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OSS/ One-Stop-Shop / neue EU-Regelung: Lexware Office wird OSS unterstützen
OSS/ One-Stop-Shop / neue EU-Regelung: Lexware Office wird OSS unterstützen

OSS, EU-Mehrwertsteuerreform, Fernverkaufsregelung, §3c UStG, MwSt.-Digitalpaket, B2C

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Verfasst von Markus
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Ab dem 01. Juli 2021 unterliegen innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatpersonen (B2C) im EU-Ausland neuen Vorgaben. Im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wird es Unternehmer:innen möglich, entsprechende Umsätze einfach und zentral in einer Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuer zu übermitteln, anstatt diese einzeln in den jeweiligen Zielländern abzuwickeln.

Lexware Office ist OSS-ready!

Lexware Office bietet für Belege ab dem 1.7.21 die Möglichkeit, diese an Privatpersonen im EU-Ausland mit der jeweiligen Zielland-USt. zu erstellen. So können Unternehmer:innen zum Beispiel ihre Rechnung an einen privaten Kunden in Frankreich zukünftig mit den dort gültigen 20% USt. erstellen.

Die Erstellung einer CSV-Datei für die Übertragung der innergemeinschaftlichen Lieferungen an das "Bundeszentralamt für Steuern" wird erst nach dem 1.7.2021, aber rechtzeitig, möglich sein: zum ersten Mal wird diese erst im Oktober 2021 benötigt.

Beim Export sind wir in Abstimmung mit DATEV und ADDISON.

DATEV Rechnungsdatenservice

Wir sind seitens Lexware Office fertig und warten hier auf die Freigabe von DATEV.

Sobald DATEV-Kanzlei-ReWe die Exporte importieren & verarbeiten kann, werden auch wir die OSS-Exporte in Lexware Office freigeben. Nach Aussage von DATEV wird das Update für Kanzlei-Rechnungswesen am 5.8.2021 ausgeliefert.

DATEV Buchungsdatenservice

Offiziell wird auch diese Schnittstelle seitens DATEV ab 5.8.21 freigegeben. Ab dem 1.7.2021 prüfen wir, ob wir diese Schnittstelle für den Standard-OSS-Fall "Deutsches Unternehmer liefert Ware aus Deutschland an Privatperson in der EU" freigeben können. Gemäß der DATEV-Dokumentation (Dokument 1020263) kann dieser OSS-Fall in DATEV Kanzlei ReWe bereits ab Version 9.2x korrekt verarbeitet werden.

Andere Software-Anbieter

Mit Lexware und Addison sind wir in engem Austausch. Bitte wenden Sie sich als Steuerkanzlei direkt an die Software-Anbieter.

Bitte beachten Sie folgenden Artikel, den wir laufend aktualisieren:

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