Hier ist der Bearbeitungsprozess von Fällen von Verbraucherzentralen (Ombudsstelle (Österreich)), Anwälten und Vollzugsberechtigen beschrieben.
Wichtig! Bevor man eine Antwort schickt, muss geprüft werden, ob das Anwaltsschreiben echt ist (E-Mail-Adresse, Land des Anwalts, eventuell Webseite,...) und es eine unterschriebene Vollmacht gibt oder der Anwalt in seinem Schreiben anwaltlich bestätigt, dass er bevollmächtigt ist, den Kunden XXX in diesem Fall zu vertreten. Wenn diese Vollmacht nicht vorliegt, soll Legal Team darüber entscheiden. Wenn nur anwaltlich versichert wird, dass er bevollmächtigt ist, darf keine DSGVO Auskunft erteilt werden.
Hier ist ein Leitfaden mit Beispielen für Schreiben, die sofort an das Legal Team weitergeleitet werden sollen: https://www.notion.so/copecart/Files-5f5cb98cea0042508ea8907624302d70
Prozessschritte:
Anwaltschreiben wird per E-Mail oder Post an CopeCart geschickt
Prüfung ob die Vollmacht/ anwaltliche Versicherung der Vollmacht vorhanden ist.
Ja - Anwalt Eingang bestätigen
Nein - Weiterleitung an Legal Team - Entscheidung
Notiz vorbereiten mit folgendem Inhalt:
Bestell ID
Name des Produkts
Produktlink (später Link Bestellübersicht)
Produkttyp
Vendor VIP ja/nein > Hier kannst du das checken
Vertragsabschlusstyp (Checkout, phone offer, phone offer buyer link)
Widerrufsrechtsverzicht ja/nein
B2C oder B2B -> hierzu bitte Absatz unten zu B2C od. B2C beachten
Keine Vorab-Äußerung: Wir sollten im Vorfeld nichts sagen, um uns nicht zu schaden. Im Admin-Panel steht standardmäßig B2C, es sei denn, der Kunde gibt an, Unternehmer zu sein. Viele Unternehmer verschweigen dies.
Wir prüfen, ob der Kunde tatsächlich Unternehmer ist (z. B. durch Handelsregister, Social Media). Ein Hinweis auf gewerbliche Tätigkeit hilft, eine Klage abzuwehren.j. Zahlungsart (Einmalzahlung, Ratenzahlung, Abonnement)
Prüfen, ob sich der Fall im Inkassoprozess befindet und den Status IKU hat
wenn ja: Anwaltsschreiben bei Diagonal in Akten hochladen + Vertagsabschlusstyp in Notiz vermerken (es wird von der zuständigen Person aus Backoffice durchgeführt)
Diagonal übernimmt dann Bearbeitung
Anwalt mitteilen, dass Bestellung beim Inkassopartner befindet
Den Vendor um die Nachweise bitten, dass der Kunde das Produkt benutzt hat
Unterhaltung schließen
Fall in Anwaltsübersichtsliste in entsprechender Farbe markieren
Prüfen, ob Bestellung im KFM ist
wenn ja: Anwaltsschreiben bei Diagonal in Akten hochladen + dies in Notiz vermerken
Anwaltsschreiben wird von CopeCart bearbeitet
Antworten bei Diagonal hochladen (es wird von der zuständigen Person aus Backoffice durchgeführt)
Bei Kauf auf Rechnung: Bestellung im Mahnwesen V2 auf "On hold" setzen mit Status "Anwaltsschreiben"
Forderungen des Anwaltsschreiben herausarbeiten
Wenn Vendor Walter Temmer ist -> an VIP Support assignen & Intercom Konversation in Sharepoint folder hochladen (sie bespricht sich mit Walter Temmer direkt)
Vorgehensweise bei VIP Vendor:
erste Nachricht (siehe Vorgehen bei normalem Vendor), Frist: 72h
zweite Nachricht, Frist: 48h
dritte Nachricht, Frist 48h
VIP Support anschreiben und markieren, damit der Vendor in der WhatsApp Gruppe angefragt wird
Vendor reagiert nicht auf Anfrage bei WhatsApp: Kunde wird entlassen
Vorgehensweise bei normalem Vendor: Vendor benachrichtigen, dass Anwaltsschreiben vorliegt: Frist 48h (Werktags)
Nachweise zur Leistungserbringung anfordern
besondere E-Mail-Adressen: Dirk Kreuter - vip-support@email.dirkkreuter.com
Walter Temmer - stefan@waltertemmer.com
nicole@waltertemmer.com
walter@temmer.comRobin Temmer - closerfastlane@web.de
beim Phone offer: Call Vertrag anfordern
ohne Call Vertrag wird Bestellung storniert -> mit Legal Team absprechen
bei Widerruf: nachfragen, ob Vendor Stornierung zustimmt
evlt. Vendor mahnen, erneute Frist 24h (Werktags)
ohne Call-Vertrag: Stornierung (dies auch dem Vendor als Deadline und Androhung setzen)
ohne Nachweise der Leistungserbringung: keine Stornierung, Vertragsschluss kann trotzdem durch CopeCart nachgewiesen werden (im System o.ä.?), Forderung wird beim Anwalt durchgesetzt
Antwort an Anwalt vorbereiten und an Legal Team zur Freigabe assignen
Vendor ist mit Stornierung einverstanden: Antwort an Anwalt vorbereiten und an Legal Team zur Freigabe assignen
Widerruf
Digitales Produkt
B2C:
keine Ratenzahlung: Widerruf nicht möglich, Antwortbaustein siehe unten
Kunde hat noch keinen Zugang erhalten: Widerruf möglich -> Kunde aus Vertrag entlassen
Ratenzahlung (entgeltlich od. unentgeltlich: Widerruf möglich, bereits konsumierte Inhalte sind zu vergüten, Antwortbausteine jeweils siehe unten)
Teilkonsumierte Inhalte: kein Widerruf möglich, Antwortbaustein siehe unten
B2B: Widerruf nicht möglich (Zahlungsplan egal), Antwortbaustein siehe unten
Anwalt bestreitet Widerrufrechtsverzicht bzgl. AGB: AGB beziehen sich auf das Allgemeine, Widerrufsrechtsverzicht ist Individualabrede.
Dienstleistung
B2C:
keine Ratenzahlung: Widerruf möglich, bereits konsumierte Inhalte sind zu vergüten, Antwortbaustein siehe unten -> Widerrufsfrist: 12 Monate & 14 Tage
Ratenzahlung (entgeltlich od. unentgeltlich): Widerruf möglich, bereits konsumierte Inhalte sind zu vergüten, Antwortbausteine jeweils siehe unten) -> Widerrufsfrist: 12 Monate & 14 Tage
B2B: Widerruf nicht möglich, Antwortbaustein siehe unten
Widerrufsrechtsverzicht ungültig wegen:
AGB: AGB beziehen sich auf das Allgemeine, Widerrufsrechtsverzicht ist Individualabrede
Checkbox: Antwortbaustein s.u.
Zu anderen Produkttypen (Seminare, E-Book, physische Produkte) bitte individualabsprache mit Legal Team, je nach Fall wird dann diese Karte aktualisiert.
sonstige Problemfälle:
intransparentes Geschäftsmodell: Antwortbaustein siehe unten
Prüfen, ob CopeCart Anwaltskosten übernehmen muss: ja in folgenden Fällen
wir akzeptieren den rechtmäßigen Widerruf des Kunden nicht, fordern dennoch Zahlung
der Vendor ist mit der Leistung in Verzug und der Anwalt mahnt uns diesbezüglich an
wir haben unsere Belehrungspflicht verletzt, indem wir (bzw. der Vendor) den Kunden nicht z.B. über sein Widerrufsrecht (bzw. der Verzicht dessen) unterrichtet haben
wir machen unberechtigte Ansprüche geltend, z.B. wir fordern vom Kunden Zahlung, obwohl kein Vertrag besteht
bei Verzugsschäden, z.B. wenn wir die Anwaltskosten zu spät bezahlen (nachdem der Anwalt eine Frist gesetzt hat oder bereits gemahnt hat
Nach Erhalt des Anwaltsschreibens gilt es dies schnellstmöglich zu bearbeiten.
