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Bilanzierung Scope 2: Marktbasierte Methode
Bilanzierung Scope 2: Marktbasierte Methode
Vor über einer Woche aktualisiert

Der Scope 2 des GHG Protocol ist eine der größten Quellen von Treibhausgasemissionen weltweit. Unternehmen können diese Emissionen auf verschiedene Arten reduzieren, indem sie den Strombedarf senken und/oder auf kohlenstoffarme Quellen umsteigen.

Es gibt zwei Methoden zur Berechnung von Scope-2-Emissionen: die standortbasierte Methode und die marktbasierte Methode. Weitere Informationen finden Sie im Wiki über eingekauften Strom.

Marktbasierter Ansatz

Zur Erinnerung: Die marktbasierte Methode spiegelt die Emissionen von Strom wider, für den sich die Unternehmen bewusst entschieden haben, bzw. bei deren Kauf sie keine andere Wahl hatten. Diese Methode sollte für Standorte verwendet werden, an denen die folgenden Arten von Verträgen oder Instrumenten verfügbar sind:

  • Grünstromzertifikate (Energy Attribute Certificates, EACs) (RECs, GOs, I-REC, usw.);

  • Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) mit Energieerzeugern (für kohlenstoffarme, erneuerbare und Energie aus fossilen Brennstoffen);

  • Ökostromprodukte von Energieversorgern.

Hat ein Unternehmen keine derartigen Verträge oder erfüllen die Verträge nicht die erforderlichen Qualitätskriterien (weitere Informationen siehe unten), sollte es den so genannten Restmix (residual mix) verwenden: regionale Emissionsfaktoren, die die Emissionen darstellen, die nach der Inanspruchnahme von Zertifikaten, Verträgen und lieferantenspezifischen Faktoren verbleiben und aus der Berechnung entfernt werden. Mit diesem Ansatz wird eine Doppelzählung der Emissionen aus vertraglichen Instrumenten vermieden. Diese Faktoren sind für die europäischen Länder weitgehend verfügbar und sollten bei der marktbasierten Bilanzierung immer verwendet werden, bevor auf den standortbasierten Netzmix umgeschaltet wird.

Steht der Restmix nicht zur Verfügung, ist die standortbasierte Methode anzuwenden (in diesem Fall entsprechen die gemeldeten marktbasierten Scope-2-Emissionen den standortbasierten Emissionen).

Hierarchie der EF bei der marktbasierten Methode

Bei der Wahl der Emissionsfaktoren müssen Unternehmen den jeweils genauesten verfügbaren Faktor verwenden.

Im Folgenden sehen Sie eine Hierarchie von Berechnungsansätzen, die in Ihrer marktbasierten Bilanzierung verwendet werden können. Weitere Informationen finden Sie in den GHG Protocol Scope 2 Guidance (Kapitel 6 und 10).

Emissionsfaktoren

Beispiel

Grünstromzertifikate (Energy Attribute Certificates, EAC) (z. B. entbündelt, mit Strom gebündelt, in einem Stromvertrag oder von einem Versorgungsunternehmen geliefert)

  • Renewable Energy Certificates (RECs) (USA, Kanada)

  • Herkunftsnachweise (EU)

Verträge für Strom, wie Stromabnahmeverträge (PPA) und Verträge aus Quellen, für die es keine Stromzertifikate gibt oder die für einen Nutzungsanspruch nicht erforderlich sind

  • Verträge, die dem Unternehmen, das den Strom verbraucht, Attribute übertragen, für die es keine Zertifikate gibt

Emissionsraten des Anbieters/Versorgers, z. B. Standardproduktangebot oder ein anderes Produkt (z. B. ein Produkt oder Tarif für erneuerbare Energien), die (vorzugsweise öffentlich) nach den besten verfügbaren Informationen offengelegt werden

  • Tarife für grüne Energie

  • Freiwilliges Programm oder Produkt für Strom aus erneuerbaren Energien

Restmix, der Daten zur Energieerzeugung verwendet und freiwillige Käufe ausschließt

  • Berechnet von einem EU-Land im Rahmen des RE-DISS-Projekts

Andere netzgemittelte Emissionsfaktoren

  • Durchschnittlicher jährlicher Emissionsfaktor des Defra-Netzes (UK)

  • Nationale Emissionsfaktoren der IEA für Strom

Qualitätskriterien für Scope 2

Damit die marktbasierte Methode weltweit kohärent ist und genaue Ergebnisse liefern kann, müssen Ihre Vertragsinstrumente diese Kriterien erfüllen.

