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Steuerliche Termine über den Steuerkalender organisieren

Mit dem Steuerkalender unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre Mandant:innen keine wichtigen Steuertermine mehr verpassen.

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Verfasst von Markus G.
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Sie erinnern jeden Monat Ihre Mandant:innen an die Umsatzsteuervoranmeldung per E-Mail? Oder bitten regelmäßig um eine rechtzeitige Fertigstellung der Buchhaltung?

Mit der Funktion Lexware Office-Steuerkalender gehört dies der Vergangenheit an. Die relevanten Termine erscheinen automatisch als Erinnerung - eine Woche vor Fälligkeit - im Bereich Aufgaben im Account Ihrer Mandant:innen.

Steuerkalender aktivieren

  1. Wählen Sie den gewünschten Mandanten bzw. die gewünschte Mandantin auf Ihrem Dashboard aus.

  2. Wählen Sie den Menüpunkt Mandantenprofil und scrollen zum Steuerkalender.
    Hier können Sie alle relevanten Steuertermine einstellen und verwalten.

👉 Damit die Funktion vollumfänglich genutzt werden kann, ist es erforderlich, dass alle steuerlichen Einstellungen im oberen Bereich des Mandantenprofils erfasst wurden.
Wie kann ich die steuerlichen Einstellungen meiner Mandant:innen anpassen?


Besonderheiten bei der Terminberechnung

Feiertage & Wochenenden
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird automatisch der nächste Werktag angezeigt.

💡 Hinweis:
Bundeslandspezifische Feiertage (z. B. Mariä Himmelfahrt am 15. August) werden nicht berücksichtigt.



Steuerarten und Termineinstellungen im Überblick

  • Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA)

    • Bei Selbstbucher:innen:
      Die Fälligkeit der USt-VA ist jeweils am 10. des Monats bzw. des Quartals.

    • Bei Buchungsmandant:innen:
      Hier haben Sie die Möglichkeit zu definieren, bis wann die Buchhaltung an Sie übergeben sein muss, damit Sie genügend Vorlaufzeit für eine rechtzeitige Abgabe der USt-VA haben.


      💡 Hinweis:
      Die Einstellung zur Dauerfristverlängerung finden Sie in den steuerlichen Einstellungen im oberen Bereich.


  • Zusammenfassende Meldung (ZM)

    • In der Regel monatlich bis zum 25.

    • In Ausnahmefällen auch vierteljährlich (siehe Bundeszentralamt für Steuern)

  • Einkommensteuervorauszahlung

    • Typische Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

  • Gewerbesteuervorauszahlung

    • Typische Termine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.


Das Ergebnis Ihrer Einstellungen

Alle eingestellten Termine werden Ihren Mandant:innen in deren Account automatisch im Dashboard unter Aufgaben angezeigt – so geht kein steuerlicher Termin mehr verloren. 🚀

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