Der Anwalt muss darüber benachrichtigt werden, dass wir sein Schreiben erhalten haben.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens. Dieses werden wir prüfen und Sie zeitnah über den weiteren Verlauf des Sachverhalts informieren.
(Bitte sehen Sie künftig von der postalischen Übermittlung ab und senden Sie uns eine E-Mail an: support@copecart.com)
Bei weiteren Fragen und Auskunftsersuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Note: Erfolgt Anwaltsschreiben ausschließlich per Post, ist das Anwaltsschreiben als Notiz beizufügen.
Erste Nachricht an Vendor:
Frist: 48 h - bei normalem Vendor
72h - bei VIP Vendora) Nachweise zur Leistungserbringung anfordern
b) beim Phone offer: Call Vertrag anforderni. ohne Call Vertrag wird Bestellung storniert -> mit Legal Team absprechen
c) bei Widerruf: nachfragen, ob Vendor Stornierung zustimmt
Hallo liebes Support Team,
hiermit möchte ich euch benachrichtigen, dass uns zu der Bestellung XXXXX des Kunden/der Kundin XXXXXX ein Schreiben ihres/seines Rechtsbeistandes vorliegt.
Anbei senden wir euch das Schreiben zu und bitten euch uns Nachweise zusenden, dass der Kunde das Produkt genutzt hat und die Leistung in Anspruch genommen hat. Bitte lasst uns ebenfalls weitere Nachweise zukommen (Mündliche/Schriftliche Verträge, Korrespondenzen, Zugriffsprotokolle, Auszüge aus dem Mitgliederbereich usw.).
Der Kunde hat die Checkbox zum Erlöschen seines Widerrufsrechts angeklickt, stimmt ihr einer Kündigung/Stornierung zu?
(Da die Bestellung per Telesales abgeschlossen wurde, benötigen wir zwingend eine Aufzeichnung des mündlichen Vertrages.)
Ebenfalls bitten wir euch uns innerhalb 48 Stunden (werktags) eine Antwort mit den vorliegenden Nachweisen zu liefern. (ansonsten werden wir uns gezwungen sehen, den Forderungen des Anwalts nachzugehen.)
Mit freundlichen Grüßen
Antwortet der Vendor nicht innerhalb der 48 (Werktags) Stunden, wird ihm erneut eine Frist von 24 (Werktags) Stunden gesetzt:
Hallo liebes Support Team,
bitte gebt uns Bescheid bezüglich des Kunden XXX, da zu der Bestellung XXXXX ein Schreiben seines Rechtsbeistandes vorliegt.
Anbei senden wir euch das Schreiben zu und bitten euch uns Nachweise zusenden, dass der Kunde das Produkt genutzt hat und die Leistung in Anspruch genommen hat. Bitte lasst uns ebenfalls weitere Nachweise zukommen (Mündliche/Schriftliche Verträge, Korrespondenzen, Zugriffsprotokolle, Auszüge aus dem Mitgliederbereich usw.).
(Da die Bestellung per Telesales abgeschlossen wurde, benötigen wir zwingend eine Aufzeichnung des mündlichen Vertrages.)
Bitte gebt uns innerhalb von 24 Stunden (Werktags) eine Rückmeldung mit den vorliegenden Nachweisen. (ansonsten werden wir uns gezwungen sehen, den Forderungen des Anwalts nachzugehen.)
Mit freundlichen Grüßen
Falls der Vendor innerhalb von 24 Stunden nicht antwortet, dann wird die Stornierung/Kündigung (ACHTUNG: nur im Falle eines Telesales ohne Link) eingeleitet und eine Antwort für den Anwalt vorbereitet.
Bitte immer zuerst eine Antwort für Anwalt als Notiz schreiben und an Legal Team assignen, damit sie das freigeben kann.
Wenn der Vendor mit der Stornierung/Kündigung einverstanden ist, dann soll man diese Antwort vorbereiten. (Achtung, falls der Kunde nicht angemahnt wurde von uns oder Diagonal gilt es den Satz in der Klammer auszulassen):
Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,
hiermit benachrichtige ich Sie, dass wir bereit sind Ihren Forderungen aus Kulanz nachzugehen und Ihre Mandantschaft von weiteren Forderungen im Rahmen der Bestellung XXXXXX zu entlassen.
(Jegliche vorigen Mahnungen können ignoriert werden.)
Da Ihre Mandantschaft ab heute aus dem Vertrag entlassen wird, sehen wir diesen Sachverhalt als abgeschlossen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Entsprechende Antwort an den Konsumentenschutz oder Arbeiterkammer:
Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,
hiermit benachrichtige ich Sie, dass wir bereit sind Ihren Forderungen aus Kulanz nachzugehen und Ihr Mitglied (Name einsetzen XXXX) von weiteren Forderungen im Rahmen der Bestellung XXXXXX zu entlassen.
(Jegliche vorigen Mahnungen können ignoriert werden.)
Da Ihr Mitglied ab heute aus dem Vertrag entlassen wird, sehen wir diesen Sachverhalt als abgeschlossen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt bestreitet Vertragsschluss
Sollte der Anwalt schreiben, dass die Mandantschaft sich nicht an einen Vertragsschluss oder an eine Bestellung erinnern kann oder verlangt er die Zusendung der Vertragsunterlagen, ist folgendes zu schreiben.
Zudem muss mann die Bestellbestätigung und Rechnung raussuchen und anhängen.
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXXX,
der Kunde/die Kundin XXXXX hat das Produkt "XXXXX" am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr über die folgende Bestellseite bestellt:
Nach Bestellung hat der Kunde/die Kundin eine Bestellbestätigung und Rechnung zugesandt bekommen. Wir haben Ihnen diese im Anhang übermittelt.
Bei weiteren Fragen und Auskunftsersuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Signatur
Widerruf bei digitalem Produkt, B2C
Falls der Kunde beim Bestellen auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat und der Vendor mit der Stornierung nicht einverstanden ist, dann soll man das dem Anwalt erklären und begründen, warum ein Widerruf nicht möglich ist. Achtung diese Vorlage muss je nach Fall (Was Fordert der Anwalt?) angepasst werden.
Wenn die gewünschte Vereinbarung oder andere Informationen vom Vendor übermittelt werden, dann bitte diese an Anwalt weiterleiten und auf die Gründe hinweisen, warum Widerruf abgelehnt wurde.
bei Checkout od. Phone offer mit buyer link:
Sehr geehrte/r XXXXXXX,
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom XXXX.
Sittenwidrigkeit
Dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit widersprechen wir. Der aufgerufene Preis ist marktüblich und die erhaltenden Gegenleistung entspricht diesem Wert.
Vertragsschluss:
Der Kunde hat auf der Bestellseite von CopeCart nachweislich einen Kaufvertrag über das Produkt „XXXXXXX“ am XXXXXX geschlossen. Die entsprechende Bestellbestätigung ist beigefügt.
Informationspflichten
Der Kunde wurde von uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet. Vor Bestellung und mithin der Abgabe der Willenserklärung erhält der Kunde eine Auflistung aller anfallenden Kosten, sodass Ihr Verweis auf die entsprechenden Normen ins Leere geht.
Widerrufsrecht
(1) Verbraucher
Bei dem vorliegenden Produkt handelt es sich im Schwerpunkt um ein Vertrag über die Lieferung eines digitalen Produkts.
§ 356 Abs. 5 BGB stellt dar, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten unter folgenden Voraussetzungen erlischt: bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.
Wie Sie auf der Bestellseite nachprüfen können, wird vor Kauf ausdrücklich auf die AGB und die sich darin befindlichen Informationen zum Widerrufsrecht hingewiesen.
Hierin wird dem Kunden auch ein Widerrufsrecht eingeräumt. Daher wird auch nur während der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung begonnen.
Eine Bestellung ist nicht möglich, ohne dass die Checkbox zur Bestätigung der Kenntnisnahme und Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts angeklickt wird. Zudem wurde die Bestellung von dem Kunden selbst eingeleitet, woraus wir schlussfolgern können, dass der Kunde dies bewusst tat.
Der Kunde erhält zudem in der Bestellbestätigung eine Bestätigung seiner Kenntnis und Zustimmung i.S.d. § 356 Abs. 5 BGB. Dort heißt es:
"Sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verliert."
