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Außerhalb der Versteigerung (BVO)-Angabe durchführen

Lesen Sie hier, wie Sie eine BVO-Angabe in fünf Schritten durchführen

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Verfasst von Milou Hoebe
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wenn Sie Blumenzuchtprodukte verkaufen, die nicht über Royal FloraHolland abgerechnet werden, handelt es sich um BVO-Handel (= außerhalb der Versteigerung). Als Mitglied sind Sie verpflichtet, diesen Handel über Royal FloraHolland zu verkaufen.


Möchten Sie wissen, welcher Handel als BVO gilt und welche Berechnungsregeln im Jahr 2024 gelten? Lesen Sie: Erläuterung BVO-angabe 2024.docx

Gehen Sie schnell zu:


Ihre BVO-Angabe durchführen in fünf Schritten

Im Folgenden wird erklärt, wie Sie Ihre BVO-Angabe in fünf Schritten ganz einfach durchführen können.

In der rechten Spalte auf der BVO-Seite können Sie Ihren BVO-Umsatz für 2024 angeben.
Wählen Sie das gewünschte BVO-Lieferdatum oder das letzte Datum des BVO-Zeitraums.

Dieses Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Dieses Datum ist für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt und hat keinen Einfluss auf die Abrechnung.


Geben Sie den entsprechenden BVO-Betrag ohne MwSt. in das Eingabefeld „Umsatz BVO“ ein.

Es ist zurzeit noch nicht möglich, eine 0-Angabe einzugeben. Diese Option wird bis Ende 2024 folgen.



Geben Sie den betreffenden Käufer oder z. B. „Hausverkauf“ ein.
Wenn Sie einen bei Royal FloraHolland registrierten Käufer eingeben, erscheint bei der Eingabe des Namens oder der Nummer ein Dropdown-Feld, sodass Sie sicher sein können, dass Sie den richtigen Käufer auswählen.


Sie haben die Wahl, ob Sie die Angabe pro Käufer oder kumuliert als Gesamtumsatz über einen bestimmten Zeitraum mit dem Käufernamen „unspezifiziert“ angeben.

Wenn Sie es mit einem Nicht-SEPA-Käufer zu tun haben, wird dies unter dem Eingabefeld
angegeben, nachdem Sie den Namen oder die Nummer eingegeben haben. Bei Nicht-SEPA-Angaben müssen Sie die Angabe pro Käufer ausfüllen, damit die Abrechnung
automatisch korrekt erfolgt.


Wählen Sie unter Produkttyp die entsprechende Hauptproduktkategorie, unter die der Umsatz fällt: Blumen, Pflanzen oder Gartenpflanzen.


Schließen Sie Ihre BVO-Angabe ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Manuelle Erklärung“ klicken. Die BVO-Angabe erscheint direkt in der BVO-Angabenübersicht links auf derselben Seite.


Die BVO-Angabe wird mit der nächsten Produktabrechnung in Rechnung gestellt.

Wenn Sie Ihre Abrechnung der BVO-Umsätze über das Jahr verteilen wollen, geben Sie den BVO-Umsatz monatlich oder vierteljährlich ein.


BVO Jahr abschließen

Um das BVO-Jahr endgültig abzuschließen, müssen Sie nach der Bearbeitung aller Ihrer Abrechnungen einmalig den Button „BVO Jahr abschließen“ drücken.

Hinweis: Auch wenn Sie im Jahr keinen BVO-Umsatz hatten, müssen Sie zur Bestätigung den Button „BVO Jahr abschließen“ drücken.


Die Frist für die Angabe des BVO-Umsatzes ist der 31. März nach dem jeweiligen BVO-Jahr.

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