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Krypto-Gewinne in WISO Steuer eintragen

WISO Steuer von Buhl ist eine Online-Steuererklärung für Deutschland, in die du Gewinne und Verluste aus Krypto-Assets importieren kannst. Blockpit liefert dafür eine angepasste WISO Steuer CSV. So überträgst du deine Werte aus dem Blockpit-Steuerbericht und der CSV in dein WISO-Benutzerkonto.

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Einkünfte

Wie kommen sie in WISO?

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23)

automatisch per WISO Steuer CSV

Leistungen (§ 22 Nr. 3)

automatisch per CSV; für 2022 und früher manuell

Kapitalerträge (§ 20, Derivate)

immer manuell

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Download der WISO CSV und des Reports

Nutzer in Deutschland laden die CSV unter Berichte über Download › WISO Steuer CSV herunter. Lade danach auch den Steuerbericht (Gesamtreport) herunter.

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Die WISO Steuer CSV lädst du in WISO hoch. Sie füllt die Felder Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23) und Einkünfte nach Leistungen (§ 22 Nr.3) automatisch aus.

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⚠️ Achtung: WISO unterstützt keinen Direktimport von Kapitalerträgen (§ 20). Diese gibst du manuell ein (Schritte unten). Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG gibst du für die Steuerjahre 2022 oder früher ebenfalls manuell ein.

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Ausfüllen der WISO Steuer für Steuerberichte ab 2025

1️⃣ Melde dich in WISO Steuer an.

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2️⃣ Klicke auf Neue Steuererklärung anlegen, fülle deine persönlichen Daten aus und klicke auf Weiter, falls noch nicht geschehen.

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3️⃣ WISO CSV hochladen: Klicke auf die drei Punkte Mehr und wähle Krypto-Trades importieren.

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Füge deine Blockpit-WISO-CSV-Datei hinzu und bestätige.

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4️⃣ Importierte Daten bestätigen (§ 22 Nr. 3 und § 23 EStG): Klicke auf Andere Einnahmen › Private Veräußerungen › Kryptowerte und sonstige Token. Nach dem Import öffnet sich die Seite Private Veräußerungen › Krypto-Trades-Steuerreport meist automatisch.

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Wähle Kryptowährungen, virtuelle Währungen und sonstige Token.

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Klicke auf die gelb markierten Felder und dann auf Fertig. Bestätigte Felder zeigen einen grünen Pfeil.

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💡 Tipp: Du kannst die gekaufte Blockpit Steuersoftware als Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft angeben.

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5️⃣ Klicke erneut auf Andere Einnahmen › Leistungen und bestätige auch dort den Import der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

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6️⃣ Kapitalerträge eingeben (optional, falls zutreffend): Klicke auf Einkünfte auswählen › Tätigkeiten und Einnahmen und wähle Sparer / Kapitalanleger.

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Klicke auf Sparer und Vermieter › Zinsen und andere Kapitalerträge.

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7️⃣ Wähle „Übrige in- und ausländische Kapitalerträge (Zeilen 18 - 33 Anlage KAP)“ und klicke auf + Neuer Eintrag.

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Wähle als Art der Eingabe Über die Angabe von Formularzeilen und vergib einen Namen, z. B. Kryptowährungen.

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8️⃣ Übertrage die Werte aus deinem Blockpit-Steuerbericht (Ermittlung der Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) in die Felder.

⚠️ Achtung: Übertrage entweder die Werte aus dem Steuerbericht oder aus den Steuerformularen, nicht beides. Nimmst du den Steuerbericht, verrechne 3.2 und 3.3 miteinander für Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge.

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9️⃣ Klicke auf Fertig, um fortzufahren. Dabei kann diese Meldung erscheinen:

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Fülle dann entweder die Steuerbescheinigungen (Zeilen 7 - 17 und 34 Anlage KAP) aus, falls zutreffend (für die Krypto-Steuer nicht notwendig), oder klicke auf Diesen Hinweis ignorieren.

ℹ️ Gut zu wissen: WISO rundet die Werte. Dein Ergebnis kann sich deshalb minimal vom Blockpit-Bericht unterscheiden.

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Ausfüllen der WISO Steuer für Steuerberichte bis 2024

1️⃣ Melde dich in WISO Steuer an.

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2️⃣ Klicke auf Neue Steuererklärung anlegen, fülle deine persönlichen Daten aus und klicke auf Weiter, falls noch nicht geschehen.

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3️⃣ Klicke auf Einkünfte, wähle Andere Einnahmen und Sparer & Anleger und klicke auf Weiter.

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4️⃣ WISO CSV hochladen: Klicke auf die drei Punkte Mehr und wähle Krypto-Trades importieren.

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Füge deine Blockpit-WISO-CSV-Datei hinzu und bestätige.

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5️⃣ Importierte Daten bestätigen (§ 22 Nr. 3 und § 23 EStG): Klicke auf Andere Einnahmen › Private Veräußerungen.

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Wähle Kryptowährungen, virtuelle Währungen und sonstige Token.

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Klicke auf die gelb markierten Felder und dann auf Fertig. Bestätigte Felder zeigen einen grünen Pfeil.

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💡 Tipp: Du kannst die gekaufte Blockpit Steuersoftware als Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft angeben.

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6️⃣ Klicke erneut auf Andere Einnahmen › Leistungen und bestätige auch dort den Import der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

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7️⃣ Kapitalerträge eingeben (optional, falls zutreffend): Klicke auf Sparer und Vermieter › Zinsen und andere Kapitalerträge.

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Wähle „Übrige in- und ausländische Kapitalerträge (Zeilen 18 - 33 Anlage KAP)“ und klicke auf + Neuer Eintrag.

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8️⃣ Wähle als Art der Eingabe Über die Angabe von Formularzeilen und vergib einen Namen, z. B. Kryptowährungen.

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Übertrage die Werte aus deinem Blockpit-Steuerbericht (Ermittlung der Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) in die Felder.

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9️⃣ Klicke auf Fertig, um fortzufahren. Dabei kann diese Meldung erscheinen:

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Fülle dann entweder die Steuerbescheinigungen (Zeilen 7 - 17 und 34 Anlage KAP) aus, falls zutreffend (für die Krypto-Steuer nicht notwendig), oder klicke auf Diesen Hinweis ignorieren.

ℹ️ Gut zu wissen: WISO rundet die Werte. Dein Ergebnis kann sich deshalb minimal vom Blockpit-Bericht unterscheiden.

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Wo trage ich die sonstigen Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG für das Steuerjahr 2022 in WISO Steuer ein?

Für das Steuerjahr 2022 oder früher trägst du die sonstigen Einkünfte manuell ein.

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1️⃣ Klicke auf Thema hinzufügen › Weitere Einkunftsarten › Andere Einnahmen › Leistungen.

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2️⃣ Füge die Art der Leistung hinzu, z. B. Staking, und trage den Wert links bei den Einnahmen ein. Klicke auf Weiter, um den Schritt abzuschließen.

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⚠️ Typische Fehler

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✗ Kapitalerträge (§ 20) nicht manuell ergänzt → Derivate-Gewinne und -Verluste fehlen in der Erklärung

✗ Steuerbericht und Steuerformulare beide übertragen → Kapitalerträge doppelt erfasst

✗ Gelb markierte Felder nicht bestätigt → WISO übernimmt die importierten Werte nicht

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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

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