Das Vorhandensein vertraglicher Instrumente in einem Markt, in dem ein Unternehmen tätig ist, verpflichtet zur Berichterstattung nach der marktbasierten Methode. Wenn die vertraglichen Instrumente die Kriterien nicht erfüllen, können alternativ andere Daten verwendet werden (z. B. Rest- oder Netzmixdaten).

Verfügt ein Unternehmen innerhalb seiner gesamten Organisation nicht über Einrichtungen in Märkten mit derartigen vertraglichen Instrumente oder erfüllen keine Instrumente innerhalb des Unternehmens die in diesem Dokument geforderten Qualitätskriterien für den Scope 2, ist zur Berechnung des Scope 2 ausschließlich die standortbasierte Methode zu verwenden.

Alle vertraglichen Instrumente, die bei der marktbasierten Methode für die Bilanzierung von Scope-2-Emissionen verwendet werden, müssen:

  1. das mit der erzeugten Stromeinheit verknüpfte Attribut der THG-Emissionsrate darstellen.

  2. die einzigen Instrumente sein, die auf das jeweilige Attribut der THG-Emissionsrate für diese Menge an Strom angewendet werden.

  3. von dem berichtenden Unternehmen oder in seinem Namen verfolgt und eingelöst, entwertet oder annulliert werden.

  4. so nah wie möglich an dem Zeitraum des Energieverbrauchs ausgestellt und eingelöst werden, für den das Instrument verwendet wird.

  5. aus demselben Markt stammen, in dem die stromverbrauchenden Betriebe des berichtenden Unternehmens angesiedelt sind und auf den das Instrument angewendet wird.

Darüber hinaus müssen versorgungsspezifische Emissionsfaktoren:

6. auf der Grundlage des gelieferten Stroms unter Einbeziehung von Zertifikaten, die im Namen der Kunden beschafft und entwertet wurden, berechnet werden. Strom aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, deren Attribute (über Verträge oder Zertifikate) verkauft wurden, wird im versorgungs- oder lieferantenspezifischen Emissionsfaktor mit den THG-Attributen des Restmixes gekennzeichnet.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Strom direkt von Erzeugern kaufen oder vor Ort erzeugten Strom verbrauchen:

7. sicherstellen, dass alle vertraglichen Instrumente, die Emissionsansprüche übertragen, nur auf das berichtende Unternehmen übertragen werden. Für den vertraglich festgelegten Strom dürfen keine anderen Instrumente ausgestellt werden, die diesen Anspruch auf einen anderen Endverbraucher übertragen. Der Strom aus der Anlage darf nicht mit dem Anspruch auf THG-Emissionen für die Nutzung durch ein Versorgungsunternehmen verbunden sein, z. B. zum Zweck der Lieferung und Nutzung.

Schließlich setzt die Verwendung eines vertraglichen Instruments bei der marktbasierten Methode voraus, dass:

8. ein bereinigter Restmix, der die Treibhausgasintensität von nicht in Anspruch genommenem oder öffentlich geteiltem Strom kennzeichnet, für die Berechnung von Scope 2 für Verbraucher zur Verfügung gestellt wird, oder sein Fehlen vom berichtenden Unternehmen offengelegt wird.

FAQ

Wie funktionieren Grünstoffzertifikate (Energy Attributes Certificates, EAC)?

