Falls der Kunde ein Trinkgeld gegeben hat, wird es zwischen dem Kommissionierer und dem Kurier aufgeteilt. Auch wird eine Mindestgebühr von der Plattform für Zahlungsverwaltung abgezogen. Wenn die Bestellung vom Kurier-Kommissionierer sowohl vorbereitet als auch zugestellt wurde, wird das Trinkgeld nicht geteilt und bleibt beim Kurier- Kommissionierer. Die Plattform für Zahlungsverwaltung wird aber eine Mindestverwaltungsgebühr erheben.
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