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Unterschied zwischen „Anwesenheitszeiten“ und „fakturierbaren Stunden“

Unterschied zwischen „Anwesenheitszeiten“ und „fakturierbaren Stunden“

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung

Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ist die Zeiterfassung sinnvoll – sie ist mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben:

Aktuelle Rechtslage

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Diese Entscheidung basiert auf dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Zeiterfassung kurz erklärt:

Anwesenheitszeiten = Arbeitszeitdokumentation

  • Wann war jemand da? (inkl. Pausen)

  • Relevant für Gesetz, Überstunden, Lohn

Fakturierbare Stunden = Projektzeit

  • Was wurde gemacht?

  • Dient der Abrechnung, nicht der rechtlichen Arbeitszeit

Warum diese Trennung?

Die Anforderungen an beide Systeme unterscheiden sich grundlegend:

Anwesenheitszeiten müssen gesetzlichen Vorgaben folgen (z. B. Pausen, Überstundenprüfung).

Fakturierbare Stunden müssen flexibel, schnell und projektbezogen erfasst werden – ohne rechtliche Vorgaben.

👉 Beide Systeme können parallel genutzt werden aber für unterschiedliche Zwecke

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