Grünstoffzertifikate (EAC) werden als Nachweis für aus erneuerbaren Quellen erzeugten Strom ausgestellt. Jedes EAC bestätigt, dass 1 MWh von einer bestimmten erneuerbaren Quelle, z. B. einer Wind- oder Solaranlage, erzeugt und in das Netz eingespeist wurde. Ein Zertifikat wird häufig zu Preisen gekauft, verkauft oder storniert, die durch einen Markt von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Wenn ein zugelassener Energieerzeuger Strom erzeugt, erhält er für die entsprechende Menge Zertifikate, die er behalten, auf dem Markt anbieten oder an Dritte, z. B. Endverbraucher*innen, übertragen kann. Sie können mit dem Strom gebündelt oder entbündelt, d. h. separat, verkauft werden. Auf dem Markt für erneuerbare Energien sind diese Zertifikate zu einer Art Währung geworden, die den Käufer*innen hilft, ihre Entscheidung für nachhaltige Energie nachzuweisen und ihre Umweltauswirkungen zu verringern.

Wie ist die marktbasierte Methode im Falle eines multiregionalen Unternehmens anzuwenden?

Verfügt ein multiregionales Unternehmen über irgendwelche Betriebe, auf die die marktbasierte Methode anwendbar ist, so ist eine Gesamtsumme der marktbasierten Methode für das gesamte Unternehmen zu berechnen, um Vollständigkeit und Konsistenz zu gewährleisten. Für einzelne Betriebe im Unternehmen, für die die marktbasierte Methode nicht anwendbar oder verfügbar ist, sollten die Daten der standortbezogenen Methode verwendet werden, um die Emissionen des Betriebs darzustellen. Für solche Betriebe ist der berechnete Scope 2 nach der marktbasierten Methode identisch mit der standortbasierten Methode.

Wie ist die marktbasierte Methode im Falle des Verbrauchs aus selbst betriebenen Anlagen oder bei Direktübertragungen anzuwenden?

In diesem Fall sollten die Unternehmen, da sie keine Zertifikate besitzen (die Zertifikate werden verkauft), ihre Emissionen anhand anderer Emissionsfaktoren der marktbasierten Methode berechnen, z. B. anhand von „Ersatz“-Zertifikaten, einer lieferantenspezifischen Emissionsrate oder eines Restmixes (für die Gesamtsumme der marktbasierten Methode) und des durchschnittlichen Emissionsfaktors des Netzes (für die Gesamtsumme der standortbasierten Methode).

Wie lassen sich Emissionsfaktoren mit Stromverbrauchseinheiten in Einklang bringen?

Jeder Einheit des Stromverbrauchs sollte ein geeigneter Emissionsfaktor zugeordnet werden. Bei der marktbasierten Methode bedeutet dies, dass für jede Einheit ein Vertragsinstrument oder eine Informationsquelle gewählt werden muss. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Zertifikate für die Hälfte des Stromverbrauchs eines bestimmten Betriebs erworben hat, muss es für die Berechnung der Emissionen der restlichen Hälfte andere Instrumente einsetzen.

Unternehmen, die Grünstromzertifikate (EAC) für alle Betriebe in einem Land oder einer Region zentral einkaufen, sollten angeben, wie sie diese Einkäufe mit dem Verbrauch der einzelnen Standorte abgleichen.

Unternehmen können Zertifikate von ihrem Lieferanten auch getrennt von den anderen Informationen zum Lieferantenmix verwenden. Dies gewährleistet eine gleichwertige Behandlung aller Zertifikate, unabhängig davon, wie sie beschafft werden.

Ein Beispiel: Ein Energieversorger liefert seinen Kund*innen insgesamt 1.000 MWh Strom, von denen 200 MWh (20 %) aus emissionsfreien erneuerbaren Energien stammen, für die EAC genutzt wurden. Jede/r Kund*in dieses Versorgers kann für sich in Anspruch nehmen, dass 20 Prozent seines/ihres Stroms aus erneuerbaren Energien stammen und mit Zertifikaten belegt sind. Wenn Kund*in A dieses Versorgers 2,5 MWh (von den insgesamt 1.000 MWh) verbraucht, kann er/sie 0,5 MWh erneuerbare Energie (von den insgesamt 200 MWh) ohne Doppelzählung geltend machen, jedoch nicht mehr als das. Um seinen/ihren gesamten Stromverbrauch mit Nullemissionszertifikaten zu decken, müsste Kund*in A nur 2 MWh an erneuerbaren Energien selbst kaufen.

Weitere Informationen zur Berechnung von Emissionen finden Sie im GHG Protocol, Scope 2 Guidance.

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