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CC - Guideline zur KYC-Prüfung für Freiberufler

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Verfasst von Irina Zaiats
Vor über 8 Monaten aktualisiert

Diese Guideline beschreibt alle relevanten Kriterien, um eine konsistente und rechtssichere KYC-Prüfung (Know Your Customer) zu gewährleisten.

Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler ist eine Person, die selbstständig arbeitet und Dienstleistungen auf Basis von Aufträgen oder Projekten anbietet, anstatt in einem festen Angestelltenverhältnis zu stehen. Freiberufler sind typischerweise in Berufen tätig, die kreative, wissenschaftliche, technische, pädagogische, schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeiten umfassen.

Beispiele für freie Berufe:

Zu den freien Berufen zählen traditionell Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und den Katalogberufen ähnliche Berufe.

WICHTIG! Eine GmbH/ UG/ AG können keine Freiberufler sein.

Eine GbR kann aber freiberuflich tätig sein!


Erforderliche Unterlagen für die KYC-Prüfung:

EU Region

  1. Personalausweis oder Reisepass

  2. Bescheinigung des Finanzamts über die Steuernummer (alternativ: USt-IdNr)

  3. Geeignete Nachweise, die die freiberufliche Tätigkeit bestätigen: Das können beispielsweise ein Hochschulabschluss, eine Zulassung oder ein Zertifikat sein. Alternativ kann ein Link zu einer Webseite (z.B. Landing Page) oder Screenshots aus Social Media (LinkedIn, Instagram, Facebook, YouTube usw.) eingereicht werden. Dabei sollten die eingereichten Social-Media-Profile und Webseiten dem Freiberufler gehören und die angebotenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten klar präsentieren.

  4. Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt: Dieses Dokument muss den Benutzernamen und die IBAN-Nummer enthalten.

Andere Länder

  1. Personalausweis oder Reisepass

  2. Bescheinigung des Finanzamts über die Steuernummer (alternativ: USt-IdNr oder ESTV-Dokument (Eidgenössische Steuerverwaltung) für die Schweiz)

  3. Geeignete Nachweise, die die freiberufliche Tätigkeit bestätigen: Das können beispielsweise ein Hochschulabschluss, eine Zulassung oder ein Zertifikat sein. Alternativ kann ein Link zu einer Webseite (z.B. Landing Page) oder Screenshots aus Social Media (LinkedIn, Instagram, Facebook, YouTube usw.) eingereicht werden. Dabei sollten die eingereichten Social-Media-Profile und Webseiten dem Freiberufler gehören und die angebotenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten klar präsentieren.

  4. Dokument, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt: Dieses Dokument muss den Benutzernamen und die IBAN-Nummer enthalten.

Falls der User keine Steuernummer hat (zB. Vendor ist aus Südzypern und ist steuerfrei), bitte den Fall an dein Team Lead weiterleiten.


Einstellungen im Account:

Ein Freiberufler muss im Account entweder "Kleinunternehmer" oder "Umsatzsteuerpflichtig" (je nach Höhe des Einkommens) auswählen.

  • Wenn der Vendor in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist (d.h. ein Unternehmen in Deutschland betreibst), bekommt er die Auszahlungen in Bruttobeträgen, damit er den entsprechenden Mehrwertsteuersatz an das zuständige deutsche Finanzamt abführen kann.

  • Kleinunternehmer bekommen eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer, da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

  • Ein Unternehmen in einem der EU-Länder (nicht in Deutschland), erhält Auszahlungen in Nettobeträgen.

    Mehr zum Thema findet man in diesem Artikel.

Empfehlung bei Unsicherheiten:

Falls der Freiberufler unsicher ist, welche Einstellung er wählen soll, empfehlen wir, einen Steuerberater zu kontaktieren, da CopeCart keine steuerrechtliche Beratung durchführen darf.

Geltende rechtliche Rahmenbedingungen für Freiberufler

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