Somit sind alle Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erfüllt. Dementsprechend ist das Erlöschen des Widerrufrechts wirksam und kann nicht als ungültig erklärt werden.
Verbraucher als Unternehmer
Ein angeblicher Verbraucher der sich als Unternehmer ausgibt verwirkt sein Widerrufsrecht. Siehe hierzu auch die Entscheidung des BGH vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045. Ihrem Mandanten stand und steht mithin kein Widerrufsrecht zu.
Kündigung
Da es sich um einen Kaufvertrag über digitale Inhalte handelt, ist schon gesetzlich kein Kündigungsrecht vorgesehen.
Im Anhang finden Sie Nachweise, wo ersichtlich ist, dass der Kunde den Zugang zum Produkt erhalten, sich eingeloggt hat und das Produkt bereits genutzt hat.
Wir bitten daher um Begleichung unserer Forderung und notieren uns für den Eingang spätestens den
XX.XX.XXXX
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
beim Call Vertrag:
§ 356 Abs. 5 BGB stellt dar, dass das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Im Anhang finden Sie den Callvertrag, in dem dem Kunden mitgeteilt wurde, dass mit der Leistungserbringung vor Ablaut der Widerrufsfrist begonnen wird und das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertagsausführung erlischt. Der Kunde hat dem zugestimmt.
Widerruf bei digitalem Produkt, B2B
Wenn der Kunde Unternehmer ist und auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, ist dem Anwalt zu erläutern, warum ein Widerruf nicht möglich ist.
Der Kunde hat den Vertrag als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgeschlossen. Ein Widerruf ist deshalb nicht möglich, da dem Kunde als Unternehmer kein Widerrufsrecht zusteht.
bei Checkout / Phone offer mit Link:
Sehr geehrte/r XXXXXXX,
ich komme auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX zurück.
Vertragsschluss:
Der Kunde hat auf der Bestellseite von CopeCart nachweislich einen Kaufvertrag über das Produkt „XXXXXXX“ am XXXXXX geschlossen.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat den Vertrag als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgeschlossen. Ein Widerruf ist deshalb nicht möglich, da dem Kunde als Unternehmer kein Widerrufsrecht zusteht.
Außerdem richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer, die generell von der Vertragsauflösung ausgeschlossen sind. Der Kunde hat bei Vertragsschluss bestätigt, dass er Unternehmer ist.
Sollten Sie anmerken, Ihre Mandantschaft sei Verbraucher, ist folgendes anzumerken:
Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen will, der zu einem Geschäftsabschluss mit einem Verbraucher nicht bereit ist, kann nach der Rspr. des BGH den Schutz Verbraucher begünstigender Vorschriften nicht dadurch erreichen, dass er sich ggü. dem Unternehmer wahrheitswidrig als Händler ausgibt. Handelt der Vertragspartner des Unternehmens insoweit unredlich, so ist ihm die spätere Berufung darauf, er sei in Wahrheit Verbraucher, nach Treu und Glauben verwehrt (BGH- Urteil vom 11.05.2017 - I ZR 60/16)
Ein angeblicher Verbraucher der sich als Unternehmer ausgibt verwirkt sein Widerrufsrecht. Siehe hierzu auch die Entscheidung des BGH vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045. Ihrem Mandanten stand und steht mithin kein Widerrufsrecht zu.
Im Anhang finden Sie Nachweise, wo ersichtlich ist, dass der Kunde den Zugang zum Produkt erhalten, sich eingeloggt hat und das Produkt bereits genutzt hat.
Wir bitten daher um Begleichung unserer Forderung und notieren uns für den Eingang spätestens den
XX.XX.XXXX
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
bei Phone Offer ohne Link (Call Vertrag):
Im Anhang finden Sie den Callvertrag, in dem der Kundin mitgeteilt wurde, dass eine vorzeitige Beendigung bzw. Stornierung des Vertrages nicht möglich ist. Die Kundin hat dem zugestimmt. Außerdem richtet sich das Angebot an Unternehmer, die generell von der Vertragsauflösung ausgeschlossen sind. Ihre Mandantin hat in dem Verkaufsgespräch ebenfalls bestätigt, dass sie eine Unternehmerin ist.
Geht der Vendor zudem Verträge nur mit Kunden mit Unternehmereigenschaft ein, ist folgendes hinzuzufügen:
Außerdem richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer, die generell von der Vertragsauflösung ausgeschlossen sind. Der Kunde hat bei Vertragsschluss bestätigt, dass er Unternehmer ist.
Sollte der Anwalt dennoch anführen, der Kunde sei in Wahrheit Verbraucher (obwohl der Vendor Verträge ausschließlich mit Unternehmern eingeht) ist folgendes hinzuzufügen:
Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen will, der zu einem Geschäftsabschluss mit einem Verbraucher nicht bereit ist, kann nach der Rspr. des BGH den Schutz Verbraucher begünstigender Vorschriften nicht dadurch erreichen, dass er sich ggü. dem Unternehmer wahrheitswidrig als Händler ausgibt. Handelt der Vertragspartner des Unternehmens insoweit unredlich, so ist ihm die spätere Berufung darauf, er sei in Wahrheit Verbraucher, nach Treu und Glauben verwehrt (BGH- Urteil vom 11.05.2017 - I ZR 60/16)
FernUSG
"Ferner besteht unserer Rechtsansicht nach kein Widerrufsrecht und keine Nichtigkeit nach dem FernUSG mangels dessen Einschlägigkeit.
Denn laut der Legaldefinition in § 1 des FernUSG handelt es sich dann um Fernunterricht, wenn der Lehrende und der Lernende ausschließlich überwiegend räumlich getrennt sind und (kumulativ, also zusätzlich) der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwacht.
Vorliegend fehlt es an entsprechender Überwachung des Lernerfolges. Damit scheidet das Bestehen eines Fernunterrichtvertrages aus, zumal auch keine (Abschluss-)Prüfungen in irgendeiner Art durchgeführt werden.
Im Übrigen ist auch in § 2 Abs. 1 des FernUSG die Rede davon, dass der Veranstalter von Fernunterricht unter anderem verpflichtet ist, den Lernerfolg zu überwachen, insbesondere eingesandte Arbeiten innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren und dem Teilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt. Auch dies ist beides überhaupt nicht vorgesehen. Der Lernerfolg wird nicht überwacht und es werden auch keine Arbeiten eingesandt. Mithin wird den Teilnehmern auch nicht die Anleitung daraufhin gegeben, die sie erkennbar benötigen, so dass auch kein Fernunterricht vorliegt."
Bankverbindung für Vergleichszahlungen:
Im Interesse beider Parteien für eine außergerichtliche Einigung würden wir Ihrer Mandantin/ Ihrem Mandanten, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu, den Vergleich anbieten XXXXX zu zahlen.
Mit Zahlung des Betrages sehen wir das Vertragsverhältnis als erledigt an.
Sollten Sie dies annehmen bitten wir Sie die Zahlung auf folgendes Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszweckes zu überweisen:
Kontoinhaber: CopeCart GmbH
IBAN: DE04 2305 1030 0510 8640 02
BIC: NOLADE21SHO
Name der Bank: Sparkasse Südholstein
Verwendungszweck: Bestell-ID XXXXXXXX
Für den Eingang der Zahlung notieren wir uns den
XX.XX.XXXX.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wiederaufnahme des Kunden nach erfolglosem Anwaltsverkehr
Sehr geehrtes Support-Team,
mit dem letzten Schreiben des Anwalts (siehe angehängt / siehe unten) hat uns dieser die mangelnde Zahlungsbereitschaft des Kundin verdeutlicht.
Mithin bestehen für das weitere Vorgehen drei Möglichkeiten:
1) Entweder wir unterbreiten der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag zur einvernehmlichen Einigung. Hierzu bräuchte ich Details von Euch.
2) Oder wir Mahnen den Kunden über das Mahn- bzw. Inkassoverfahren und warten dessen Ergebnis ab. Dies könnt Ihr selbst unter nachfolgendem Link tun:
3) Oder wir stornieren die Bestellung.
Alternativ:
4) Oder wir treten sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag an euch ab zur weiteren Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
IP Adressen vergleichen
Besteht Zweifel vom Anwalt/Käufer, dass der Käufer die Bestellung selbständig abgeschlossen hat müssen die IP Adressen und Standorte vom Vendor/Affiliate und Käufer (Bestelladresse) verglichen werden.
