Die rechtliche Lage:
Durch den Erwerb der Vermögenswerte im Rahmen eines Asset Deals findet keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Käufer, die vor dem Stichtag getätigt wurden, rechtlich bei der insolventen SUSHI Mobility GmbH verbleibt. Da diese Gesellschaft den Betrieb eingestellt hat, können Gewährleistungsansprüche aus der Zeit vor dem 01.02.2026 gegenüber dem neuen Rechtsträger, der SUSHI Bikes GmbH, rechtlich nicht eingefordert werden.
Unser Versprechen:
Auch wenn wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, ist es unser Ziel, dass du weiterhin viel Freude an deinem SUSHI BIKE hast. Die SUSHI Bikes GmbH wird daher jeden Fall individuell prüfen und im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen, dir eine Lösung (z. B. durch Ersatzteilversorgung oder technischen Support) anzubieten. Bitte kontaktiere hierzu unser Service-Team mit deinem Kaufbeleg.