Wir unterteilen die Erstattung von Tierarztkosten in Behandlungskosten, OP-Kosten und Vorsorgeleistungen:
Definition Heilbehandlung/Behandlungskosten
Heilbehandlungen oder Behandlungskosten umfassen die Untersuchung des Gesundheitszustandes, also auch die Behandlung einer Krankheit oder eines Unfalls, die einen ohne operativen Eingriff erfolgen.
Das sind beispielsweise eine Wundversorgung, bei der keine OP nötig ist oder die Behandlung einer Durchfallerkrankung. 😊
Definition Operation
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem die Haut oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird, sowie im Falle von ausschließlich akuten schmerzstillenden Zahnbehandlungen inkl. Extraktion (bitte beachte die besondere Wartezeit für FORL gemäß Ziffer 2.2.1).
Definition Vorsorge
Unabhängig von der tierärztlichen Notwendigkeit gelten im Rahmen der Vorsorgepauschale, folgende veterinärmedizinische Leistungen - sofern im Tarif enthalten - bis maximal zur vereinbarten Höhe der Vorsorgepauschale übernommen oder bezuschusst:
- Mini: 35 €/Versicherungsjahr 
- Midi: 100 €/Versicherungsjahr 
- Maxi: 140 €/Versicherungsjahr 
Abgedeckte vorsorgliche Leistungen umfassen:
- Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, inkl. Einsetzen eines Chips oder Tätowierung 
- Gesundheitscheck und Vorsorgeuntersuchungen 
- Schutzimpfungen 
- Wurmkur 
- Floh- und Zeckenvorsorge (dabei ist zu beachten, dass die Zecken- und Flohprophylaxe von einem Tierarzt verschrieben werden muss. Auf der Rechnung sind der Name, die Rasse, die Chipnummer usw. des Tieres angegeben, sodass wir die Kosten dem versicherten Tier zuordnen können.) 
- Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation (nur im Tarif Maxi) 
- Zahnvorsorge, Zahnsteinentfernung 
- Krallen kürzen 
- Analbeutelentleerung 
ℹ️ Weitere Informationen zur Definition dieser Begriffe findest du in Abschnitt 2.4.3. unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
