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Steuerbefreiung

Lege den Standard-Grund für Dokumente mit 0 % Umsatzsteuer fest.

Was ist die Steuerbefreiung-Einstellung?

Unter Rechnungen → Einstellungen → Steuerbefreiung legst du die Voreinstellung für neue Dokumente mit 0 % Umsatzsteuer fest. Ein Umsatzsteuersatz von 0 % allein sagt nichts darüber aus, welcher rechtliche Grund zutrifft – die Voreinstellung sorgt dafür, dass beim Anlegen eines neuen Dokuments direkt der passende Grund vorausgewählt ist.

Standard-Grund festlegen

  • Navigiere zu Rechnungen → Einstellungen → Steuerbefreiung

  • Unternehmen in Deutschland: Wähle unter „Standard-Grund der Steuerbefreiung" eine der Optionen:

    • Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

    • Reverse Charge / Bauleistung (§ 13b UStG)

    • Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)

    • Ausfuhrlieferung ins Drittland (§ 4 Nr. 1a UStG)

    • Andere Steuerbefreiung (§ 4 UStG)

  • Klicke auf „Speichern"

Hinweis: Bist du dir nicht sicher, welcher Grund zutrifft, sprich mit deinem Steuerberater.

Auf dem Dokument

Der Standard-Grund wird bei jedem neuen Angebot oder jeder neuen Rechnung mit einer 0 %-Position automatisch vorausgewählt, kann dort aber pro Dokument geändert werden. Der gewählte Grund erscheint als Pflichthinweis nach § 14 UStG auf dem PDF und wird in der X-Rechnung als passende Steuerkategorie codiert.

Österreich und Schweiz

Für Unternehmen in Österreich und der Schweiz gilt dieselbe Logik, es gibt aber keine Auswahl verschiedener Gründe. Stattdessen ist ein Vorschlagstext hinterlegt, den du unter Rechnungen → Einstellungen → Steuerbefreiung anpassen kannst. Auf neuen Dokumenten mit einer 0 %-Position ist das Feld „Steuerbefreiung" damit vorausgefüllt und lässt sich pro Dokument ändern. Wenn du dir unsicher bist, sprich mit deinem Steuerberater.

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