Allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen unterscheiden sich in dem Zeitpunkt der Absetzbarkeit und in der Höhe der absetzbaren Kosten.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen kannst du ab dem Überschreiten der individuellen zumutbaren Belastung absetzen. Sie sind dann unbegrenzt absetzbar.
Bei besonderen außergewöhnlichen Belastungen ist das Absetzen schon ab dem ersten Cent möglich. Allerdings gibt es hier einen Höchstbetrag.