Verluste aus Spekulationsgeschäften können im Privatbereich grundsätzlich nur innerhalb der gleichen Einkunftsart im selben Steuerjahr gegengerechnet werden. Bleibt man jedoch innerhalb der Krypto zu Krypto-Schranke bzw. tauscht Kryptowährungen ausschließlich mit anderen Kryptowährungen, werden dabei keine Gewinne oder Verluste realisiert, sondern die Anschaffungskosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung gegen eine Nicht-Kryptowährung (z. B.: EUR oder ein NFT) weiter übertragen.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.