Zum Hauptinhalt springen

Wann fallen in Österreich Steuern auf Kryptowährungen an?

Regelung AB dem 1.3.2022

Ab dem 1.3.2022 gilt in Österreich ein neues Steuergesetz für den Handel mit Kryptowährungen.

💡 Blockpit geht bei der Berechnung des Steuerreports für österreichische Nutzer*innen automatisch von einer Optierung mit 1.1.2022 aus.

​

Laut neuer Regelung werden Krypto-Assets in Österreich als Kryptowährungen definiert und können mit Verlusten aus anderen Kapitalmarktgeschäften (z. B. Aktien) gegengerechnet werden.

​

Es gelten somit folgende Punkte:

  • Krypto zu Krypto-Trades sind steuerfrei.

  • Tausch in Fiat-Währungen und Zuflüsse bei der Überlassung an Dritte (manche Formen von Staking sowie Lending, Yield-Farming, Liquidity Mining etc.) werden mit dem Sondersteuersatz 27,5 % besteuert.

  • Staking Rewards aus Staking bei dem deine Assets zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung”) verwendet werden, sind beim Zufluss steuerfrei und werden erst bei der Veräußerung besteuert. Dasselbe gilt für Airdrops, Bounties und Hard Forks.

  • Die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien/Anleihen, Dividenden, Derivaten) wird möglich.

  • Beim Tausch von Kryptos in Margin- oder Futures-Produkte werden realisierte Wertsteigerungen, sowie Gewinne aus dem Margin- oder Futures-Trading in der alten wie auch in der neuen Regelung mit dem progressiven Einkommenssteuersatz besteuert.

  • NFTs werden weiterhin nach der alten Regelung besteuert: Wenn du also NFTs länger als ein Jahr (365 Tage) hältst, sind deine Gewinne steuerfrei. Wenn du NFTs innerhalb eines Jahres veräußerst, zahlst du für Gewinne den progressiven Einkommensteuersatz.

​

​

Regelung VOR dem 1.3.2022

Werden Kryptowährungen im Privatbereich innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft, zählen sie als private Spekulationsgeschäfte und werden beim Überschreiten der Freigrenze (€440) zum progressiven Einkommensteuersatz besteuert. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf steuerfrei.


​Lending ist eine zinstragende Veranlagung und wird zum Zeitpunkt des Zukommens als Kapitalvermögen mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.

​

Staking Einkünfte werden zum Zeitpunkt des Zukommens als sonstige Einkünfte beim Überschreiten der Freigrenze (€220) zum progressiven Steuersatz besteuert.

Weitere detaillierte Informationen findest du auf der Website des BMF und in unserem Krypto-Steuerguide.

Hat dies deine Frage beantwortet?