Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Pflegekosten und Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Bei den Pflegekosten hast du zwei Möglichkeiten:
Pflegebedürftigkeit nachweisen
Pflegepauschbetrag nutzen
Pflegekosten absetzen, Unterhaltszahlungen absetzen
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Pflegekosten und Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Bei den Pflegekosten hast du zwei Möglichkeiten:
Pflegebedürftigkeit nachweisen
Pflegepauschbetrag nutzen