Willst du dein/e Lebenspartner:in im Todesfall als Begünstigte:n des Todesfallkapitals eintragen lassen? Wie das geht, erfährst du in diesem Artikel.
Das Todesfallkapital wird nur dann an dein/e Lebenspartner:in ausgezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt deines Todes erfüllt sind. Du kannst unter Beachtung der reglementarischen Bestimmungen eine besondere Rangordnung unter den Begünstigten des Todesfallkapitals festlegen, indem du dies dem VZ mitteilen.
Überprüfe die anspruchsbegründenden Voraussetzungen
Auch wenn die anspruchsbegründenden Voraussetzungen heute noch nicht erfüllt sind, empfiehlt es sich, diese Bestätigung bereits einzureichen.
Der überlebende Partner kann Ansprüche geltend machen, sofern:
die Partner zum Zeitpunkt des Todes im selben Haushalt gelebt und eine Lebensgemeinschaft geführt haben,
die während den letzten fünf Jahren bis zum Tode des Vorsorgenehmers ununterbrochen gedauert hat, oder
wenn für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder ganz oder teilweise aufzukommen ist;
beide Partner unverheiratet sind;
weder eine Verwandtschaft noch ein Stiefkindverhältnis besteht.
Einreichung des Formulars
Lade diese Formular herunter, fülle es aus und unterzeichne es.
Bitte sende das originale Formular (Kopien werden vom VZ nicht akzeptiert) an die folgende Adresse vom VZ:
VZ Vorsorgestiftung 3a
Stiftungsadministration / TAS
Gotthardstrasse 6
8002 Zürich
Sobald das VZ die Unterlagen erhalten hat, wirst du eine Bestätigung von uns erhalten.