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Werbungskosten - Ausgaben für nichtselbstständige Arbeit
Werbungskosten - Ausgaben für nichtselbstständige Arbeit

Werbungskosten - Ausgaben für nichtselbstständige Arbeit - Ausgaben Arbeitnehmer

Vor über 10 Monaten aktualisiert

Alle Ausgaben die du im Zusammenhang mit deinem Angestelltenverhältnis hattest, kannst du als sogenannte Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.

Zu den typischen Werbungskosten gehören folgende Ausgaben:

Bitte beachte, dass die tatsächlichen Werbungskosten nur abzugsfähig sind, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 1.230 (ab 2023; in 2022 EUR 1.200) übersteigen. Außerdem können nur Kosten berücksichtigt werden, die auf in dem Jahr der Steuererklärung gezahlt wurden.

Damit wir die Werbungskosten berücksichtigen können benötigen wir Nachweise (Rechnungen, Kontenauszüge, Aufstellungen). Bitte lade diese in dem Dokumenten Upload "Ausgaben für nichtselbstständige Arbeit" hoch.

Im folgenden gehen wir auf die oben genannten Werbungskosten ein und erklären im einzelnen, welche Angaben wir von dir benötigen, damit wir die Kosten berücksichtigen können:

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Zu den Arbeitsmitteln gehören alle Gegenstände, die dir unmittelbar bei der Erledigung deiner beruflichen Arbeiten behilflich sind.

Arbeitsmittel sind zum Beispiel:

  • Computer und Zubehör

  • Software

  • Fachliteratur (Fachzeitschriften oder Bücher)

  • Werkzeuge

  • Büromöbel

Es können die Kosten für die Anschaffung, aber auch für die Reparatur oder Reinigung angegeben werden.

Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Alle Arbeitsmittel für die du weniger als EUR 800 (netto) gezahlt hast, kannst du im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten geltend machen.

  • Alle Arbeitsmittel deren Anschaffungskosten höher als EUR 800 (netto) sind nicht im Jahr der Anschaffung voll abzugsfähig. Die Anschaffungskosten müssen gemäß der amtlichen Abschreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Arbeitsmittel - diese Belege benötigen wir:

  • Rechnungen zu den Ausgaben

  • Wenn du bereits Wirtschaftsgüter (z.B. Möbel) über einen längeren Zeitraum abschreibst, dann benötigen wir die Übersicht zu den Gütern, die du im letzten Veranlagungsjahr in deiner Steuererklärung berücksichtigt hast, damit wir die Abschreibung fortführen können.

Aufwendungen für dein Arbeitszimmer (oder Home Office Pauschale)

Eins Vorweg: die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit in deinem Angestelltenverhältnis bildet. Weiterhin muss sich das Arbeitszimmer in einem separaten Raum befinden (kein Durchgangszimmer) und darf fast nicht privat genutzt werden. Nur eine private Nutzung von unter 10% ist erlaubt. Wenn du in deinem Arbeitszimmer ein Schlafsofa oder deinen Hometrainer zu stehen hast, ist ein Ansatz der tatsächlichen Kosten damit schon ausgeschlossen.

Nun die gute Nachricht: der Gesetzgeber bietet seit dem Veranlagungsjahr 2020 die Möglichkeit von der sogenannten Homeoffice-Pauschale Gebrauch zu machen.

Homeoffice-Pauschale 2020–2022

Für die Jahre 2020 bis 2022, darfst du für jeden Kalendertag an dem du von zu Hause aus gearbeitet hast, 5 EUR als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings ist die Homeoffice-Pauschale auf 120 Tage begrenzt. Somit sind maximal EUR 600 abzugsfähig.

Homeoffice-Pauschale ab 2023

Ab dem Jahr 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet.

Nun dürfen pro Tag, an dem von zu Hause aus gearbeitet wurde EUR 6 für max. 210 Tage geltend gemacht werden. Somit sind EUR 1.260 abzugsfähig.

Die Tage an denen du von zu Hause gearbeitet hast, solltest du in deinem Kalender vermerken, da hier eine Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt besteht.

Homeoffice-Pauschale - diese Angaben benötigen wir:

  • Anzahl der Tage an denen du von zu Hause aus gearbeitet hast.

Häusliches Arbeitszimmer - Ansatz der tatsächlichen Kosten oder der Jahrespauschale

Wenn dein Arbeitszimmer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann kannst du ab dem Veranlagungsjahr 2023 wählen, ob du die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale in Höhe von EUR 1.260 berücksichtigen möchtest.

Bei der Berechnung der Kosten werden wir für dich prüfen ob ein Ansatz der tatsächlichen Kosten oder ein Ansatz Jahrespauschale günstiger ist.

Bitte beachte, dass bei einem erstmaligen Ansatz der Kosten für ein Arbeitszimmers es häufig zu Rückfragen von Seiten des Finanzamtes kommt. Daher empfiehlt es sich eine bei deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber, dass du aus dem Home Office arbeitest anzufragen.

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - diese Angaben benötigen wir:

Für die Berechnung der Kosten benötigen wir folgende Informationen:

  • Größe des Arbeitszimmers in Quadratmeter

  • Größe der Wohnung

  • Auflistung der Kosten mit den entsprechenden Belegen

  • Nutzungsdauer des Arbeitszimmers in Monaten (wenn du das gesamte Jahr aus dem Arbeitszimmer aus gearbeitet hast, dann kannst du 12 Monate angeben).

