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Säule 3a Bestätigung Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Säule 3a Bestätigung Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters

Wenn du nach dem Rentenalter weiter arbeitest, kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Hierfür benötigen wir ein Formular von dir.

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Verfasst von Marco Barmettler
Vor über 9 Monaten aktualisiert

Du hast das gesetzliche Rentenalter erreicht, bist aber noch erwerbstätig? Dann kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen und musst dein 3a-Vorsorgeguthaben erst nach Beendigung deiner Erwerbstätigkeit oder fünf Jahre nach dem gesetzlichen Rentenalter beziehen.

Um dies zu ermöglichen, befolge bitte die folgenden Anweisungen:

  1. Lade dieses Dokument herunter, fülle es aus, drucke es aus und unterzeichne es von Hand.

  2. Sende das unterschriebene Originalformular an die folgende Adresse:

    VZ Vorsorgestiftung 3a
    Stiftungsadministration / TAS
    Gotthardstrasse 6
    8002 Zürich

Sobald das VZ die Unterlagen erhalten hat, erhältst du von uns eine Bestätigung.

Ein Beschäftigungsnachweis muss jährlich vorgelegt werden. Bitte wiederhole diesen Vorgang jährlich.

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