Man muss Kleinunternehmer oder Umsatzsteuerpflichtig sein, um Auszahlungen von CopeCart für die Tätigkeit als Vendor/Affiliate erhalten zu können (innerhalb der EU). Es hängt jedoch vom Geschäftstyp ab, welchen Auszahlungsbetrag—netto oder brutto—man erhalten wird.
WICHTIG! User werden erst dann die Auszahlung erhalten, wenn die Umsatzsteuer-Regelung ausgewählt ist und der Account verifiziert ist.
Bei Umsatzsteuer-Regelung für Länder gibt es folgende Optionen:
Es ist notwendig "Kleinunternehmer" oder "Umsatzsteuerpflichtig" auszuwählen, damit die Auszahlungen auch ausgezahlt werden.
Wenn Vendoren/Affiliates in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind (d.h. ein Unternehmen in Deutschland betreiben), erhalten sie Auszahlungen in Bruttobeträgen, damit sie den entsprechenden Mehrwertsteuersatz an das deutsche Finanzamt zurückzahlen können. In diesem Fall soll man "Umsatzsteuerpflichtig" auswählen und die Umsatzsteuer-ID und/oder Steuernummer in den Account Einstellungen angeben: https://copecart.com/account/edit
Wenn Vendoren/Affiliates Kleinunternehmer in Deutschland sind (d.h. den Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr beträgt weniger als 22.000 € und der prognostizierte Umsatz im laufenden Kalenderjahr weniger als 50.000 €), erhalten sie die Auszahlungen als Kleinunternehmer als Nettobetrag, da CopeCart die anfallende Steuer für sie abführt. In diesem Fall soll man "Kleinunternehmer" auswählen und die Steuernummer in den Account Einstellungen angeben: https://copecart.com/account/edit
Wenn Vendoren/Affiliates ein Unternehmen in einem der EU-Länder (d.h. nicht in Deutschland) besitzen, müssen Sie eine Ust-ID angeben. Sie erhalten die Auszahlungen in Nettobeträgen da das Revers-Charge-Verfahren greift, sobald Sie eine Ust-ID Nummer angegeben haben.
Es ist wichtig für alle User, die korrekte Umsatzsteuer-Regelung auszuwählen.