Dieser KYC Helpartikel beschreibt die Anforderungen für die KYC-Verifizierung (Know Your Customer) basierend auf den spezifischen Vorgaben verschiedenen Regionen (Schweiz, Österreich, Kanarische Inseln usw.).
Inhalt:
Warum unterschiedliche Anforderungen für verschiedene Länder gelten
Die Anforderungen an die KYC-Verifizierung können von Land zu Land unterschiedlich sein, da jedes Land seine eigenen regulatorischen und rechtlichen Vorgaben hat. Diese Unterschiede resultieren aus unterschiedlichen Steuergesetzen, Anti-Geldwäsche-Richtlinien und regulatorischen Bestimmungen.
Die typischen Unternehmer bei CopeCart sind:
Kleinunternehmen
1) Kleinunternehmen in Deutschland
Wenn der Vendor als Kleinunternehmer in Deutschland tätig ist, benötigt man für die Validierung:
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
2) Kleinunternehmen in Österreich
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
3) Kleinunternehmen in der Schweiz
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
Zusammenfassung Kleinunternehmen:
Umsatzsteuerpflichtige
1) Gewerbetreibende/Umsatzsteuerpflichtige in Deutschland
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
2) Gewerbetreibende/Umsatzsteuerpflichtige in Österreich
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
3) Umsatzsteuerpflichtige in der Schweiz
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
Zusammenfassung Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen:
Bild anklicken, um es größer zu sehen:
Unternehmen außerhalb der EU
Für Unternehmen außerhalb der EU sind keine Dokumente vom Finanzamt erforderlich. Allerdings benötigen wir vom Vendor:
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
Freiberuflich Tätige / Freelancer
Freiberufler können bei CopeCart ebenfalls verkaufen. Man benötigt man für die Validierung folgende Dokumente:
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
Im Account wählen Freiberufler je nach Einkommenshöhe zwischen „Kleinunternehmer“ oder „Umsatzsteuerpflichtig“
In Deutschland gemeldete Umsatzsteuerpflichtige erhalten ihre Auszahlungen brutto, um den Mehrwertsteuersatz an das Finanzamt abzuführen.
Kleinunternehmer erhalten Gutschriften ohne Umsatzsteuer, da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Unternehmen in anderen EU-Ländern bekommen Auszahlungen netto.
Dokumente für andere Länder
Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, das Dokument kann in der Originalsprache bleiben
1) User aus EU-Ländern (Polen, Portugal usw.)
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
2) Spanien als EU-Land
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
3) Spanien (Kanarische Inseln)
Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,
Zusammenfassung für weitere EU-Länder/ Spanien/ Kanarische Inseln: