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KYC-Verifizierung mit länderspezifischen Anforderungen

KYC, Validierung, Accountbestätigung, Kleinunternehmen, Umsatzsteuerpflichtig, außerhalb der EU, Dokumente für andere Länder

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Verfasst von Irina Zaiats
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Dieser KYC Helpartikel beschreibt die Anforderungen für die KYC-Verifizierung (Know Your Customer) basierend auf den spezifischen Vorgaben verschiedenen Regionen (Schweiz, Österreich, Kanarische Inseln usw.).


Inhalt:


Warum unterschiedliche Anforderungen für verschiedene Länder gelten

Die Anforderungen an die KYC-Verifizierung können von Land zu Land unterschiedlich sein, da jedes Land seine eigenen regulatorischen und rechtlichen Vorgaben hat. Diese Unterschiede resultieren aus unterschiedlichen Steuergesetzen, Anti-Geldwäsche-Richtlinien und regulatorischen Bestimmungen.

Die typischen Unternehmer bei CopeCart sind:


Kleinunternehmen

1) Kleinunternehmen in Deutschland

Wenn der Vendor als Kleinunternehmer in Deutschland tätig ist, benötigt man für die Validierung:

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

einen Gewerbeschein,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt,

eine Bescheinigung des Finanzamts über die Steuernummer.


2) Kleinunternehmen in Österreich

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

einen Gisa-Auszug oder Handelsregisterauszug,

sowie eine aktuelle Steuernummer oder USt-IdNr.

oder

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


3) Kleinunternehmen in der Schweiz

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

einen Handelsregisterauszug oder eine Bestätigung der Selbstständigkeit,

Bestätigung der AHV-Nummer,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


Zusammenfassung Kleinunternehmen:


Umsatzsteuerpflichtige

1) Gewerbetreibende/Umsatzsteuerpflichtige in Deutschland

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

Bestätigung der USt-IdNr. oder Steuernummer,

oder

einen Gewerbeschein,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


2) Gewerbetreibende/Umsatzsteuerpflichtige in Österreich

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

Bestätigung der USt-IdNr.,

einen Gisa-Auszug oder Handelsregisterauszug,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


3) Umsatzsteuerpflichtige in der Schweiz

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

einen Handelsregisterauszug oder eine Bestätigung der Selbstständigkeit,

Bestätigung der UID

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


Zusammenfassung Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen:

Bild anklicken, um es größer zu sehen:


Unternehmen außerhalb der EU

Für Unternehmen außerhalb der EU sind keine Dokumente vom Finanzamt erforderlich. Allerdings benötigen wir vom Vendor:

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

einen Nachweis, dass sein Unternehmen oder Gewerbe existiert,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


Freiberuflich Tätige / Freelancer

Freiberufler können bei CopeCart ebenfalls verkaufen. Man benötigt man für die Validierung folgende Dokumente:

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

Bestätigung der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder der Steuernummer,

einen Nachweis der Tätigkeit*,

*Freiberufler müssen dafür ihre Tätigkeit nachweisen, zum Beispiel durch ein Zertifikat, einen Hochschulabschluss oder eine Zulassung. Alternativ können auch ein Link zu ihrer Webseite oder Screenshots aus ihren Social Media Profilen vorgelegt werden.

sowie ein Dokument vorlegen, das die Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.

Im Account wählen Freiberufler je nach Einkommenshöhe zwischen „Kleinunternehmer“ oder „Umsatzsteuerpflichtig“

  • In Deutschland gemeldete Umsatzsteuerpflichtige erhalten ihre Auszahlungen brutto, um den Mehrwertsteuersatz an das Finanzamt abzuführen.

  • Kleinunternehmer erhalten Gutschriften ohne Umsatzsteuer, da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

  • Unternehmen in anderen EU-Ländern bekommen Auszahlungen netto.


Dokumente für andere Länder

Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, das Dokument kann in der Originalsprache bleiben

1) User aus EU-Ländern (Polen, Portugal usw.)

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

Dokument aus Handelregister,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt,

Bestätigung der Umsatzsteuer-ID.

2) Spanien als EU-Land

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

NIF Dokument,

Bestätigung über die Unternehmensregistrierung,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.

3) Spanien (Kanarische Inseln)

  • Ausweis/Reisepass/Führerschein/Aufenthaltstitel,

Bestätigung über die Unternehmensregistrierung,

ein Dokument, das eine Bankkontonummer für Auszahlungen bestätigt.


Zusammenfassung für weitere EU-Länder/ Spanien/ Kanarische Inseln:

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