Reisekosten gelten immer dann als außergewöhnliche Belastungen, wenn sie mit Krankheit zusammenhängen.
Zum Beispiel:
Weite Fahrten zu Spezialisten
häufige Besuchsfahrten, wenn Angehörige im Krankhaus behandelt werden
Du kannst dir von dem Krankenhaus eine Bescheinigung ausstellen und dir dadurch bestätigen lassen, dass deine Besuche zur Heilung beitragen.
Hast du weitere Fragen zum Thema außergewöhnliche Belastungen absetzen? Hier kannst du mehr erfahren.