Zum Hauptinhalt springen

Mining in Österreich: Besteuerung

Wenn Mining ausgeführt wird, liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Das gilt vorrangig für Solo-Mining. Beim Pool-Mining und Cloud-Mining liegt dagegen ein Anschaffungsvorgang vor.

​

​

Die Regel: Solo-, Pool- und Cloud-Mining

Art

Einordnung

Solo-Mining

Zuflüsse sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein späterer Verkauf der Kryptoassets bleibt unabhängig von der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerbar.

Pool-Mining und Cloud-Mining

Kein Herstellungs-, sondern ein Anschaffungsvorgang. Üblicherweise fehlen Nachhaltigkeit und Selbständigkeit, deshalb ist nicht von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.

​

​

Mining im Alt- und Neubestand

Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden.

​

Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft)

Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft bzw. als Mining Reward zugeflossen)

Zufluss

Damals zugeflossene Kryptoassets werden als sonstige Einkünfte beim Zufluss zum progressiven Steuersatz besteuert.

Mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) sind Mining Rewards aus der Teilnahme an Konsensusalgorithmen (Solo-Mining) schon bei Zufluss steuerpflichtig (27,5 %).

Späterer Verkauf

Im Privatbereich ein Spekulationsgeschäft, steuerfrei, wenn zwischen Zufluss und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist.

–

​

​

Was Blockpit dafür tut

Zuflüsse aus Mining erfasst du mit dem Transaktions-Label Mining. Wie du es setzt, steht im Label-Artikel.

​

​

Wie Blockpit deine Transaktionen steuerlich einordnet, siehst du unter Berichte in den Steuerergebnissen, aufgeteilt nach Label und Steuerkategorie (für Nutzer in Deutschland und Österreich aktiviert).

​

Weiterführende Artikel

​

Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.

Hat dies deine Frage beantwortet?