Im Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft) zahlst du auf Erträge aus dem Tausch in Fiat-Währung 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt). Im Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft) werden Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft nach dem Regeltarif mit der Einkommensteuer von bis zu 55 % (ESt) besteuert.
Die Steuersätze im Überblick
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Alt- und Neubestand unterschieden. Entscheidend ist das Anschaffungsdatum.
Fall | Steuer |
Altbestand (vor dem 1.3.2021 angeschafft): Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft | Regeltarif der Einkommensteuer, bis zu 55 % (ESt) |
Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft): Tausch in Fiat-Währung | 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) |
Neubestand (ab dem 1.3.2021 angeschafft): Tausch zwischen zwei Krypto-Assets | steuerfrei, löst keine Gewinne oder Verluste aus (erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022, frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) |
NFTs | weiterhin wie Altbestand: länger als ein Jahr (365 Tage) gehalten sind Gewinne steuerfrei, innerhalb eines Jahres veräußert gilt der progressive Einkommensteuersatz |
Tausch von Kryptos in Margin- oder Futures-Produkte sowie Gewinne aus Margin- oder Futures-Trading | in der alten wie in der neuen Regelung: progressiver Einkommenssteuersatz |
ℹ️ Gut zu wissen: Blockpit geht bei der Berechnung des Steuerreports für österreichische Nutzer*innen automatisch von einer Optierung mit 1.1.2022 aus.
Was Blockpit dafür tut
Steuerreport: Blockpit rechnet für österreichische Nutzer*innen mit Optierung ab 1.1.2022.
Altbestand erkennen: Welche Bestände steuerfrei veräußerbar sind, siehst du mit der Steueroptimierung.
DeFi-Transaktionen: Für die steuerliche Behandlung diverser DeFi-Transaktionen gibt es eigene Artikel, z. B. zu Staking, Lending Rewards und Mining.
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Blockpit bietet keine Steuerberatung. Wende dich bei spezifischen Rechtsfragen an einen Steuerberater.
