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Teilrückerstattung bei Abos mit Jahreszahlung nach Mindestlaufzeit

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Verfasst von Irina Zaiats
Vor über einem Monat aktualisiert

Ein Abonnement ist eine vertragliche Vereinbarung zur regelmäßigen Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, in der Regel über einen unbestimmten Zeitraum.
Als Gegenleistung zahlt der Abonnent eine wiederkehrende Gebühr, die monatlich oder jährlich fällig wird.

Nach deutschem Recht darf ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen maximal für zwei Jahre verpflichtend abgeschlossen werden.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt:
Der Abonnent kann das Abo jederzeit mit Monatsfrist zum nächstmöglichen Monatsende kündigen (§ 314 BGB).


Abo-Varianten bei CopeCart

Als Vendor kann man bei CopeCart folgende Abo-Modelle konfigurieren:

Ein jährliches Abonnement wird nach Ablauf automatisch verlängert, sofern keine fristgerechte Kündigung durch den Kunden erfolgt ist.

Wenn sich ein Kunde nach der automatischen Verlängerung meldet und eine (Teil)Rückerstattung beantragt, ist der Fall gründlich zu prüfen.

Voraussetzungen für eine (Teil)Rückerstattung

Eine Teilrückerstattung kann geprüft werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Abonnement wurde im Voraus für 12 Monate bezahlt.

    • Der Betrag für das neue Vertragsjahr wurde vollständig eingezogen.

    • Beispiel: Verlängerung am 01.07.2025 für den Zeitraum bis 30.06.2026.

  2. Die Mindestlaufzeit des Abos (z. B. 12 Monate) ist bereits abgelaufen.

    • Es handelt sich nicht mehr um die Erstlaufzeit, sondern um ein Folgejahr.

  3. Es liegt kein aktives Chargeback.


Vorgehensweise bei (Teil)Rückerstattungsanfragen

  1. Abo-Details prüfen:

    • Start- und Verlängerungsdatum

    • Laufzeit, Zahlungsmodell

  2. Nutzungszeitraum berechnen:

    • Wie viele Monate wurden bereits genutzt?

    • Welche Leistungen wurden in Anspruch genommen?

  3. Teilbetrag ermitteln:

    • Nicht genutzte Monate anteilig berechnen

    • Rückfrage beim Vendor (beim Bedarf)

  4. Transparente Kommunikation mit dem Kunden:

    • Rückmeldung und passende Lösung vorschlagen (z. B. Teilrückerstattung abzüglich bereits genutzter Leistungen)


Beispiel 1:

Fall:
Ein Kunde hat am 01.07.2024 ein Jahresabo abgeschlossen (Einmalzahlung für 12 Monate = 240 €).
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

Das Abo wurde am 01.07.2025 automatisch verlängert. Der Betrag für das neue Vertragsjahr wurde erneut abgebucht.
Am 15.08.2025 meldet sich der Kunde und bittet um eine Rückerstattung.

Prüfung:

  • Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist erfüllt (Vertragsjahr 2024–2025 abgeschlossen).

  • Rückmeldung des Kunden erfolgt im zweiten Monat der neuen Laufzeit.

  • Es liegt kein Chargeback oder Sonderfall vor.

Berechnung der Teilrückerstattung:

  • Bereits genutzt: 2 von 12 Monaten (Juli + August)

  • Nicht genutzt: 10 Monate

  • Anteiliger Erstattungsbetrag: 10/12 × 240 € = 200 €

Hinweis: (beim Bedarf) Rückfrage beim Vendor


Beispiel 2:

Fall:
Ein Kunde schließt ein Jahresabo am 01.03.2025 ab (Einmalzahlung 360 €).
Am 15.05.2025 bittet der Kunde um Rückerstattung.

Prüfung:

  • Mindestlaufzeit von 12 Monaten noch nicht erfüllt

  • Bereits 2,5 Monate genutzt

  • Vertraglich gebundene Laufzeit: 12 Monate

Ergebnis:

  • Keine Rückerstattung möglich, da sich der Kunde innerhalb der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit befindet.

  • Hinweis an den Kunden: Kündigung ist zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.

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