Die Einladung kann beidseitig erfolgen:
Ihr:e Mandant:in kann Sie als Steuerkanzlei zu Lexware Office einladen
Sie können Ihre Mandant:innen selbst zur Zusammenarbeit einladen
Wenn Ihr Mandant / Ihre Mandantin Sie einladen möchten, können Sie folgenden Link für die Zusammenarbeit weiterleiten:
Wenn Sie Ihre Mandant:innen zur Zusammenarbeit einladen, klicken Sie auf Ihrer Übersichtsseite auf die Schaltfläche Mandant hinzufügen.
Anschließend geben Sie in dem Formular Anrede, Vorname, Name und die E-Mail-Adresse des Mandanten / der Mandantin an. Den E-Mail-Text haben wir bereits für Sie vorformuliert, damit Sie Ihre Einladung direkt versenden können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Text anzupassen.
💡 WICHTIG:
Achten Sie darauf, dass immer die E-Mail-Adresse genutzt wird, mit der das Unternehmen in Lexware Office registriert ist.
Sollte Ihr:e Mandant:in bereits einen Lexware Office-Account besitzen, erkennt Lexware Office dies über die Angabe der Mandanten-E-Mail-Adresse und Ihr:e Mandant:in erhält eine E-Mail, um die Anfrage zur Zusammenarbeit bestätigen zu können.
Sollte Ihr:e Mandant:in noch keinen Lexware Office-Account besitzen, erhält Ihr:e Mandant:in eine E-Mail mit einem Link zur Registrierung eines Lexware Office-Accounts.
Warum ist es von Vorteil, wenn Sie als Steuerkanzlei die Registrierung Ihrer Mandant:innen anstoßen?
Sie können bei Mandant:innen, die noch keinen Lexware Office-Account registriert haben, einige wichtige steuerliche Einstellungen direkt selbst vornehmen, die dadurch bei Ihren Mandant:innen bereits im Account voreingestellt sind.
(Sollten Sie diese Informationen noch nicht besitzen: Diese Einstellungen sind an dieser Stelle optional und können auch zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen erfasst werden. Klicken Sie dazu auf Später.)