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One-Stop-Shop: Rechnung an Privatperson in der EU erstellen

Wir zeigen Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie eine OSS-Rechnung an eine Privatperson im Ausland erstellen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Einmalige Einstellung "EU-Zielland-Steuer"

In Allgemeine Einstellungen, erreichbar über das Zahnrad-Symbol, können Sie die Einstellung vornehmen, ob Sie Ihre Belege mit deutscher oder EU-Zielland-Steuer erstellen möchten.

Schritt für Schritt zur Rechnung mit EU-Umsatzsteuer

Belege wie Rechnungen und Angebote an EU-Privatpersonen im Ausland werden von lexoffice erkannt und gesondert behandelt. Am oberen rechten Rand des Belegeditors erhalten Sie drei Kategorien, wovon Sie eine Option entsprechend der Belegpositionen Ihres aktuellen Belegs auswählen können.

Wichtig: Die Kategorien werden nur angezeigt, wenn der Kunde als (privater) Kontakt ohne USt.-ID angelegt und gespeichert wurde. Außerdem muss das Buchungsdatum am oder nach dem 01.07.2021 liegen. Stellen Sie zudem sicher, dass eine EU-Adresse ausgewählt wurde. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn für den Kontakt mehr als eine Adresse hinterlegt wurde.

Entsprechend des Ziellandes des Kontakts erhalten Sie nun nach Klick auf das Feld zur Auswahl der Steuer eine Übersicht aller verfügbaren USt.-Sätze, die für das derzeit ausgewählte Land gültig sind.

Wichtig: Die Auswahl des Steuersatzes muss pro Beleg getroffen werden.

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