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Mining: Steuer in Deutschland

Mining kann in Deutschland als private sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) oder als gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG) eingestuft werden. Die Schwelle zur Gewerblichkeit ist beim Mining aber schnell überschritten.

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Privat oder gewerblich?

Einstufung

Grundlage

Sonstige Einkünfte, § 22 Nr. 3 EStG

Die Bundesregierung hat sich in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage dahingehend geäußert, dass Einkünfte aus privatem Mining sonstige Einkünfte darstellen können

Gewerbliche Tätigkeit, § 15 EStG

Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 sieht Mining grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung

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Gewerblichkeit bedeutet eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

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Was Blockpit dafür tut

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