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Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?
Was ist die Energiepreispauschale (EPP)?
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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist die EPP?

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro steht einmalig für das Jahr 2022 allen aktiv Beschäftigten zu. Sie ist im Rahmen des umgesetzten Steuerentlastungsgesetzes 2022 als Ausgleich zu den stark gestiegenen Fahrtkosten (Benzin/Diesel) gedacht. Sie wird unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket, etc.) zusätzlich einmalig gewährt.

Muss die EPP versteuert werden?

Ja, sie ist steuerpflichtig. Darauf wird Lohnsteuer bei Arbeitnehmern und Einkommensteuer bei Selbstständigen nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Auf die Gewerbesteuer hat die EPP jedoch keine Auswirkung, ebenso fällt hierzu keine Umsatzsteuer an. Auch ist sie in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Wie erhält man die EPP?

Es ist kein besonderer Antrag erforderlich. Bei allen Anspruchsberechtigten erfolgt die Anrechnung spätestens mit der Einkommensteuererklärung 2022. Bei angestellten Beschäftigten wird das Geld in der Regel vom Arbeitgeber ausgezahlt, gemeinsam mit dem Arbeitslohn. Wer selbstständige Einkünfte aus einem freien Beruf, aus einem Gewerbe oder aus der Land- und Forstwirtschaft hat, erhält die Energiepreispauschale mittels Abzug von der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022. Hier bestehen verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Erfahren Sie dazu mehr unter...


Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der FAQ Seite des Bundesministeriums für Finanzen

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