Mit der Funktion Lexware Office-Steuerkalender möchten wir Sie als Steuerkanzlei unterstützen, dass Ihre Mandanten:innen wichtige Steuertermine nicht verpassen.
Wechseln Sie in den jeweiligen Mandanten:in und klicken Sie auf das Menü Mandantenprofil.
Unter Steuerkalender können Sie die Steuertermine einstellen.
Fällt ein Termin auf einen Feiertag oder auf das Wochenende, zeigen wir den darauf folgenden Werktag an. In unserer Berechnung werden bundeslandspezifische Feiertage, z.B. Mariä Himmelfahrt am 15. August, nicht berücksichtigt.
Dauerfristverlängerung: Vermutlich haben Sie bei Ihren:r Mandanten:in eine Dauerfristverlängerung beantragt. Dies können Sie hier angeben.
Umsatzsteuervoranmeldung: Mandanten:innen, welche die USt-VA über Lexware Office abgeben, müssen am 10ten des Monats bzw. nach dem Quartal die USt-VA abgeben. Bei Buchungsmandanten:innen haben Sie wahrscheinlich eine Dauerfristverlängerung beantragt; hier können Sie einen Wert zwischen 1 … 30 Ihrem:r Mandant:in für Abgabe der Unterlagen an Ihre Steuerkanzlei vorgeben.
Zusammenfassende Meldung: In der Regel monatlich bis zum 25ten. In Ausnahmefällen auch vierteljährlich (siehe Bundeszentralamt für Steuern).
Einkommenssteuervorauszahlung: Hier wird der Termin (in der Regel 10.3., 10.6., 10.9. oder 10.12.) angezeigt.
Gewerbesteuervorauszahlung: Hier wird der Termin (in der Regel 15.2., 15.5., 15.8. oder 15.11.) angezeigt.
Die Termine werden Ihrem:r Mandaten:in in Lexware Office unter Aufgaben angezeigt: