Wenn Mining ausgeführt wird, liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Das gilt vorrangig für Solo-Mining. Beim Pool-Mining und Cloud-Mining liegt dagegen ein Anschaffungsvorgang vor.
Die Regel: Solo-, Pool- und Cloud-Mining
Art | Einordnung |
Solo-Mining | Zuflüsse sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein späterer Verkauf der Kryptoassets bleibt unabhängig von der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerbar. |
Pool-Mining und Cloud-Mining | Kein Herstellungs-, sondern ein Anschaffungsvorgang. Üblicherweise fehlen Nachhaltigkeit und Selbständigkeit, deshalb ist nicht von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. |
Mining im Alt- und Neubestand
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.
Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft) | Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Mining Reward zugeflossen) | |
Zufluss | Damals zugeflossene Kryptoassets werden als sonstige Einkünfte beim Zufluss zum progressiven Steuersatz besteuert. | Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) sind Mining Rewards aus der Teilnahme an Konsensusalgorithmen (Solo-Mining) schon bei Zufluss steuerpflichtig (27,5 %). |
Späterer Verkauf | Im Privatbereich ein Spekulationsgeschäft, steuerfrei, wenn zwischen Zufluss und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. | – |
Was Blockpit dafür tut
Zuflüsse aus Mining erfasst du mit dem Transaktions-Label Mining. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.
Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