Dies wird durch das Tool DBeaver mit folgenden SQL Queries gemacht:
Für die IP Adresse des Kunden:
select remote_address from audits as a where auditable_type = 'Order' and "action" = 'create' and auditable_id = (select id from orders where uuid = 'XXXXXXX')
-- Bestell ID kommt anstatt der "XXXXXXX"
Für die IP Adresse des Affiliates/Vendors:
select current_sign_in_ip, last_sign_in_ip, email from users where email = 'xxxxxxxxx@gmail.com'
-- E-Mail Adresse des Vendors/Affiliates anstatt "xxxxxxxxx@gmail.com"
Beispiel:
Hier ist ein Beispiel an der Bestell ID "s7NzJb_g":
IP Adresse des Kunden ist: 87.150.12.247. Wenn wir die Location der IP Adresse mit der Seite https://whatismyipaddress.com/ suchen, können wir den ungefähren Standpunkt der IP Adresse sehen:
Die IP Adresse des Affiliates bei dieser Bestellung ist 217.239.12.155 . Wenn wir die Location der IP Adresse mit der Seite https://whatismyipaddress.com/ suchen, können wir den ungefähren Standpunkt der IP Adresse sehen:
Bei der Bestellung wurde als Käufer-Adresse die Stadt 71384 Weinstadt, DE angegeben. Wenn wir auf Google Maps die Entfernung zwischen der im Kaufvertrag angegebenen Adresse und der durch die IP Adresse ermittelten Anschrift prüfen, bekommen wir eine geographische Entfernung von ca. 520 km, daher ist es unwahrscheinlich, dass der Kunde das selbst ausgelöst hat.
Die Annahme wird dadurch bestätigt, dass die geographische Entfernung zwischen der aus IP Adressen ermittelten Anschrifen des Affiliates und des Käufers nur 13 km beträgt. Demzufolge können wir mit hoher Wahrscheinlichkeit behaupten, dass der Affiliate selbst den Kauf ausgelöst hat.
HINWEIS: Sollte es bei der IP Adressen Prüfung vorkommen, dass die IP Adresse den Service "Amazon Cloudfron" anzeigt, dann ist die IP Adresse nicht aussagekräftig und kann so nicht für den Abgleich genutzt werden. Dieser Fall ist an Legal Team weiterzuleiten.
Teilkonsumierte Inhalte bei digitalen Produkten, B2C
Es kann vorkommen, dass sich ein Anwalt meldet und behauptet, dass der Kunde nicht dazu verpflichtet wäre die komplette Forderung zu bezahlen, weil er sich nicht alle Inhalte angeschaut hat, bzw. das keine Gefahr bestünde, dass der Kunde sich die Inhalte runterlädt und so weiter in Anspruch nimmt.
Hier gilt es den folgenden Baustein in das Template oben einzubauen:
Der Vertrag muss für das Erlöschen des Widerrufsrechts nicht vollständig erfüllt sein. Vielmehr genügt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat. Dies ist bei Downloads der Fall, wenn der Verbraucher die unmittelbare Möglichkeit hat, mit dem Download oder dem Stream zu beginnen, wenn ihm also der Downloadlink oder Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt mit diesem Zeitpunkt und nicht erst, wenn der Verbraucher die Datei tatsächlich heruntergeladen oder gestreamt hat (Spindler/Schuster/Schirmbacher, 4. Aufl. 2019, BGB § 356 Rn. 53).
Widerrufsrechtverzicht bei digitalem Produkt, B2C, Kunde hat noch keinen Zugang erhalten
Wenn der Kunde noch keine Leistung des Vendors erhalten hat (z.B. keinen Zugang zu Inhalten, weil er noch nicht bezahlt hat) und fristgerecht (innerhalb 14 Tage) widerruft, hat er sein Widerrufsrecht nicht nach § 356 Abs. 5 verloren, weil noch nicht mit der Vertragsausführung begonnen wurde.
Der Kunde ist daher aus dem Vertrag zu entlassen.
Widerrufsrechtsverzicht bei Dienstleistung, B2C
Bei Dienstleistungen besteht Grundsätzlich ein Widerrufsrecht und kann auch nicht durch den herkömmlichen Widerrufsrechtsverzicht ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen gilt es zu ermitteln, im welchen Umfang die Dienstleistung geleistet wurde.
Die Vergütung ist dann anhand des Prozentsatzes der Leistung zu errechnen, oder ggf. anhand des Vorschlags des Anwalts. Dies soll aber im Einzelfall entschieden werden und bedarf Absprache mit Legal Team.
ACHTUNG: Hierbei soll darauf geachtet werden, ob sich vor dem Schreiben der Kunde bereits zum Zwecke des Widerrufs gemeldet hat.
Bei Verträgen über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage.
Hat der Vendor bereits die gesamte Leistung erbracht, hat der Kunde gem. § 356 Abs. 4 kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Vendor mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und
gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Widerrufsrechtverzicht bei Dienstleistung, B2B
Bei B2B Verträgen steht dem Unternehmer kein Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nicht widerrufen werden.
Der Kunde hat den Vertrag als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB abgeschlossen. Ein Widerruf ist deshalb nicht möglich, da dem Kunde als Unternehmer kein Widerrufsrecht zusteht.
bei Phone offer ohne Link (Call Vertrag):
Im Anhang finden Sie den Callvertrag, in dem der Kundin mitgeteilt wurde, dass eine vorzeitige Beendigung bzw. Stornierung des Vertrages nicht möglich ist. Die Kundin hat dem zugestimmt. Außerdem richtet sich das Angebot an Unternehmer, die generell von der Vertragsauflösung ausgeschlossen sind. Ihre Mandantin hat in dem Verkaufsgespräch ebenfalls bestätigt, dass sie eine Unternehmerin ist.
Geht der Vendor zudem Verträge nur mit Kunden mit Unternehmereigenschaft ein, ist folgendes hinzuzufügen:
Außerdem richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer, die generell vom der Vertragsauflösung ausgeschlossen sind. Der Kunde hat bei Vertragsschluss bestätigt, dass er Unternehmer ist.
Sollte der Anwalt dennoch anführen, der Kunde sei in Wahrheit Verbraucher (obwohl der Vendor Verträge ausschließlich mit Unternehmern eingeht) ist folgendes hinzuzufügen:
Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen will, der zu einem Geschäftsabschluss mit einem Verbraucher nicht bereit ist, kann nach der Rspr. des BGH den Schutz Verbraucher begünstigender Vorschriften nicht dadurch erreichen, dass er sich ggü. dem Unternehmer wahrheitswidrig als Händler ausgibt. Handelt der Vertragspartner des Unternehmens insoweit unredlich, so ist ihm die spätere Berufung darauf, er sei in Wahrheit Verbraucher, nach Treu und Glauben verwehrt (BGH- Urteil vom 11.05.2017 - I ZR 60/16)
Anwalt bestreitet ordnungsgemäßes Verweisen auf Widerrufsbelehrung in AGB
Sollte ein Anwalt anbringen, die Widerrufsbelehrung wäre nicht ordnungsgemäß, da der Kunde durch einen Link direkt zu dieser geführt werden müsste, kann man folgendes einbauen:
"Erforderlich ist lediglich, dass sich im Rahmen des Bestellvorganges ein klarer Hinweis darauf findet, dass die Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist und der Verbraucher diese ohne weiteres aufrufen kann, etwa durch einen Link, der direkt zur entsprechenden Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt." (LG Berlin Urt. v. 20.10.2015 – 103 O 80/15, BeckRS 2016, 5338)
Die Nennung, dass der Link direkt zur entsprechenden Passage führen muss, ist durch die Bezeichnung "etwa" nur beispielhaft.
Aufgrund des Hinweises, dass sich die Widerrufsbelehrung in den AGB findet, kann vom Verbraucher auch verlangt werden, dass dieser diese hierin findet.
Eintrittskarten
Hat der Kunde eine Eintrittskarte für ein Seminar oder Liveworkshop gekauft, kann man dem Anwalt folgendes zurückschreiben:
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXX,
Der/die Kunde/Kundin XXXXXX hat das Produkt "XXXXXXXXX" am XX.XX.XXXX XX:XX Uhr über die folgende Bestellseite bestellt:
Es handelt sich vorliegend um ein Ticket für einen Live Workshop.
Für den Kauf von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies kann der Kunde auch bei Kauf unter Nr. 15 unserer AGBs nachlesen https://www.copecart.com/de/agb-customers.
Ein Widerruf ist deshalb nicht möglich.
Bei weiteren Fragen und Auskunftsersuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
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B2C, Kunde kommt auch Österreich
Wenn ein Verbraucher ein Geschäft abschließt mit einem Vertragspartner aus einem anderen Land, dann ist gem. Art. 6 I Rom I-VO auf den Vertrag das Recht des Landes anwendbar, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Somit ist bei Verbrauchern aus Österreich Österreicher Recht anwendbar.
Sehr geehrte XXXXX,
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX.
Vertragsschluss:
Der Kunde hat auf der Bestellseite von CopeCart nachweislich einen Kaufvertrag über das Produkt „XXXX“ am XX.XX.XXXX geschlossen. Die entsprechende Bestellbestätigung ist beigefügt.
Informationspflichten
Der Kunde wurde von uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet. Vor Bestellung und mithin der Abgabe der Willenserklärung erhält der Kunde eine Auflistung aller anfallenden Kosten, eine Produktbeschreibung und der Verweis auf die AGB. Damit wird den Informationspflichten des § 4 FAGG gerecht.
Widerrufsrecht
Bei dem vorliegenden Produkt handelt es sich im Schwerpunkt um ein Vertrag über die Lieferung eines digitalen Produkts.
§ 18 I Nr. 11 FAGG stellt dar, dass das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
3. eine Bestätigung dessen auf einem Datenträger übermittelt bekommt vom Unternehmer.
Wie Sie unter dem genannten Link nachprüfen können, wird der Kunde vor dem Kauf ausdrücklich darüber belehrt.
Eine Bestellung ist nicht möglich, ohne dass der Kunde auf sein Kenntnis und Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts gibt. Zudem wurde die Bestellung von dem Kunden selbst eingeleitet, woraus wir schlussfolgern können, dass der Kunde dies bewusst tat.
Dementsprechend ist der Widerrufsrechtverzicht wirksam und kann nicht als ungültig erklärt werden.
Desweiteren können sie ebenfalls sehen, dass auf die AGB hingewiesen wird und dass der Kunde mit der Bestellung diese akzeptiert.
Hierin wird der Kunde auch ein Widerrufsrecht eingeräumt. Daher wird auch nur während der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung begonnen.
Der Kunde erhält zudem in der Bestellbestätigung eine Bestätigung seiner Kenntnis und Zustimmung i.S.d. § 18 I FAGG. Dort heißt es:
"Sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Ihre Kenntnis davon bestätigt, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verliert."
Im Anhang finden Sie Nachweise, wo ersichtlich ist, dass der Kunde den Zugang zum Produkt erhalten, sich eingeloggt hat und das Produkt bereits genutzt hat.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Wenn wir zuvor versehentlich die deutschen Paragraphen genannt haben, können wir dies schreiben:
Der von uns genutzte § 356 BGB ist dann allerdings trotzdem anwendbar, da er die Verbraucherschutzrichtlinie der EU umsetzt und damit im Inhalt mit Art. 16 der Verbraucherschutz-RL übereinstimmt.
§ 356 BGB ist die Umsetzung des Art. 16 der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie und somit ist die Regelung vollharmonisiertes EU-Recht.
kostenlose Ratenzahlung/ 0 % Finanzierung bei B2C Verträgen
Wurde ein B2C- Vertrag mit kostenloser Ratenzahlung vereinbart, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht gem. § 514 BGB bzgl. des Darlehensvertrag.
Wenn Verbraucher dann Widerruf der kostenlosen Ratenzahlung nach § 514 erklärt, greift die auch auf verbundene Verträge (hier zB Kauf) durch, über § 358 Abs. 3 S. 2 BGB.
Folge bei Digitalem Produkt: Leider können wir auch keinen Wertersatz verlangen, da § 357a Abs. 3 BGB dies untersagt.
Folge bei Dienstleistungen: sind gem. § 357 Abs. 8 S. 1 BGB die bereits konsumierten Inhalte zu vergüten. Der Vendor muss angeben, wie viel Prozent der digitalen Produkt bereits konsumiert wurden.
Nachricht an Vendor:
Hallo liebes Support-Team,
bei Prüfung des Falles und Bearbeiten des Anwaltsschreibens ist aufgefallen, dass der Kunde mit Ratenzahlung gezahlt hat.
Damit hat der Kunde gleichzeitig einen Kaufvertrag und einen unentgeltlichen Darhlehensvertrag abgeschlossen. Die beiden Verträge sind damit verbunden, d.h. sie sind verbundene Verträge.
Werden bei verbundenen Verträgen ein Vertrag widerrufen, wirkt sich dies auch auf den anderen Vertrag aus.
Bzgl. des Kaufvertrages ist das Widerrufsrecht des Kunden erloschen gem. § 356 Abs. 5 BGB.
Wurde ein B2C- Vertrag mit kostenloser Ratenzahlung vereinbart, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht gem. § 514 BGB bzgl. des Darlehensvertrag.
Dieses kann nicht gem. § 356 Abs. 5 BGB erlöschen (und der Kunde hat auch nicht darauf verzichtet!)
Wenn Verbraucher dann Widerruf der kostenlosen Ratenzahlung nach § 514 erklärt, greift die auch auf verbundene Verträge (hier zB Kauf) durch, über § 358 Abs. 3 S. 2 BGB.
Damit müssen beide Verträge rückabgewickelt werden.
Bei Dienstleistungen
Wir können lediglich Wertersatz für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung verlangen.
Bitte teilt uns deshalb mit, wie viel % der Kunde bereits in Anspruch genommen hat (bestenfalls mit Nachweis)
Bei digitalen Produken
Leider können wir auch keinen Wertersatz verlangen, da § 357a Abs. 3 BGB dies untersagt.
Liebe Grüße
Signatur
entgeltliche Ratenzahlung bei B2C Verträgen
Wurde keine kostenlose Ratenzahlung beim B2C-Vertrag vereinbart, liegt ein Verbraucherdarlehensvertrag gem. §§ 491 ff. BGB vor. Der Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gem. §§ 495 I, 355, 358 BGB.
Widerruft der Verbraucher die Ratenzahlung, greift dies auch auf den damit verbunden (z.B. Kaufvertrag) durch.
Folge bei Digitalem Produkt: sind gem. § 358 Abs. 4 S. 2 BGB die bereits konsumierten Inhalte zu vergüten. Also muss der Vendor angeben, wie viel Prozent der digitalen Inhalte bereits konsumiert wurden.
Folge bei Dienstleistungen: sind gem. § 357 Abs. 8 S. 1 BGB die bereits konsumierten Inhalte zu vergüten. Der Vendor muss angeben, wie viel Prozent der digitalen Produkt bereits konsumiert wurden.
Dürfen wir das überhaupt anbieten?
Anfechtung des Widerrufsrechtverzichts in Hinsicht auf die AGB, digitales Produkt, B2B & B2C
Sollte sich ein Anwalt melde und behaupten, dass der Widerrufsrechtsverzicht ungültig wäre, weil in der AGB ein Widerrufsrecht gegeben wird, sollen wir ihn darauf hinweisen, dass die AGB sich auf das Allgemeine beziehen und eine Individualabrede den AGB vorgeht gem. § 305b BGB. Im Falle dieser Bestellung gilt der direkt bezogene Widerrufrechtsverzicht im Sinne von § 356 Abs. 5 BGB*
*unter Voraussetzung, dass es sich bei dem erworbenen Produkt um ein digitales Produkt handelt, das über den Checkout oder Phone Offer mit Link gekauft wurde. Fall Phone Offer ohne Link ist ausschlaggebend, ob der Kunde darüber unterrichtet wurde.
