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Externe Buchhaltung - erforderliche Dokumente
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Buchhaltung - Jahresabschluss - Steuererklärung - Buchhaltungssoftware - Buchhaltungsprogramm - externe Transaktionen - lexoffice - sevDesk

Vor über 9 Monaten aktualisiert

Damit wir deine Steuererklärungen für dich erstellen können, benötigen wir deine Buchhaltungsdaten für die Zeit vor deinem Start bei Kontist.

Dieser HelpCenter Artikel ist für alle, die ihre Buchhaltung mit einer anderen Steuerkanzlei oder einem Buchhaltungsprogramm erledigt haben und die Daten selber einreichen möchten.

Angaben in der Datenabfrage

Um zu dem Upload zu gelangen musst du in der Datenabfrage in dem Fragebogen zu Buchhaltung je nachdem wie du deine Buchhaltung gemacht hast folgende Angaben machen:

Vorbuchhaltung bei einer anderen Steuerkanzlei:

Vorbuchhaltung mit einem Buchhaltungsprogramm:

Wir bitten dich, alle Unterlagen in dem entsprechenden Feld beim Dokumentenupload hochzuladen.

Welche Unterlagen wir benötigen, beschreiben wir im Folgenden.

DATEV Export als CSV Datei

Ein DATEV Export im CSV Format wird von den meisten Buchhaltungsprogrammen zur Verfügung gestellt. Bei dem Export kannst du auswählen, ob der Export mit Belegen oder ohne Belege erfolgen soll. Wir benötigen den Export mit Belegen.

Kontoauszüge mit deinen geschäftlichen Transaktionen

Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Aus diesem Grund benötigen wir die Kontenauszüge, damit wir die entsprechenden Einnahmen/Ausgaben mit den Belegen abgleichen und in dem richtigen Jahr bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigen können.

Rechnungen deiner Einnahmen

Zu jeder Einnahme benötigen wir die entsprechende Rechnung.

Schaue dir zu dem Thema gerne unsere Videos und unser Webinar an:

Richtig Rechnung schreiben: Vermeide Ärger mit deinen Kunden und dem Finanzamt

Ausländische Kunden: Rechnung schreiben ins Ausland, Reverse-Charge-Verfahren, ZM Meldung | Webinar

Belege deiner Ausgaben

Auch für deine Ausgaben benötigen wir die entsprechenden Nachweise. Ohne einen Beleg können wir die Ausgabe nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

Eine Ausnahme besteht bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben mit gleichem Rechnungsbetrag (z.B. Mietzahlungen für dein Büro). Hier reicht es, wenn wir einmal eine Rechnung erhalten.

Anlagenverzeichnis

Bei dem Anlagenverzeichnis handelt es sich um eine Aufstellung aller betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 800 (netto) können in der Regel nicht im Jahr der Anschaffung, sondern müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Hinweis: Mit dem Wachstumschancengesetzt soll die Die GWG-Grenze auf EUR 1.000 (netto) angehoben werden (mit Wirkung zum 01.01.2024).

Weiterhin müssen alle Zugange und Entnahmen von Wirtschaftsgütern in dem Anlagenverzeichnis aufgeführt und dokumentiert werden.

Damit wir mögliche Abschreibungen im Jahresabschluss berücksichtigen können, benötigen wir dein Anlagenverzeichnis aus dem vorherigen Veranlagungszeitraum.

Für mehr Informationen schaue dir gerne das folgende Video an:

Anlagevermögen & Abschreibungen - Alles was Selbständige wissen sollten | AfA-Tabellen


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