Die Gewährleistung und die Garantie sind zwei unterschiedliche rechtliche Ansprüche, die oft verwechselt werden:
Gewährleistung (gesetzlich geregelt)
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und gilt automatisch bei jedem Kaufvertrag.
Sie deckt Mängel ab, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren.
Im Geschäftskunden-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei GGM Gastro 12 Monate ab Lieferdatum.
Während dieser Zeit können Sie eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, wenn ein Produkt bereits bei Lieferung mangelhaft war.
Garantie (freiwillige Zusatzleistung)
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Bei GGM Gastro können Sie je nach Produkt und gewählter Option zwischen einer 1-jährigen Ersatzteilgarantie (kostenlos) oder einer 1- bzw. 2-jährigen Vollgarantie (gegen Aufpreis) wählen.
Die Garantie deckt technische Defekte ab, die während des Garantiezeitraums auftreten, unabhängig davon, ob der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
Kurz gesagt:
Gewährleistung = gesetzlich, automatisch, nur für anfängliche Mängel
Garantie = freiwillig, zusätzlich, mit erweiterten Leistungen