Anfechtung Wegen intransparenten Geschäftsmodell/ Irrtum über Vertragspartner
Es kann vorkommen, dass ein Anwalt den Vertrag anfechten möchte, weil das Geschäftsmodell intransparent aussieht. Dabei gilt es den Anwalt darüber zu unterrichten, dass CopeCart in diesem Fall der Geschäftspartner des Kunden ist und für die Zahlungsbearbeitung zuständig ist:
Im Bereich des Online-Geschäfts benutzt CopeCart ein Reseller-Modell. Im Grunde bedeutet dies, dass CopeCart Produkte von Herstellern kauft und diese dann an Endkunden vermarktet. Wenn der Benutzer eine Bestellung aufgibt, wird das Produkt bei CopeCart gekauft. Infolgedessen wird der Kaufprozess zwischen einem Endbenutzer als Käufer und CopeCart als Verkäufer durchgeführt. In diesem Fall ist CopeCart der Vertragspartner des Kunden.
Sollte sich ein Anwalt melden und sagen, der Kunde fechte die Bestellung an, da er dachte, der Vendor sei Vertragspartner, kann man schreiben:
Eine Anfechtung wegen Irrtum über den Vertragspartner können wir ausschließen. Die Bestellung wurde über die Bestellseite von CopeCart durchgeführt, wodurch ersichtlich wurde, dass CopeCart Vertragspartner ist. Auch wird auf der Bestellseite auf die AGB der CopeCart GmbH hingewiesen.
Zumindest ist die Anfechtungsfrist des § 121 BGB (unverzüglich) nicht eingehalten, da der Kunde ab Zusendung der Bestellbestätigung und Rechnung durch CopeCart Kenntnis erlangt.
Vertragspartnerschaft bei mündlichen Verträgen
Es gilt immer darauf aufzupassen, wer als der Vertragspartner in einem mündlichen Vertrag genannt wurde. Falls CopeCart als der geschäftliche Vertragspartner genannt wurde, dann kann der Vertrag auch von CopeCart weiterverfolgt werden und in weiteren Stufen geltend gemacht werden.
Wurde aber bei der Vertragsschließung der Vendor als Vertragspartner genannt, dann ist CopeCart damit aus dem Vertrag ausgeschlossen und die Forderung geht an den Vendor über. Im Endeffekt heißt es, dass bei einem Forderungsstreit CopeCart die Zahlung nicht rechtskräftig fordern kann.
Existenzgründergeschäft vs. Verbrauchergeschäft (b2b vs. b2C)
Hierbei geht es um den Unterschied zwischen den beiden Verträgen und wie sich das auf das Widerrufsrecht auswirkt.
B2B ist ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen geschlossen wird. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, wer ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätiger abschließen will. Dabei kommt es v.a. auch auf das Produkt an, hat dies einen gewerblichen Zweck (kann man damit auf längere Sicht Geld verdienen) oder ist es rein privater Natur?
Ein Kunde, der sich gerade ein Unternehmen aufbaut (Existenzgründer) und im Zuge dessen einen Vertrag schließt (um sich z.B. Wissen für das Unternehmen anzueignen) ist als Unternehmer zu behandeln und ein B2B- Vertrag liegt vor. Dabei ist es unerheblich, ob die geplante selbstständige Tätigkeit dann auch wirklich aufgenommen wird. Entscheidend ist der Zweck des Vertrages, also ob die getroffene Maßnahme bereits Bestandteil einer Existenzgründung war oder sich noch im Vorfeld einer solchen bewegte.
Bei einem Verbrauchergeschäft (B2C) wird der Kunde in der Regel durch das minimale 14-tägige Widerrufsrecht geschützt. Hierbei kann der Kunde innerhalb der 14-tägigen Frist den Vertrag widerrufen und die das Geschäft auflösen. Ausnahme dabei sind digitale Produkte, die mit einem Widerrufsrechtverzicht versehen sind. Gemäß § 356 Abs. 5 BGB verliert der Kunde sein Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1.ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Anwaltskosten Zahlungspflicht
Sollte ein Anwalt die Kosten seiner Beauftragung an CopeCart übertragen wollen, muss dies vorerst in Absprache mit Matthias geklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass Anwaltskosten bei offensichtlichen Fehlern von CopeCart oder dem Vendor von der CopeCart GmbH zu tragen sind.
Die Anwaltskosten müssen von uns nur getragen werden, wenn wir unsere vertraglichen Pflichten verletzen, das kann in folgenden Fällen der Fall sein:
der Vendor ist mit der Leistung in Verzug und der Anwalt mahnt uns diesbezüglich an
wir haben unsere Belehrungspflicht verletzt, indem wir (bzw. der Vendor) den Kunden nicht z.B. über sein Widerrufsrecht (bzw. der Verzicht dessen) unterrichtet haben
wir machen unberechtigte Ansprüche geltend, z.B. wir fordern vom Kunden Zahlung, obwohl kein Vertrag besteht
bei Verzugsschäden, z.B. wenn wir die Anwaltskosten zu spät bezahlen (nachdem der Anwalt eine Frist gesetzt hat oder bereits gemahnt hat)
aber: nur wenn es in unserem Verantwortungsbereich liegt
Sollten wir uns aber auf der sicheren Seite befinden, sind die Kosten von dem Kunden zu tragen. Dabei gilt es es den Anwalt darüber zu benachrichtigt werden, dass wir seine Forderung zurückweisen und da wir keine Schuld tragen ist diese auch von deren Mandant zu begleichen.
Sollte der Anwalt nicht benachrichtigt werden, dann kann es zu Verzug kommen, der uns in der Regel dann zur Begleichung der Kosten verpflichtet. Dabei gilt ein Basisverzugszins von 5% von der Hauptforderung.
@Legal: Zu tätigende Zahlungen immer direkt hier in der Liste eintragen und dann Halyna Markanych benachrichtigen, sodass sie diese direkt überweisen kann.
Beweislast
Oft stellt sich die Frage, wer den Anspruch beweisen muss. Dies ist wichtig zu wissen, da ohne Beweis auch keine Forderungen geltend gemacht werden können.
beim Vertragsschluss muss diejenige Partei den Vertragsschluss beweisen, die etwas von der anderen Partei fordert, z.B. wenn wir vom Kunden durch Rechnungen Zahlung verlangen, müssen wir auch den Vertragsschluss beweisen
beim Widerruf muss der Verbraucher (B2C- Vertrag) beweisen, dass er ordnungsgemäß widerrufen hat (14-tägige Frist eingehalten etc.)
beim Widerrufsrechtsverzicht müssen wir nachweisen, dass der Kunde zum Widerrufsrechtsverzicht zugestimmt hat.
beim B2C Vertrag muss der widerrufende Verbraucher beweisen, dass das Geschäft rein objektiv privaten Zwecken dient und er kein Unternehmer ist.
beim Rücktritt muss der Kunde beweisen, dass er ordnungsgemäß zurückgetreten ist (Rücktrittsgrund, -frist, Abmahnung etc.)
Widerrufsrechtsverzicht mittels Checkbox ungültig
Sollte ein Anwalt vortragen, der Verzicht des Widerrufsrechts mittels einer Checkbox sei ungültig, kann folgendes geantwortet werden:
Nach dem Urteil des Landgericht Berlin vom 30.06.2016 (Az. 52 O 340/15) kann die Kenntnisnahme und Zustimmung zum Verzicht des Widerrufsrechts "mit der Vertragserklärung selbst abgegeben werden, wenn zuvor ein ausdrückliches Akzeptieren des Wegfalls des Widerrufsrechts erfolgt ist (z.B. mittels einer Checkbox)." Dies ist auf der Checkout Seite von CopeCart der Fall. Der Widerrufsrechtsverzicht mittels einer Checkbox ist also gültig.
Bei Fällen von Kunden aus Österreich ist folgendes zu schreiben:
Auch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission führt im Leitfaden von Juni 2014 in Bezug auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher (im Internet abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/crd_guidance_de.pdf) hinsichtlich Art. 16 lit. m) der Verbraucherrechte-Richtlinie, der durch § 356 Abs. 5 BGB umgesetzt wurde, aus:
"‘Ausdrückliche‘ Zustimmung und Kenntnisnahme im Sinne von Artikel 16 Buchstabe m sind analog zu den Vorschriften in Artikel 22 über die ausdrückliche Zustimmung zu Extrazahlungen für zusätzliche Leistungen auszulegen. Dies bedeutet, dass der Verbraucher zustimmend handeln muss, beispielsweise ein Kästchen auf der Webseite des Unternehmers anklicken. Die Äußerung von Zustimmung und Kenntnisnahme mittels eines bereits als Voreinstellung angekreuzten Kästchens oder durch Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht geeignet, die Anforderungen von Artikel 16 Buchstabe m zu erfüllen."
