Du hast das gesetzliche Rentenalter erreicht, bist aber noch erwerbstätig? Dann kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen und musst dein 3a-Vorsorgeguthaben erst nach Beendigung deiner Erwerbstätigkeit oder fünf Jahre nach dem gesetzlichen Rentenalter beziehen.
Um dies zu ermöglichen, befolge bitte die folgenden Anweisungen:
Lade dieses Dokument herunter, fülle es aus, drucke es aus und unterzeichne es von Hand.
Sende das unterschriebene Originalformular an die folgende Adresse:
VZ Vorsorgestiftung 3a
Stiftungsadministration / TAS
Gotthardstrasse 6
8002 Zürich
Sobald das VZ die Unterlagen erhalten hat, erhältst du von uns eine Bestätigung.
Ein Beschäftigungsnachweis muss jährlich vorgelegt werden. Bitte wiederhole diesen Vorgang jährlich.