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Berufsauslagen

Unter Berufsauslagen versteht man Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten. Je nach Ausgangslagen kommen noch Auslagen für einen Nebenjob und Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt dazu.

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Was ist das?

Berufsauslagen sind Kosten, die dir wegen deiner Arbeit entstehen und die nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Kanton Zürich rechnet für alle Berufsauslagen immer mit 240 Arbeitstagen pro Jahr (=20 Arbeitstage pro Monat). Zu den Berufsauslagen zählen folgende Abzüge:

1) Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Die Fahrkosten können entweder anhand der ÖV- + Velokosten oder anhand der Fahrzeugkosten in Abzug gebracht werden.

  • ÖV: notwendige Abonnementskosten (z. B. ZVV/SBB-Abo)

    In der Regel sind die Kosten des Monatsabos x 12 Monate abzugsfähig.

  • Velo: pauschal CHF 700 pro Jahr

    Der Velo-Abzug lässt sich zusätzlich zu den ÖV-Kosten abziehen, wenn du den Arbeitsweg kombiniert zurücklegst (z.B. mit dem Velo zum Bahnhof und danach mit ÖV weiter).

oder

  • Auto/Motorrad: grundsätzlich nur abziehbar, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist:

    • kein geeignetes ÖV vorhanden ist (Haltestelle ≥ 1 km entfernt oder keine Verbindung bei Arbeitsbeginn/-ende)

    • du mit dem Auto über 1 Stunde Zeit sparst (hin und zurück, Haustür–Arbeitsplatz)

    • du dein privates Fahrzeug beruflich während der Arbeitszeit nutzen musst (mit Arbeitgeberbestätigung) und keine Entschädigung für den Arbeitsweg erhältst

    • du aus gesundheitlichen Gründen kein ÖV nutzen kannst (mit Arztzeugnis).

    • Falls kein Kriterium erfüllt ist, du aber trotzdem das Auto verwendet hast, steht dir der ÖV-Abzug gemäss Beschreibung oben zu.

    • Falls ein Kriterium zutrifft, gelten km-Pauschalen: Motorrad = 0.40 CHF/km, Auto = 0.70 CHF/km. Relevant sind die Anzahl Kilometer zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsort. iqtax berechnet die Distanz automatisch.

    • Geschäftsauto: Wer ein Geschäftsfahrzeug hat, kann keine Fahrkosten abziehen.

2) Verpflegungskosten
Wenn die Dauer der Arbeitspause die Heimkehr nicht ermöglicht:

  • Falls vergünstigt durch Arbeitgeber (z.B. durch Kantine, Gutscheine, etc.): CHF 7.50 pro Arbeitstag, max. CHF 1’600/Jahr

    (in diesem Fall ist das Feld G im Lohnausweis angekreuzt)

  • Falls keine Vergünstigung: CHF 15 pro Arbeitstag, max. CHF 3’200/Jahr

  • Bei durchgehender Schicht-/Nachtarbeit:

    CHF 15 pro Schichttag, max. CHF 3’200/Jahr unabhängig davon, ob vergünstigte Verpflegungsmöglichkeiten bestehen

    (Anzahl Schichttage sind normalerweise im Lohnausweis unter Bemerkungen erfasst)

3) Wochenaufenthalt

Du wohnst unter der Woche am Arbeitsort (weil tägliches Pendeln nicht zumutbar ist) und kehrst regelmässig für die freien Tage (typischerweise am Wochenende) an deinen eigentlichen Wohnsitz zurück. Dafür hast du am Arbeitsort meist ein Zimmer oder eine kleine Wohnung.

Abziehbar sind beruflich notwendige Mehrkosten für:

  • Zusätzliche (Abend-)Verpflegung (CHF 15/Tag oder max. CHF 3’200/Jahr)

  • Unterkunft (z. B. Mietzins für ein Zimmer)

  • wöchentliche Heimkehr (in der Regel ÖV; wird jedoch unter Fahrkosten erfasst)

4) Weitere Berufsauslagen

Hier kommt ein Pauschalabzug zum Zug; es können 3% des Nettolohnes (mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000) abgezogen werden. iqtax macht diesen Abzug automatisch.

Wenn du mehr als die Pauschale abziehen willst, brauchst du eine detaillierte Aufstellung und die dazugehörigen Belege.

In dieser Kategorie fallen beispielsweise Berufskleider, Werkzeuge, EDV-Hardware/Software, Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Beiträge an Berufsverbände. Es macht nur Sinn, diese Kosten abzuziehen, wenn diese effektiven Kosten den Pauschalbeträge übersteigen - dies kommt nur selten vor.

5) Kosten für den Nebenjob (angestellt)
Falls du einen Nebenjob hast und Einkommen von diesem Nebenjob deklarierst, darf ein Pauschalabzug in Höhe von 20% dieser Nebeneinkünfte (mindestens CHF 800, höchstens CHF 2'400) geltend gemacht werden. iqtax macht diesen Abzug automatisch.

Wenn du mehr als die Pauschale abziehen willst, braucht du eine detaillierte Aufstellung und die dazugehörigen Belege. Darunter fallen alle Auslagen (inkl. Fahrkosten, Verpflegung, etc.).

Beispiel

Du pendelst täglich von Januar bis Dezember mit dem ÖV von Winterthur nach Zürich zur Arbeit und arbeitest im Schichtbetrieb. In der Regel darfst du die Kosten für das ZVV Monatsabo x 12 Monate in Abzug bringen. Zudem kannst du CHF 3'200 für die Verpflegung in Abzug bringen. iqtax macht darüber hinaus den Pauschalabzug für allgemeine Berufsauslagen geltend.

Dokument

  • Je nach Fall: ÖV-Abo, Belege/Nachweise (z. B. Arbeitgeberbestätigung, Arztzeugnis, Detailaufstellung bei effektiven Kosten)

So erfasst du es in iqtax

Gehe zu Abzüge - Berufsauslagen und klicke auf „neu hinzufügen“. Erfasse deine Fahrkosten, Verpflegung und weitere berufsbedingte Kosten (sofern sie nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden) und lade, wenn vorhanden, die passenden Nachweise hoch.

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