Sollte der Anwalt vortragen, der Inhalt der Checkbox müsste dem Kunden auch auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, dann stimmt dies nur für die Kenntnisnahme, dass der Unternehmer vor dem Ablauf der Widerrufsfrist mit Ausführung des Vertrags beginnt. Für die Zustimmung des Erlöschen des Widerrufsrechts benötigt man keine dauerhafte Übermittlung.
Die Zustimmung zur Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist muss (nur) bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen von dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b: Papier, Speichermedien, E-Mails,) übermittelt werden. Dadurch wird Art. 7 Abs. 3 Verbraucherrechte-RL durch Gesetz vom 11.3.2016 umgesetzt, der in Art. 16 Verbraucherrechte-RL hineinzulesen ist, weil hierdurch die formalen Anforderungen an die Zustimmung des Verbrauchers festlegt werden. Nach Bestellung und Vertragsschluss bekommt der Kunde von CopeCart eine Bestellbestätigung per E-Mail geschickt, in der sich alle vertragswesentlichen Bedingungen sowie die Zustimmung zur Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Die Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts muss nach dem Wortlaut der Vorschrift demgegenüber nicht auf einem dauerhaften Datenträger an den Unternehmer übermittelt werden. Eine entsprechende Auslegung von Abs. 4 S. 2 ist mit Blick auf Art. 7 Abs. 3 Verbraucherrechte-RL und Art. 16 Verbraucherrechte-RL weder geboten noch zulässig (MüKo, 8. Auflage 2019, § 356 Rn. 41).
Wenn der Anwalt sagt, dass die Bestätigung und Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrecht nicht mit der Abgabe der Willenserklärung zum Vertragsschluss gleichzeitig abgegeben werden darf, dann ist folgendes anzufügen:
Entgegen Ihrer Auffassung ist es zulässig, den Abschluss eines Vertrages von der Erklärung eines Verzichts auf das Widerrufsrecht abhängig zu machen, sofern und solange dies durch eine gesonderte Erklärung erfolgt. So ist es vorliegend der Fall.
Die von uns verwendete Bestellmaske ist an der relevanten Stelle wie folgt gestaltet:
Die Verzichtserklärung verlangt mithin eine gesonderte, bewusste und ausdrückliche Handlung. Es muss eine sog. Checkbox bewusst angeklickt und mit dieser erklärt werden, auf das Widerrufsrecht zu verzichten. Der Wortlaut der Erklärung genügt auch den gesetzlichen Anforderungen.
Der Verzicht ist damit nicht Teil einer einheitlichen Erklärung, einen Vertrag abzuschließen, oder gar Teil der AGB. Auf diese Gestaltung stellt indes die vom Kläger zitierte Rechtsprechung ab.
Sie tragen selbst vor, dass nach den Ausführungen der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission im Leitfaden von Juni 2014 in Bezug auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher (im Internet abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/crd_guidance_de.pdf) hinsichtlich Art. 16 lit. m) der Verbraucherrechte-Richtlinie, der durch § 356 Abs. 5 BGB umgesetzt wurde, folgendes gilt:
Ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme im Sinne von Artikel 16 Buchstabe m sind analog zu den Vorschriften in Artikel 22 über die ausdrückliche Zustimmung zu Extrazahlungen für zusätzliche Leistungen auszulegen. Dies bedeutet, dass der Verbraucher zustimmend handeln muss, beispielsweise ein Kästchen auf der Web- seite des Unternehmers anklicken (Hervorhebung des Verfassers).
Dem Verbraucher muss auch kein Wahlrecht eingeräumt werden, ob er den Vertrag unter Verzicht oder ohne Verzicht auf das Widerrufs- recht abschließen möchte. In dem bereits zitierten Leitfaden der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission heißt es auf Seite 59: „Diese Bestimmungen gelten somit, wenn der Verbraucher möchte, dass die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist beginnt. Sie sollten den Unternehmer jedoch nicht daran hindern, aktiv vorzuschlagen, dass der Verbraucher ein derartiges Verlangen äußert. Gleichzeitig sollten sie dem Unternehmer aber auch nicht die Pflicht auferlegen, entweder diese Möglichkeit anzubieten oder aber das Verlangen des Verbrauchers zu akzeptieren.“ (Hervorhebung des Verfassers). Die Generaldirektion Justiz sieht es daher ausdrücklich als zulässig an, den Abschluss des Vertrages von der Erklärung des Verzichtes abhängig zu machen.
Dementsprechend hat auch das das Landgericht München I in seinem Endurteil vom 01.06.2021 (33 O 7498/20) unter Randziffer 62 festgestellt, dass eine Gestaltung, wie wir sie verwenden, zulässig ist.
Es lautet in dem Urteil eindeutig:
Schlussendlich spricht das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.11.2020 (I ZR 169/19) ebenfalls dafür, dass dem Verbraucher kein Wahlrecht eingeräumt werden müsse. Der Bundesgerichtshof befasst sich ab Rz. 59 der Entscheidung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verzicht nach § 356 Abs. 4 BGB erklärt werden kann (die Rechtsfragen sind identisch zu § 356 Abs. 5 BGB). Er problematisiert nicht, dass in dem Fall die Erklärung mit Abschluss des Vertrages ab- gegeben wurde, sondern allein, dass dem Verbraucher zu dem Zeitpunkt keine Belehrung über das Widerrufsrecht samt Widerrufsformular zugänglich gemacht wurde. Diese Voraussetzung erfüllt der Checkout jedoch, da in diesem auf die AGB samt Widerrufsrecht und Musterformular hingewiesen und verlinkt wird. Der Verbraucher kann sich mithin vor Vertragsabschluss über das ihm zustehende Widerrufsrecht informieren.
keine Bestätigung von § 356 Abs. 5 BGB in Bestellbestätigung
Der Verbraucher verliert sein Widerrufsrecht nach rechtzeitiger Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis auch dann, wenn der Unternehmer ihm dies seinerseits nicht nach § 312f Abs. 3 bestätigt hat. Denn der Gesetzgeber hat die Bestätigung nach § 312f Abs. 3 in diesem Zusammenhang lediglich als Beweisproblem erachtet. Nicht anders ist dies in der Verbraucherrechte-RL angelegt. Es könnte nicht zu einer Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach. Art. 14 Abs. 4 lit. b UAbs. iii Verbraucherrechte-RL iVm Art. 7 Abs. 2 Art. 8 Abs. 7 S. 2 lit. b Verbraucherrechte-RL kommen, wenn eben diese Bestätigung Voraussetzung für das Erlöschen des Widerrufsrechts wäre, was sich auch aus Art. 16 lit. m Verbraucherrechte-RL nicht ergibt. (Münchener Kommentar, Fritsche, § 356 Rn. 48)
Verhältnis zum Klauselverbot des § 309 Nr. 12 b) BGB
Bei der Bestätigung der Kenntnisnahme handelt es sich gerade um eine gestzlich angeordnete Möglichkeit der Beweiserleichertung (siehe MüKoBGB/Fritsche BGB § 356 Rn. 48), die, würde sie dem Klauselverbot entgegen stehen, in leere gehen würde. Dies war so nicht beabsichtigt, wie ausdrücklich auch der Begründung des Getzesentwurfs zu entnehmen ist:
„Auch beim Erwerb digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, hat der Verbraucher zunächst ein Widerrufsrecht. Dieses erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Unternehmer die Ausführung des Vertrags mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und der Bestätigung von dessen Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat (§ 356 Absatz 5 des Entwurfs). Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger wie CD-ROM, DVD, USB-Stick geliefert werden, muss die Abschrift des Vertragsdokuments bzw. die Vertragsbestätigung daher gegebenenfalls auch die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zur Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie die Bestätigung der Kenntnis des Verbrauchers davon, dass er sein Widerrufsrecht hierdurch verliert, festhalten. Ist eine solche Bestätigung auf der Abschrift oder in der Vertragsbestätigung nicht festgehalten, wird der Unternehmer die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Ausführung in Kenntnis der Folge (Erlöschen des Widerrufsrechts) nur schwer beweisen können. In einem solchen Fall verbleibt es bei der regulären Widerrufsfrist.“ (Begr. RegE, BT-Drs. 17/12637, 55 f.)
