Klar, du kannst jederzeit zu uns wechseln.
Deine geschäftlichen Steuererklärungen (inkl. Gewerbesteuer und/oder EÜR) basieren auf deiner Buchhaltung. Daher sind dies die Grundlagen für die betrieblichen Steuererklärungen.
Unser Service basiert daher auf den verbuchten und mit Belegen versehenen Transaktionen deines Kontist Geschäftskontos, welche in den Umsatzsteuervoranmeldungen und in den Jahreserklärungen gemäß deiner steuerlichen Pflichten verarbeitet werden. Der Kontist Steuerservice funktioniert daher am einfachsten für dich, wenn du zum Jahresanfang mit uns startest und wir dieses Jahr als erste Steuerjahr für dich bearbeiten. Vorjahre können gewöhnlich nicht mit übernommen werden.
Startest du mit dem Steuerservice im Laufe eines Jahres, fallen rückwirkend alle monatlichen Teilzahlungen á deinem Monatsbeitrag für die bereits vergangenen Monate des Jahres, die du noch nicht bei uns warst, dennoch rückwirkend an und werden im ersten Jahr gesondert in Rechnung gestellt ("Catch-up-fee")
Gibt es für dich besondere Bedingungen zu beachten oder hast du spezielle Anliegen, beraten wir dich gern und du bekommst ggf. ein separates Angebot von uns.