Gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung
Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ist die Zeiterfassung sinnvoll – sie ist mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben:
Aktuelle Rechtslage
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Diese Entscheidung basiert auf dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.
Zeiterfassung kurz erklärt:
Anwesenheitszeiten = Arbeitszeitdokumentation
Wann war jemand da? (inkl. Pausen)
Relevant für Gesetz, Überstunden, Lohn
Fakturierbare Stunden = Projektzeit
Was wurde gemacht?
Dient der Abrechnung, nicht der rechtlichen Arbeitszeit
Warum diese Trennung?
Die Anforderungen an beide Systeme unterscheiden sich grundlegend:
Anwesenheitszeiten müssen gesetzlichen Vorgaben folgen (z. B. Pausen, Überstundenprüfung).
Fakturierbare Stunden müssen flexibel, schnell und projektbezogen erfasst werden – ohne rechtliche Vorgaben.
👉 Beide Systeme können parallel genutzt werden aber für unterschiedliche Zwecke
