Da auf Gesetzesebene in der EU noch keine Vorschrift besteht, dass Hersteller von TO-Verschlüssen chargenbezogene Analysenzertifikate herausgeben müssen, macht dies kein Hersteller.
Vor über einem Jahr aktualisiert
Da auf Gesetzesebene in der EU noch keine Vorschrift besteht, dass Hersteller von TO-Verschlüssen chargenbezogene Analysenzertifikate herausgeben müssen, macht dies kein Hersteller.