Ablehnung des Rechtsbindungswillen
gilt für Checkout/ Phone offer mit buyer link bei B2B & B2C
Es kann vorkommen, dass ein Anwalt das Bestehen eines Vertrags bestreitet, indem er vorträgt, der Kunde habe keinen Rechtsbindungswillen (Wille, sich durch Erklärung rechtlich zu binden) beim Bestellen gehabt.
Dabei ist folgendes zu antworten und bei Bedarf an den Einzelfall anzupassen:
in Bezug auf Ihr letztes Schreiben lehnen wir Ihre Forderungen ab, da Ihr Mandant XXX beim Kauf vom Produkt "XXX" dem Erlöschen ihres Widerrufsrechts gem. § 356 Abs. 5 BGB zugestimmt hat.
Auf der Bestellseite von CopeCart wird dem Kunden ein Bestellbutton mit den Worten "Jetzt kostenpflichtig bestellen" angezeigt. Damit werden die Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB erfüllt, womit der Verbraucher seinen Rechtsbindungswillen durch Anklicken des Buttons ausdrücklich bestätigt (Münchener Kommentar, Wendehorst, § 312j Rn. 24).
Hat der Kunde schon (teilweise) bezahlt, ist folgendes hinzuzufügen:
Zudem wird der Rechtsbindungswille des Kunden durch seine Zahlung/ Zahlungsveranlassung deutlich.
WICHTIG! Bezüglich Walter Temmer und Anwaltsfälle + Konsumentenschutzfälle
Sobald oben genanntes reinkommt, bitte nehmt immer folgende E-Mail Adressen in die Konversation mit auf:
stefan@waltertemmer.com
nicole@waltertemmer.com
walter@temmer.com
Wie nimmt man jemanden in Intercom mit in eine Konversation: "Drei Punkte" -> "Add person" -> "E-Mail Adresse hinzufügen"
Sobald der Fall abgeschlossen ist, exportieren wir die Conversation als Text und legen das textfile hier in einem Ordner ab: https://copecart.sharepoint.com/:f:/s/Support/EkXGEworx0hPkuXVbxnltmgBg-YSkdABy9_CweB6OyP_gw?e=E0SgAP
ACHTUNG: Auch "Walter Temmer" hat Einsicht auf diesen Ordner.
Als Format zur Ordnerbezeichnung nutzen wir: "Kundenname - OrderID"
Wie exportiert man eine Conversattion als textfile: "Drei Punkte" -> "Export conversation as text"
Falls eine Rückerstattung im jeweiligen Anwaltsfall oder Konsumentenschutzfall von uns durchgeführt wurde: Bitte erstellt einen Überweisungsnachweis (Wer kann das? -> Carina Potlitz) und legt diesen Nachweis ebenfalls im Ordner ab. Dabei ist besonders die Höhe des angewiesenen Betrags, sowie das Ausführungsdatum wichtig.
Ideen für Erweiterung der Karte:
Paragraphen-Abteilung
Gesetzestext und was das bedeutet.
Welche Anwendung findet das.
Addendum zum Prozess der Anwaltsfallbearbeitung (07-2024)
Bei der Weiterleitung der Daten an das Legal Department ist nicht mehr die Weiterleitung der Emails zu nutzen.
Neuer Prozess:
Ab sofort erstellen wir ein Ticket im alten Workspace (CopeCart).
Als Team wählen wir EU-Anwältsfälle aus:
Hier ein Beispiel für ein Ticket:
Felder im Ticket:
Hier sind die Schritte zur Bearbeitung des Tickets mit den genauen Eintragungen und Erklärungen zu den einzelnen Punkten:
1. Ticket Typ:
- Beispiel: Legal Case
- Erklärung: Dies kennzeichnet das Ticket als einen rechtlichen Fall, der die Beteiligung eines Anwalts erfordert.
2. Einreichungsdatum:
- Beispiel: 5. Juni 2024
- Erklärung: Dies ist das Datum, an dem das Anwaltsschreiben eingereicht wurde. Es hilft dabei, Fristen und die Dringlichkeit zu bestimmen.
3. Name des Anwalts:
- Beispiel: DR. ILKKA-PETER AHLBORN
- Erklärung: Der Name des Anwalts, der den Fall eingereicht hat. Wichtig für die Kommunikation und Dokumentation.
4. E-Mail des Anwalts:
- Beispiel: info@kanzlei-ahlborn.de
- Erklärung: Die E-Mail-Adresse des Anwalts, um bei Bedarf direkt Kontakt aufnehmen zu können.
5. Aktenzeichen (AZ Gericht):
- Beispiel: 406 C 53/24
- Erklärung: Das Aktenzeichen des Gerichts, das den Fall bearbeitet. Essentiell für die Zuordnung des Falls.
6. Vertragsart:
- Beispiel: B2C
- Erklärung: Vertrag zwischen Unternehmen und Konsument. Dies ist wichtig für die rechtliche Einordnung des Falls.
7. Bestell-ID:
- Beispiel: L_XQnbRs
- Erklärung: Die Bestellnummer, um den spezifischen Kauf oder Vertrag zu identifizieren, der Gegenstand des Falls ist.
8. Kundenname:
- Beispiel: Ilkka-Peter Ahlborn
- Erklärung: Name des Kunden, der in den Fall involviert ist. Dies ist notwendig für die Identifikation des Falls.
9. Bestelldatum:
- Beispiel: 10. Juni 2023, 2:47 PM
- Erklärung: Das Datum und die Uhrzeit, an dem die Bestellung aufgegeben wurde. Wichtig für die zeitliche Einordnung des Falls.
10. Vendor:
- Beispiel: Niko Dieckhoff
- Erklärung: Der Name des Vendors, von dem die Bestellung stammt. Relevant für die Kontaktaufnahme und Hintergrundinformationen.
11. VIP Vendor:
- Beispiel: True
- Erklärung: Kennzeichnung, ob der Vendor ein VIP-Vendor ist. Dies kann Auswirkungen auf die Priorität und Behandlung des Falls haben.
12. Zahlungsmethode:
- Beispiel: PayPal
- Erklärung: Die Methode, mit der die Zahlung erfolgt ist. Wichtig für finanzielle Rückverfolgungen und Abwicklungen.
13. Gesammtbetrag Brutto:
- Beispiel: 10.000 €
- Erklärung: Der Gesamtbetrag der Transaktion. Notwendig für die finanzielle Einordnung des Falls.
14. Fristablauf:
- Beispiel: 12. Juni 2024, 2:47 PM
- Erklärung: Das Ablaufdatum der Frist. Es ist wichtig, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
15. Art der Frist:
- Beispiel: 12.06.2024 VA 26.06.2024 KE
- Erklärung: Angabe der Fristtypen, z.B. VA (Vorbereitungsfrist), KE (Klageerwiderungsfrist). Dies hilft bei der Planung der nächsten Schritte.
16. Kommentarfeld:
- Beispiel: Der Anwalt hat selbst einen B2C-Vertrag gemacht. Eine Vollmacht liegt nicht zu, da er sich selbst vertritt. Verfügte ursprünglich nicht über die Bestell ID und deutet darauf hin, dass er bei Abweisung eine Anzeige gemäß § 263 StGB bei der Polizei / Staatsanwaltschaft erwirken würde (5.6.24 - NAV)
- Erklärung: Zusätzliche Kommentare zur Klärung und als Hinweis für die weitere Bearbeitung des Falls.
17. Anhänge:
- Beispiel: Anwaltsschreiben.pdf
- Erklärung: Alle relevanten Dokumente anhängen, um die vollständige Bearbeitung des Falls sicherzustellen.
18. Abgabe an OG / RA Nils:
- Beispiel: Abgegeben an Oliver 16.6.2024
- Erklärung: Gibt Informationen ob der Fall an Oliver Gießler oder Nils abgegeben wurde.
19. Kommentar hinzufügen:
- Beispiel: [Optional, hier weitere relevante Informationen hinzufügen]
- Erklärung: Zusätzliche relevante Informationen und Hinweise für die weitere Bearbeitung.
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ACHTUNG: Bei Vollstreckungdrohungen und Zahlungserinnerungen, direkt an Kathleen weitergeben.