Unsere Kontist Buchhaltung ist nur für Selbständige mit folgenden Voraussetzungen geeignet:
Du bist NICHT bilanzierungspflichtig.
Das heißt, du führst keine doppelte Buchführung. Grundsätzlich sind Freiberufler nicht zur Bilanzführung verpflichtet, sondern nur gewerbetreibende Einzelunternehmer, deren jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt. Ist das bei dir nicht der Fall, bist du nicht bilanzierungspflichtig.
Du nutzt dein Kontist Konto nur für ein einziges Business, bzw. verwendest dein Konto nur für eine Steuernummer.
In diesem Fall hast du keine gemischten Umsätze von unterschiedlichen geschäftlichen Tätigkeiten auf deinem Konto.
Neben Kontist solltest du kein zweites Geschäftskonto führen.
Das gilt auch für Kreditkartenkonten, PayPal oder sonstigen Zahlungsdienstleister. Für alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben solltest du das Kontist Konto verwenden. Aus diesem Grund können wir die Kontist Buchhaltung nicht Selbständigen anbieten, die im E-Commerce tätig sind.
Du solltest grundsätzlich jede Barzahlung in deinem Unternehmen vermeiden. Wenn es sich in Ausnahmesituationen nicht vermeiden lässt (zum Beispiel bei Bewirtungskosten), kannst du dir zeitnah den Betrag von deinem Kontist Konto auf dein privates Konto überweisen. So hast du eine ausgehende Transaktion generiert, zu der du den entsprechenden Beleg hochladen kannst. Wenn du viele Bar-Transaktionen machst, ist die Kontist Buchhaltung nicht für dich geeignet.