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Mitarbeiter:innen & Beschäftigungsverhältnisse
Vorliegen mehrerer kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse pro Mitarbeiter:in
Vorliegen mehrerer kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse pro Mitarbeiter:in

Liegt weiterhin ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis vor?

Thorsten Huth avatar
Verfasst von Thorsten Huth
Vor über einer Woche aktualisiert

Meldet Ihnen die Minijob-Zentrale mehrere kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse für eine:n Ihrer kurzfristig beschäftigte:n Mitarbeiter:Innen, kann dies Konsequenzen für die Lohnabrechnung haben.

Konkret gilt es zu prüfen, ob der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin weiter als kurzfristig Beschäftigte:r und damit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden darf.

Um zu prüfen, ob weiterhin eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Fragen Sie Ihre:n Mitarbeiter:in,

    • Bei wie vielen Arbeitgebern er bzw. Sie im entsprechenden Kalenderjahr kurzfristig beschäftigt ist?

    • Auf welchen Zeitraum (Eintrittdatum + Austrittsdatum) die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse befristet sind?

    • Wie viele Arbeitstage die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse umfassen?

  2. Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in Summe über alle Arbeitgeber innerhalb des fraglichen Kalenderjahres

    • nicht mehr als 70 Arbeitstage

    • oder nicht mehr als 90 Kalendertage

      kurzfristig beschäftigt ist.

  3. Erfüllt Ihr:e Mitarbeiter:In eine der beiden unter 2. genannten Voraussetzungen, darf diese:r weiter als kurzfristig Beschäftigte:r abgerechnet werden.

Sollte keine der Voraussetzungen erfüllt sein oder Sie Fragen zur Prüfung und Bewertung kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse haben, setzen Sie sich bitte mit der Minijob-Zentrale in Verbindung:

Hat dies Ihre Frage beantwortet?