Selbständige sind verpflichtet, jährlich Steuererklärungen (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer) abzugeben.
Fall A: Reichst du selbst ein, müssen die Erklärungen grundsätzlich 7 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, also bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein.
Fall B: Bei Abgabe durch die Kontist Steuerberatung in Mandatsvollmacht endet die Abgabefrist am letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
HINWEIS VERLÄNGERUNGEN: Für die Steuerjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 wird die Frist ausnahmsweise wegen Corona verlängert.
Wenn du die Steuererklärung selbst erledigst:
2021: bis 31.10.2022
2022: bis 30.09.2023
2023: bis 02.09.2024
2024: bis 31.07.2025
2025: bis 31.07.2026
Wenn wir, die Kontist Steuerberatung, als dein bevollmächtigter Steuerberater die Steuererklärungen abgeben, hast du verlängerte Fristen. Bitte überprüfe die jeweiligen Jahresfristen für deine finale Dateneingabe bei uns in der Web-App. Nur so können wir für dich folgende offizielle Fristen einhalten:
2021: bis 31.08.2023
2022: bis 31.07.2024
2023: bis 02.06.2025
2024: bis 30.04.2026
2025: bis 01.03.2027