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Säule 3a Bestätigung Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Säule 3a Bestätigung Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters

Wenn du nach dem Rentenalter weiter arbeitest, kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Hierfür benötigen wir ein Formular von dir.

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Verfasst von Marco Barmettler
Vor über einer Woche aktualisiert

Du hast das gesetzliche Rentenalter erreicht, bist aber noch erwerbstätig? Dann kannst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen und musst dein 3a-Vorsorgeguthaben erst nach Beendigung deiner Erwerbstätigkeit oder fünf Jahre nach dem gesetzlichen Rentenalter beziehen.

Um dies zu ermöglichen, befolge bitte die folgenden Anweisungen:

  1. Lade dieses Dokument herunter, fülle es aus, drucke es aus und unterzeichne es von Hand.

  2. Sende das unterschriebene Originalformular an die folgende Adresse:

    VZ Vorsorgestiftung 3a
    Stiftungsadministration / TAS
    Gotthardstrasse 6
    8002 Zürich

Sobald das VZ die Unterlagen erhalten hat, erhältst du von uns eine Bestätigung.

Ein Beschäftigungsnachweis muss jährlich vorgelegt werden. Bitte wiederhole diesen Vorgang jährlich.

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