Als Mensch mit Behinderung hast du die Wahl. Du kannst entscheiden, ob du dadurch entstandene Kosten einzeln nachweisen willst oder den Behindertenpauschbetrag nutzt , um die Kosten von der Steuer abzusetzen.
Möchtest du solche Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen, müssen sie deine zumutbare Belastung überschreiten.
Wählst du den Behindertenpauschbetrag, ist die Pauschale abhängig vom Grad der Behinderung (GdB).