. Fahre dann fort.
2️⃣ Wähle Kryptowährungen und klicke auf Weiter.
3️⃣ Trage die Gewinne aus § 23 Private Veräußerungsgeschäfte in das Feld ein.
Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)
1️⃣ Öffne Sonstige Einkünfte, wähle Leistungen und klicke auf Weiter.
2️⃣ Wähle unter Leistungen die 1 und klicke auf Weiter.
3️⃣ Wähle Leistungen und als Bezeichnung „Einnahmen aus Mining, Forging, Staking, Lending und/oder Teilnahme an Airdrops“. Trage den Wert unter Betrag ein und klicke auf Weiter.
Kapitalerträge (§ 20 EStG)
1️⃣ Klicke auf Einkünfte › Vermietung, Kapitalvermögen, wähle Kapitalvermögen und klicke auf Weiter.
2️⃣ Öffne Kapitalvermögen › Weiter und bearbeite die noch leere Steuerbescheinigung oder füge eine neue hinzu.
3️⃣ Benenne die Bescheinigung, wähle Anlage KAP und klicke auf Weiter.
4️⃣ Wähle „18-26; 41-42 Noch nicht besteuerte Kapitalerträge (z.B. Ausland)“ und klicke auf Weiter. Fülle die Werte anhand der Blockpit-KAP-Steuerformulare aus.
Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe für Jahre bis 2024
▸ Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR gehören in die Anlage SO, Zeile 49, im Beispiel 2.622,91 €.
▸ Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR gehören in die Anlage SO, Zeile 10, im Beispiel 18.428,97 €.
Auf Seite 3 deines Blockpit-Reports siehst du die Aufschlüsselung der Zuflüsse, die in Zeile 10 der Anlage SO gehören:
▸ Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, überträgst du laut Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de (Detailansicht im letzten Bild).
Wo trage ich die Zahlen bis 2024 in Smartsteuer.de ein?
Die Werte der Anlage SO trägst du unter Private Veräußerungsgeschäfte › Handel mit Kryptowährungen ein.
Die KAP (Kapitalerträge) gibst du so ein. Achte auf die richtige Kategorie: „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen.“
⚠️ Typische Fehler
✗ Zeilen aus einem anderen Steuerjahr verwendet → nimm die Zeilenangabe aus deinem aktuellen Bericht
✗ KAP in der falschen Kategorie erfasst → Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug brauchen ihre eigene Kategorie
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.













