Die Einkommensteuererklärung reichst du in Österreich für ein zurückliegendes Jahr ein: in Papierform bis 30.04., elektronisch bis 30.06. des Folgejahres, über FinanzOnline oder per Post. Gewinne aus Altbestand gehören unter Sonstige Einkünfte, Gewinne aus Neubestand unter Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung einreichen?
Generell wird eine Steuererklärung für ein bereits zurückliegendes Jahr eingereicht. Möchtest du für 2022 deine Steuererklärung machen, ist das frühestens ab 2023 möglich. Elektronisch kannst du sie dann bis zum 30.06.2023 einreichen.
Art der Abgabe | Frist |
Papierform | 30.04. des Folgejahres |
elektronische Übermittlung | 30.06. des Folgejahres |
Vertretung durch eine/n Steuerberater*in | längere Fristen |
Ist die Frist zu knapp? Über FinanzOnline kannst du einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ob der Antrag genehmigt wird, ist nicht gewährleistet. Am besten reichst du die Steuererklärung bis 30.06. oder früher ein, mit Blockpit ist das kein Problem. Alle Details findest du auf der Website des BMF.
Wo muss ich die Einkommensteuererklärung einreichen?
Du kannst deine Steuererklärung digital über FinanzOnline oder in Papierform auf dem Postweg einreichen. Das Finanzministerium bietet eine Übersicht relevanter Steuerformulare. Wichtig ist für dich vor allem das Formular E1 (Einkommensteuererklärung für 2021).
Wie trage ich Gewinne aus Kryptowährungen in die Einkommensteuererklärung ein?
Bestand | Rubrik in der Steuererklärung |
Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft) | Sonstige Einkünfte (Einkünfte aus sonstigen Leistungen bzw. aus Spekulationsgeschäften) |
Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft) | Einkünfte aus Kapitalvermögen; Erträge entstehen erst durch den Tausch in Fiat-Währungen |
Ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets ist erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 steuerfrei (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) und löst dann keine zu versteuernden Gewinne oder Verluste aus.
Typische Fehler
✗ Altbestand und Neubestand in dieselbe Rubrik eingetragen → Altbestand gehört unter Sonstige Einkünfte, Neubestand unter Einkünfte aus Kapitalvermögen
✗ Elektronische Abgabe mit der Papier-Frist verwechselt → in Papierform gilt der 30.04., elektronisch der 30.06.
Was gibt es bei GmbHs zu beachten?
Bei GmbHs, die auf den Handel mit Kryptowährungen spezialisiert sind, ist eine Körperschaftsteuererklärung auszufüllen. In der Regel handelt es sich um Kursgewinne und Kursverluste bzw. den jeweiligen Posten in der GuV-Rechnung.
Was Blockpit dafür tut
Der Blockpit Steuerbericht nennt zu jeder Summe, in welche Zeile des Formulars sie gehört. Wie du die Werte in FinanzOnline überträgst, steht in der Anleitung für Österreich:
Weiterführende Artikel
Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
