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Wie kann ich meine Mandant:innen zur Zusammenarbeit einladen
Wie kann ich meine Mandant:innen zur Zusammenarbeit einladen

Sie können sich jederzeit über lexoffice mit Ihren Mandant:innen vernetzen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Einladung kann beidseitig erfolgen:

  • Ihr:e Mandant:in kann Sie als Steuerkanzlei zu lexoffice einladen

  • Sie können Ihre Mandant:innen selbst zur Zusammenarbeit einladen​

Wenn Ihr Mandant / Ihre Mandantin Sie einladen möchten, können Sie folgenden Link für die Zusammenarbeit weiterleiten:

Wenn Sie Ihre Mandant:innen zur Zusammenarbeit einladen, klicken Sie auf Ihrer Übersichtsseite auf die Schaltfläche Mandant hinzufügen.

Anschließend geben Sie in dem Formular Anrede, Vorname, Name und die E-Mail-Adresse des Mandanten / der Mandantin an. Den E-Mail-Text haben wir bereits für Sie vorformuliert, damit Sie Ihre Einladung direkt versenden können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Text anzupassen.

💡 WICHTIG:

Achten Sie darauf, dass immer die E-Mail Adresse genutzt wird, mit der das Unternehmen in lexoffice registriert ist.

Sollte Ihr:e Mandant:in bereits einen lexoffice-Account besitzen, erkennt lexoffice dies über die Angabe der Mandanten-E-Mail-Adresse und Ihr:e Mandant:in erhält eine E-Mail, um die Anfrage zur Zusammenarbeit bestätigen zu können.

Sollte Ihr:e Mandant:in noch keinen lexoffice-Account besitzen, erhält Ihr:e Mandant:in eine E-Mail mit einem Link zur Registrierung eines lexoffice-Accounts.

Warum ist es von Vorteil, wenn Sie als Steuerkanzlei die Registrierung Ihrer Mandant:innen anstoßen?

Sie können bei Mandant:innen, die noch keinen lexoffice-Account registriert haben, einige wichtige steuerliche Einstellungen direkt selbst vornehmen, die dadurch bei Ihren Mandant:innen bereits im Account voreingestellt sind.

(Sollten Sie diese Informationen noch nicht besitzen: Diese Einstellungen sind an dieser Stelle optional und können auch zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen erfasst werden. Klicken Sie dazu auf Später.)

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