Durch ärztliche Behandlung entstandene Kosten oder Zuzahlungen zu verschriebenen Arzneimitteln sind Krankheitskosten, die du steuerlich berücksichtigen kannst.
Dazu zählen z.B.:
Unterbringung im Krankenhaus
Kuraufenthalte
verordnete Physiotherapie oder Massagen
Akupunktur
Brille
Zahnersatz
Hörgeräte
Rollstuhl
Um die Kosten absetzen zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu erfährst du hier.