Um deine Krankheitskosten abzusetzen, müssen Behandlungen und Medikamente medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet sein.
Außerdem musst du die Kosten selbst getragen haben.
Beispiel für nicht absetzbare Krankheitskosten sind:
Zahnreinigung
Schönheits-OP
besonderer Ernährungsbedarf aufgrund von Unverträglichkeiten.