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Erholungsbeihilfe | FAQ

Häufig gestellte Fragen zu der Erholungsbeihilfe

Özge E. avatar
Verfasst von Özge E.
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Auf einen Blick

  • In diesem Artikel finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu der Erholungsbeihilfe.


FAQ - Allgemein

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?

  • 156 € für jeden Mitarbeitenden

  • 104 € zusätzlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

  • 52 € zusätzlich für jedes Kind

Beispiel:

Herr Zukowski, der verheiratet ist und drei Kinder hat, macht mit seiner Familie einen zweiwöchigen Urlaub. Eine Woche nach seiner Rückkehr reicht er seinen Antrag auf Erholungsbeihilfe über die Circula-App ein. Im folgenden Monat erhält er von seinem Arbeitgeber eine einmalige Erstattung von 416 €.

Welche Erholungsmaßnahmen können bezuschusst werden?

Generell kann jede Form der Erholung mit Hilfe der Erholungsbeihilfe bezuschusst werden. In der Circula App ist die Voraussetzung, dass an mindestens 7 aufeinanderfolgenden Wochentagen ein "Urlaub" genommen worden ist. So dauert der Urlaub beispielsweise von Samstag bis Samstag der kommenden Woche.

Wer kann die Erholungsbeihilfe nutzen?

Jedem Mitarbeitenden kann die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgebenden gewährt werden. Dieser Benefit kann zudem nicht nur von Vollzeitangestellten genutzt werden, auch Teilzeitmitarbeitende und Werkstudierende können diese nutzen.

Wie häufig kann die Erholungspauschale genutzt werden?

Die Erholungspauschale kann einmal im Kalenderjahr genutzt werden. Der Anspruch umfasst einmalig den gesamten Betrag. Eine Aufteilung der Summe auf mehrere Zeitpunkte im Jahr ist nicht möglich.

Ist die Erholungsbeihilfe übertragbar?

Nein, die Erholungsbeihilfe ist personenbezogen.

Wie lang sollte der Mindesturlaub sein, um die Erholungsbeihilfe in Anspruch nehmen zu können?

Mindestens eine Woche (7 Wochentage), zum Beispiel von Sonntag bis Samstag. Wenn ein Mitarbeitender weniger Urlaubstage am Stück genommen hat, kann über die Circula App keine Erholungsbeihilfe erstattet werden.


FAQ - Arbeitgebende

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden die Erholungspauschale zu gewähren?

Nein, es handelt sich bei der Erholungsbeihilfe um eine freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers.

Sind Urlaubsgeld und die Erholungspauschale das gleiche?

Nein, Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfe sind unterschiedliche Leistungen und können parallel gezahlt werden. Beide sind freiwillige Leistungen des Unternehmens und schließen sich gegenseitig nicht aus.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erholungspauschale?

Paragraf 40 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zur Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen regelt die Erholungsbeihilfe. Unter Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG heißt es, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben, soweit er Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156 € für den Arbeitnehmenden nicht übersteigen.

Neben der Freigrenze von 156 € stehen Arbeitgebern für Ehegatten des Arbeitnehmers weitere 104 € und für jedes Kind weitere 52 € als Erholungsbeihilfe jährlich zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind.


FAQ - Mitarbeitende

Zahlen auch Mitarbeitende steuern auf die Erholungsbeihilfe?

Nein, die Erholungsbeihilfe ist für Arbeitgeber mit 25 % pauschal zu versteuern und für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei. Beachten Sie, dass die Beträge exklusive Kirchensteuern zu verstehen sind. Die pauschale Lohnsteuer kann zudem auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.

Kann ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe für einen zukünftigen Urlaub in Anspruch nehmen?

Nein, wenn ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe über die Circula App in Anspruch nehmen möchte, die in der Zukunft liegt, länger als 3 Monate her ist oder dieser Urlaub kürzer als 7 Tage ist, kann die Erholungsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden.

Welches Alter darf mein Kind haben, um die Erholungsbeihilfe nutzen zu können?

Zu Kindern zählen alle Nachkommen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie unterhaltspflichtige Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Wie lange nach ihrem Urlaub haben Mitarbeitende Zeit ihre Erholungsbeihilfe zu beantragen?

Mitarbeitende haben in der Circula App nach dem letzten Tag ihres Urlaubs 3 Monate Zeit, die Erholungsbeihilfe in Anspruch zu nehmen.

Wichtig

  • Da die Erholungsbeihilfe immer nur innerhalb eines Kalenderjahres Gültigkeit hat, muss diese innerhalb des Jahres, in dem die Erholung stattfand, auch eingereicht und beansprucht werden.

Wenn ein Arbeitnehmender die Erholungsbeihilfe erst in den letzten zwei Wochen des Jahres (19.12.- 31.12) beanspruchen will, ist dies möglich?

Ja, jedoch muss vor dem Jahreswechsel ein Zeitraum von mindestens 7 Tagen eingereicht werden. Da die Erholungsbeihilfe zum Ende des Jahres verfällt (31.12.), muss sie innerhalb des Kalenderjahres beansprucht werden. Sie kann frühestens am letzten Tag des Urlaubs in der Circula App eingereicht werden (also nicht für die Zukunft). Wenn Sie also beispielsweise in der letzten Dezember- und der ersten Januarwoche Urlaub machen, reichen Sie einfach bis zum 31.12. mindestens sieben Tage ein.

Müssen Mitarbeitende in den Urlaub gereist sein, um die Erholungspauschale nutzen zu können?

Nein, die Erholungspauschale kann sowohl als Zuschuss für eine Pauschalreise als auch für den Urlaub zu Hause eingesetzt werden. Über die Circula App muss lediglich eine Urlaubszeit von 7 Wochentagen eingereicht werden.

Wann erhalten Mitarbeitende die Erholungspauschale?

Mitarbeitende können Ihre Erholungsbeihilfe erst beanspruchen, wenn sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Sie reichen nach oder am Tag der Beendigung ihres Urlaubs diesen in der Circula App ein (Urlaub über mindestens 7 zusammenhängende Tage) und erhalten anschließend vom Arbeitgeber eine einmalige Rückzahlung pro Jahr.

Hilfe, ich erhalte eine Fehlermeldung

Wenn ein Mitarbeitender die Erholungsbeihilfe in Anspruch nehmen möchte, die in der Zukunft liegt, länger als 3 Monate her ist oder ein Urlaub kürzer als 7 Tage am Stück (5 Werktage) ist, kann die Erholungsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden und in der Circula App wird eine Fehlermeldung angezeigt.


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✉️ support@circula.com

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