Folgende Kosten können zum Beispiel für dein Arbeitszimmer berücksichtigt werden:

  • Miete

  • Strom

  • Heizung

  • Reparaturkosten (z.B. für die Renovierung des Arbeitszimmers)

Bewerbungskosten

Alle Kosten die im Rahmen für die Bewerbung für einen Job entstanden sind, können berücksichtigt werden.

Bewerbungskosten - diese Belege benötigen wir:

Zu den typischen Bewerbungskosten gehören:

  • Büromaterialien (Arbeitsmappe, Schreibmaterial, Druckerpatronen);

  • Reisekosten (z.B. Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch oder Umzugskosten);

  • Recherchemittel (Fachliteratur, Bewerbungsratgeber);

  • Bewerbungsservice (z.B. Erstellung von professionellen Bewerbungsbildern durch einen Fotografen oder Teilnahmekosten für ein Bewerbungstraining).

Beiträge zu Berufsverbänden

Hierzu gehören z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegelder und Umlagen an Anwaltskammern, Beamtenbund und Gewerkschaften.

Bitte beachte, dass ein Abzug ausgeschlossen ist, wenn der Beitrag private Zwecke fördert.

Damit wir die Beiträge berücksichtigen können, benötigen wir die entsprechenden Nachweise.

Beiträge zu Berufsverbänden - diese Belege benötigen wir:

  • Mitgliedsbeiträge

  • Aufnahmegelder

  • Umlagen an Anwaltskammern

  • Beamtenbund

  • Gewerkschaften

Dienstkleidung

Die Kosten für Arbeits-/Dienstkleidung können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn es sich dabei um typische Berufskleidung handelt. Das heißt, du als Angestellter muss durch eine Dienstvorschrift dazu verpflichtet sein, die Dienstkleidung bei Ausübung deiner Tätigkeit zu tragen.

Zu den typischen Dienstkleidungen gehören:

  • Amtstrachten

  • Uniformen

  • Kittel und Schutzbekleidung

Zusätzlich zu der Kleidung können auch die Reinigungskosten berücksichtigt werden.

Dienstkleidung - diese Nachweise benötigen wir:

  • Rechnung vom Kauf der Dienstkleidung

  • Rechnung für Reinigung der Dienstkleidung

Doppelten Haushaltsführung

Wenn du wegen deiner Arbeit eine weitere Wohnung anmieten musst, weil z.B. deine Familie in Berlin lebt du aber in Hamburg arbeitest, dann kannst du die dadurch entstandenen Mehraufwendungen als Werbungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigen.

Wichtig ist, dass die Zweitwohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Anlass gegründet werden muss.

Du kannst folgende Kosten geltend machen:

  • notwendige Fahrtkosten,

  • Verpflegungsmehraufwand,

  • Umzugskosten,

  • notwendige Kosten für die Wohnung (Miete, Möbel, Renovierungskosten).

Doppelte Haushaltsführung - diese Nachweise benötigen wir:

  • Höhe der Miete und Nebenkosten mit den entsprechenden Belegen;

  • Anzahl der Tage an denen zwischen der Erst- und der Zweitwohnung gependelt wurde,

  • Auflistung aller Aufwendungen (wie Umzugskosten, Renovierungskosten, Kosten für die Ausstattung) mit den entsprechenden Belegen.

Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Für die Fahrten zwischen deiner Wohnung und dem Büro kannst du die sogenannte Entfernungspauschale berücksichtigen.

Hier gilt: Für jeden Arbeitstag an dem du ins Büro gefahren bist, kannst du für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen deiner Wohnung und dem Büro EUR 0,30 ansetzen.

Seit dem Jahr 2022 können ab dem 21. km anstatt EUR 0,30 sogar EUR 0,38 angesetzt werden.

Hinweis: Die Entfernungspauschale darf nur für die einfache Entfernung (d.h. nur den Hinweg zum Büro) berechnet werden.

Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Büro - diese Angaben benötigen wir:

  • Adresse Wohnung;

  • Adresse Büro;

  • Entfernung in Kilometer;

  • Anzahl der Tage an denen du zum Büro gefahren bist.

Fortbildungskosten

Zu den Fortbildungskosten gehören alle Ausgaben für Bildungsmaßnahmen die dazu dienen Fähigkeiten, Kenntnisse oder Fertigkeiten in einem Beruf zu erhalten oder zu erweitern.

Zu den typischen Fortbildungskosten gehören:

  • Fachliteratur

  • Seminare und Kurse

Fortbildungskosten - diese Belege benötigen wir:

  • Rechnungen zu den Ausgaben

Dienstreise

Wenn du Reisekosten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit (Dienstreise) hattest und die Kosten nicht oder nicht vollständig von deinem Arbeitgeber erstattet bekommen hast, dann kannst du diese Kosten in deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Zu den Reisekosten gehören:

  • Fahrtkosten

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtungskosten

  • Reisenebenkosten (z.B. Parkgebühren)

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten für Verpflegung können nicht berücksichtigt werden, dafür erlaubt der Gesetzgeber aber den Abzug von Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand.

Dienstreise - diese Nachweise und Angaben benötigen wir:

  • Belege zu allen Kosten die dir auf der Reise entstanden sind (Flug, Tax, Hotel,...)

  • Dokumentation der Geschäftsreise zur Ermittlung der Fahrtkosten und des Verpflegungsmehraufwands. Dafür kannst du unser Formular benutzen, zu dem du über diesen Link gelangst.

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